Kategorie Musterklagen Rente Gesundheitssystem

Klage von VdK und SoVD liegt dem Bundesverfassungsgericht vor

Seit 1.1.2004 müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Bezieher von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung entrichten. Dagegen führt der VdK Musterstreitverfahren.

Seit dem 1. Januar 2004 müssen alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Bezieher von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung entrichten.

Gegen diese Neuregelung führt der Sozialverband VdK Musterstreitverfahren in verschiedenen Fallgruppen durch. Bereits Ende des Jahres 2005 hatte im Fall eines VdK-Musterklägers das Bundessozialgericht (BSG) die Belastung von Betriebsrenten mit dem vollen Krankenversicherungsbeitrag bestätigt.

Am 10. Mai 2006 wurden weitere Musterstreitverfahren verhandelt. Auch in diesen Fällen wurden die anhängigen Revisionen vom BSGkurz fürBundessozialgericht zurückgewiesen.

Der Sozialverband VdK hatte noch am selben Tag zusammen mit dem SoVD angekündigt, gegen diese höchstrichterliche Entscheidung weiter vorzugehen.

Gegen die Urteile, die seit kurzem auch in schriftlicher Form vorliegen, legten der Sozialverband VdK und der SoVD nun gemeinsam in mehreren Fällen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Verfassungsbeschwerde ist am 23.08.2006 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen.

Die Vertretung insgesamt sechs Kläger übernimmt Professor Dr. Friedhelm Hase. Von den VdK-Musterstreitverfahren ist ein Kläger der Fallgruppe 1.1 (Pflichtversicherte Rentner mit Anspruch auf eine Betriebsrente) sowie eine Klägerin der Fallgruppe 1.2 (Angehörige einer berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung) unter den Beschwerdeführern.

Eine weitere Verfassungsbeschwerde für ein VdK-Mitglied der Fallgruppe 3 (Pflichtversicherte Pensionäre mit Rentenbeginn vor dem 1.1.1989) ist am 1.9. fristgerecht eingereicht worden.

Sobald die Aktenzeichen vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.