5. Mai 2023
PRESSE

VdK und SoVD ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

  • VdK-Präsidentin Verena Bentele: „1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner werden weiterhin stark benachteiligt.“
  • SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Karlsruhe muss diesem Unrecht ein Ende setzen.“

Der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, nachdem das Bundessozialgericht (BSG) zuletzt die gemeinsame Revision der beiden Verbände zurückgewiesen hat.

Hintergrund war das Urteil des BSG zur Höhe der sogenannten Bestands-Erwerbsminderungsrenten. Demzufolge können Bestandsrentnerinnen und -rentner, die zwischen 2001 und 2019 ihre EM-Rente erhalten haben, nicht mit weiteren Anpassungen rechnen. Dadurch werden sie benachteiligt gegenüber Menschen, die erst seit 2019 ihre EM-Rente beziehen. Aus Sicht von VdK und SoVD ist dies für alle Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die wegen einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können, eine bittere Entscheidung und zutiefst ungerecht. In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber nachgebessert und Zuschläge beschlossen. Nach Einschätzung von VdK und SoVD sind diese Zuschläge jedoch zu niedrig und kommen zum Juli 2024 viel zu spät.

VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Mit der Verfassungsbeschwerde wollen wir erreichen, dass die erhebliche Ungleichbehandlung unter Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern ein Ende hat. Wir sehen darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz. 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner werden weiterhin stark benachteiligt. Wir hoffen jetzt, dass das Bundesverfassungsgericht bei seinem Urteil dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgt. Davon könnten viele Rentnerinnen und Rentner profitieren, die unter finanziellen Sorgen leiden, weil ihre Erwerbsminderungsrenten oft nicht zum Leben reichen."

Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD: „Wir können nicht zulassen, dass es wegen einer Stichtagsregelung Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner erster und zweiter Klasse gibt. Nachdem wir mit unserer Klage alle Instanzen durchlaufen haben, ist jetzt das Bundesverfassungsgericht am Zug und hat die Möglichkeit, mit seinem Urteil gesetzliche Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Menschen, die wegen einer Behinderung oder Krankheit nicht mehr arbeiten können, müssen gerecht behandelt werden. Karlsruhe muss diesem Unrecht ein Ende setzen.“

Zum Verfahren:

Bei den Verfahren ging es um Revisionsverfahren einer Klägerin und eines Klägers, die sich bei der Berechnung ihrer Erwerbsminderungsrenten benachteiligt gesehen haben. Die beiden Verfahren wurden als Musterverfahren geführt. Das Urteil ist von Bedeutung für jene, die zwischen 2001 und 2019 in Rente gegangen sind. Zum 1. Januar 2019 hatte der Gesetzgeber die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente erhöht. Allerdings gingen bei dieser Erhöhung alle leer aus, die vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente bezogen. Ungerecht und nicht nachvollziehbar, befanden der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland und reichten Klagen ein.

In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber nachgebessert und für die sogenannten Bestandsrentnerinnen und –rentner, deren EM-Beginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag, Zuschläge beschlossen. Je nach Rentenbeginn liegen diese Zuschläge bei 4,5 bzw. 7,5 Prozent.

Nach Ansicht des VdK und des SoVD sind diese Zuschläge jedoch zu niedrig und sollten doppelt so hoch sein – nur dann würde eine echte Gleichbehandlung hergestellt. Außerdem werden diese Zuschläge erst zum Juli 2024 eingeführt und damit nach Ansicht beider Sozialverbände viel zu spät umgesetzt. Beide Verbände hielten deshalb an ihren Klagen vor dem Bundessozialgericht fest und ziehen nun vor das Bundesverfassungsgericht.

Pressekontakt: Claudia Kepp, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de

Schlagworte Erwerbsminderungsrente | Bundesverfassungsgericht | Musterverfahren

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