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Gericht lässt drittes Verfahren zur Revision vor dem BSG zu
Der Klärungsbedarf für die umstrittene Stichtagsregelung bei Erwerbsminderungsrenten nimmt zu. Der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) waren mit ihrer Musterklage im vergangenen Jahr vorangegangen und wurden zum Wegbereiter für weitere Klagen. Das Revisionsverfahren der Verbände ist am Bundessozialgericht (BSG) anhängig (Az. B 13 R 24/20 R). Außerdem haben zwei Landessozialgerichte Klagen wegen der Ungleichbehandlung von Alt-Rentnern durch die Stichtagsregelung Revisionen zum BSG zugelassen. Der VdK strebt letztlich eine Klärung der Frage durch das Bundesverfassungsgericht an.
Nach dem Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat nun auch das LSG Baden-Württemberg eine Revision vor dem BSG (Az. B 13 R 4/21 R; Az. B 13 R 15/21 R) zugelassen. In beiden Urteilen begründen die Richter die Zulassung ausdrücklich mit dem Hinweis, dass bereits eine Revisionsklage von VdK und SoVD vor dem BSG anhängig ist. „Das zeigt, dass von unserem Musterstreitverfahren ein starkes Signal ausgegangen ist. Es muss nun höchstrichterlich geklärt werden, ob Erwerbsminderungsrentner ungleich behandelt werden. Mit einer Entscheidung des BSG rechne ich in diesem Jahr“, sagt Holger Lange von der Bundesrechtsabteilung des Sozialverbands VdK in Berlin. Wenn das Bundessozialgericht entscheidet, ist der nächste Schritt das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Darum geht es: Wer vor 2019 bereits eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat, wird durch die Stichtagsregelung benachteiligt. Denn nur Neurentner profitieren von höheren Zurechnungszeiten. Sie werden seit 2019 so behandelt, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Diese längere Zurechnungszeit bringt durchschnittlich 70 Euro mehr im Monat von der Rentenkasse. Bestandsrentner gehen leer aus. Mit dem Musterstreitverfahren wollen die Sozialverbände Gerechtigkeit für Bestands-Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die vor Januar 2019 in Rente gegangen sind.
Jörg Ciszewski
Schlagworte Erwerbsminderungsrente | Stichtagsregelung | Revision | Musterklage | Bundessozialgericht | Musterstreitverfahren
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