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Der Regelsatz ist nicht bedarfsgerecht
Nach einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll der Regelsatz für Erwachsene in der Grundsicherung ab 2021 um sieben Euro angehoben werden. „Völlig unzureichend“, kritisiert der VdK.
Gerade einmal 23 Cent mehr pro Tag bedeutet die Anhebung des Regelsatzes von 432 auf 439 Euro im Monat. Der Regelsatz gilt für Erwachsene, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen. „Corona hat deutlich gemacht, dass der Regelsatz nicht bedarfsgerecht ist. Als etwa die Tafeln schließen mussten, war das eine Katastrophe. Auch mit sieben Euro mehr wird niemand richtig satt, und Armut wird nicht bekämpft“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Die Grundsicherung muss gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Im Moment wird damit jedoch Ausgrenzung zementiert. Der VdK kritisiert, dass sich der Regelsatz weiterhin am unteren Bedarf eines gesunden 30-jährigen Mannes orientiert. Höhere Kosten, etwa für Gesundheit und Mobilität im Alter oder bei Erwerbsminderung, sind nicht berücksichtigt.
bsc
Schlagworte Hartz4
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