4. April 2018
SOZIALRECHT

Keine zwangsweise psychiatrische Begutachtung in eigener Wohnung

Psychisch Kranke müssen in ihrer eigenen Wohnung nicht die Begutachtung wegen einer möglichen Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung dulden. Eine entsprechende gerichtliche Anordnung verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Ein Wohnung, in ihr befinden sich ein Tisch und zwei Stühle.
Bundesverfassungsgericht: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut. | © Pixelbay

In seiner eigenen Wohnung muss man sich nicht psychiatrisch begutachten lassen. Eine solche Begutachtung vor einer eventuellen Einweisung in eine Klinik verstößt gegen das Gebot der Unverletzlichkeit der Wohnung. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in einem am 3. April 2018 veröffentlichten Beschluss klargestellt (Az.: 2 BvR 253/18).

Im konkreten Fall ging es um eine mögliche erforderliche Unterbringung einer psychisch kranken Frau. Das Amtsgericht Soltau hatte hierzu einen Gutachter bestellt und zugleich angeordnet, dass dieser die Frau in ihrer eigenen Wohnung befragen und untersuchen soll. Weigere sich die psychisch Kranke, dürfe die Wohnung auch gewaltsam betreten werden.

Verfahrenspflegerin: Vorgehen ist rechtswidrig

Die in dem Unterbringungsverfahren ebenfalls bestellte Verfahrenspflegerin, die die Rechte der Frau wahrnahm, hielt dieses Vorgehen für rechtswidrig. Sie beantragte beim BVerfG eine einstweilige Anordnung, den Beschluss des Amtsgerichts aufzuheben.

In seinem Beschluss vom 16. März 2018 gaben die Verfassungsrichter der Verfahrenspflegerin nun Recht. Denn finde die Untersuchung der Frau gegen ihren Willen in ihrer eigenen Wohnung statt, werde gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen. Gerade in seinen Wohnräumen habe jeder das Recht, in Ruhe gelassen zu werden.

Die Verfahrespflegerin habe auch Verfassungsbeschwerde einlegen dürfen. Zwar sei dies grundsätzlich nur möglich, wenn „eigene Rechte in eigenem Namen betroffen“ sind. Im Unterbringungsverfahren dürfe bei „unmittelbar bevorstehenden Zwangsmaßnahmen“ aber die Verfahrenspflegerin ausnahmsweise ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde einlegen.

Hier habe das Amtsgericht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verkannt, entschied das BVerfG. Für die öffentliche Gewalt gehe damit ein grundsätzliches Verbot des Eindringens in die Wohnung einher. Nur wenn mit dem Eindringen in die Wohnung eine „gemeine Gefahr oder eine Lebensgefahr für einzelne Personen“ abgewehrt werden soll, sei diese Maßnahme zulässig. Solch eine Gefahr habe hier aber nicht vorgelegen.

Ein Gericht dürfe zwar nach dem Gesetz die Vorführung eines psychisch Kranken gegen dessen Willen anordnen. Auch die Wohnung dürfe dann betreten werden, allerdings nur, um den Betroffenen zur Untersuchung zu bringen. Es gebe jedoch keine Rechtsgrundlage dafür, dass dieser in der eigenen Wohnung gegen seinen Willen angehört und untersucht wird, betonte das Bundesverfassungsgericht.

Lesen und sehen Sie mehr:

Urteile im Sozialrecht
Nach dem Bundesverfassungsgericht gelten die Regeln für Behandlungen psychisch kranker Straftäter auch für Behandlungen nicht einsichtsfähiger Menschen. | weiter
18.08.2017 | Juragentur/ime
Urteile
Symbolfoto: Ein Mann in einer Richterrobe schlägt etwas in einem Aktenordner nach, in der Hand eine Lupe
Eine Entscheidung über eine Betreuung kann nichtig sein, wenn ein Gericht einen Kranken im Betreuungsverfahren anhört, seinen Verfahrenspfleger aber nicht. | weiter
01.08.2017 | Juragentur/ime
SOZIALRECHT
Das Bild zeigt ein Stethoskop als Symbol für das Themenfeld Krankheit und Krankenhaus.
Auch bei ansteckender Krankheit und einer daher geplanten zwangsweisen Unterbringung in ein Krankenhaus muss ein Richter den Patienten persönlich anhören. | weiter
10.08.2017 | Juragentur/ime

VdK-TV: Schnellere Hilfe bei psychischen Problemen

Am 1. April 2017 trat die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft. Was ändert sich dadurch für Menschen mit psychischen Erkrankungen?

©Juragentur

Schlagworte Wohnung | Gutachten | Begutachtung | Psychiatrie | einweisung

VdK-Rechtsberatung

Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Rentenversicherung, zum Beispiel zum Thema Erwerbsminderungsrente.

Mitgliedschaft
Das Bild zeigt eine Frau an einem Tablet, auf welchem die Beitrittserklärung zum VdK geöffnet ist.
Es gibt viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft im VdK - dem mit mehr als 2 Millionen Mitgliedern größten Sozialverband Deutschlands. | weiter

VdK-TV: Wie funktioniert ein Sozialgericht?

Bericht eines ehrenamtlichen Richters über den Arbeitsplatz Sozialgericht und über die Abläufe einer Verhandlung.


VdK-TV: Kämpfen lohnt sich - wie der VdK einer Postpolio-Patientin hilft (UT)

Renate Poisel aus Weiden in der Oberpfalz, stark beeinträchtigt durch die Folgen einer Kinderlähmung, musste sich nahezu alle Hilfsmittel mit Hilfe des Sozialverbandes VdK erstreiten.


Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.