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Wer nach langer Krankheit wieder in den Job einsteigt, erhält in der Zeit seiner beruflichen Wiedereingliederung Übergangsgeld. Zusätzlich dazu kann ein Arbeitnehmer Hartz-IV-Leistungen bekommen – und manchmal einen Mehrbedarf für Behinderte. Ein Erwerbstätigenfreibetrag entfällt in solchen Fällen aber. Das hat das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil klargestellt.
Welche Leistungen können Arbeitnehmer nach einer Krankheit und in der Zeit der beruflichen Wiedereingliederung erhalten? Das zeigt deutlich ein Urteil des Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vom 5.Juli 2017 (Az.: B 14 AS 27/16 R).
Im konkreten Fall musste der dialysepflichtige Kläger krankheitsbedingt in seinem Job aussetzen. Die Deutsche Rentenversicherung zahlte ihm nach Abschluss der stationären medizinischen Reha Übergangsgeld. Darüber sollte der Arbeitnehmer stufenweise in den Job wieder eingegliedert werden. Während der Wiedereingliederung erhielt der Arbeitnehmer keinen Lohn von seinem Arbeitgeber.
Da das Übergangsgeld nicht ausreichte, beantragte der Arbeitnehmer Hartz-IV-Leistungen. Das Jobcenter Straubing-Bogen berücksichtigte für den strittigen Monat Februar 2014 bei der Berechnung der Hartz-IV-Leistungen eine Versicherungspauschale, einen Betrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Fahrkosten, nicht aber den gesetzlichen Erwerbstätigenfreibetrag in Höhe von 100 Euro monatlich.
Das BSG sprach dem Kläger höhere Hartz-IV-Leistungen zu. Allerdings könne er keinen Erwerbstätigenfreibetrag während seiner stufenweisen Wiedereingliederung in seinen Job geltend machen. Das dabei gezahlte Übergangsgeld stelle kein Erwerbseinkommen dar, welches den Freibetrag begründen könne. Denn während der Wiedereingliederung werde keine echte Arbeitsleistung erbracht.
Allerdings könne der Kläger einen Mehrbedarf für Behinderte in Höhe von 123,55 Euro monatlich beanspruchen. Zwar sei kein Grad der Behinderung festgestellt worden, dennoch sei der Kläger wegen seiner Dialysepflicht als behinderter Mensch anzusehen.
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Juragentur/ime
Schlagworte Krankheit | Wiedereingliederung | Übergangsgeld | Hartz IV | Arbeitnehmer | Mehrbedarf
Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Rentenversicherung, zum Beispiel zum Thema Erwerbsminderungsrente.
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