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Bei vielen Menschen reicht eine Vollzeitstelle nicht zum Leben
Deutschland ist ein Niedriglohnland. Fast acht Millionen Menschen haben 2018 weniger als 11,40 Euro brutto pro Stunde verdient, viele sogar unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro. Der VdK fordert eine Sozialversicherungspflicht für Minijobs und einen höheren Mindestlohn.
Erschreckende Zahlen hat die Bertelsmann Stiftung in ihrer jüngsten Studie zum Niedriglohnsektor auf den Tisch gelegt: Immer mehr Menschen brauchen einen zweiten Job auf 450-Euro-Basis, damit sie über die Runden kommen. Arbeitete in den 1990er-Jahren nicht einmal jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland im Niedriglohnsektor, lag dieser Anteil im Jahr 2018 schon bei 22 Prozent. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt mit Blick auf diese Zahlen: „Vor allem Frauen stecken oft in der Minijobfalle mit der Folge, dass sie keine Rentenansprüche erwerben. Im Alter erwartet sie die Grundsicherung.“
Die Konstruktion des Minijobs ist für viele Unternehmen bequem: Statt einer Vollzeitkassiererin, schieben jetzt drei unterbezahlte Kräfte Gemüse, Fleisch und Konserven über das Lesegerät an der Kasse. Minijobber haben aus Arbeitgebersicht mehrere Vorteile: Sie sind flexibler einsetzbar und gründen keinen Betriebsrat. Sie streiken nicht und fordern auch keine höheren Löhne. In der Corona-Pandemie zeigt sich nun, dass sie zu den ersten Opfern der Krise zählen. Hunderttausenden Minijobberinnen wurde gekündigt. Und da sie keine Sozialabgaben zahlen, haben sie weder ein Recht auf Arbeitslosengeld noch auf Kurzarbeitergeld. Wer als Kassiererin auf die 450 Euro angewiesen ist, gerät schnell in Existenznot. Für den VdK gibt es daher nur eine richtige Lösung: „Wir müssen Minijobs ersetzen durch sozialversicherungspflichtige Arbeit.“
Neben der Sozialversicherungspflicht vom ersten Euro an befürwortet der VdK höhere Einkünfte im Niedriglohnsektor. Laut Beschluss der Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn in Deutschland in vier Stufen bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen. Aktuell liegt die Lohnuntergrenze bei 9,35 Euro. „Unzureichend“ sei die geplante Anpassung, sagt Bentele und fordert: „Schluss mit den kleinen Schritten. 13 Euro Mindestlohn sind das Minimum. Es ist nicht länger zu akzeptieren, dass ein Mensch hart schuftet, um dann doch aufs Sozialamt gehen zu müssen.“
Ein höherer Mindestlohn kann die Wirtschaft ankurbeln. Er stärkt nicht nur Kaufkraft und Binnennachfrage, sondern beugt auch Altersarmut vor. Im Jahr 2018 hätte der Mindestlohn bei 12,63 Euro liegen müssen, damit nach einer Vollzeitbeschäftigung über 45 Jahre eine Rente oberhalb der Grundsicherung herauskommt.
Ino Kohlmann
Schlagworte Minijob
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