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Ab dem Jahr 2021 soll es in Deutschland eine Grundrente für langjährig Versicherte geben
Am 10. November 2019 wurde nach langen Verhandlungswochen die Einführung einer Grundrente ab Anfang 2021 verkündet. Die Entscheidung der Bundesregierung über diese wichtige rentenpolitische Frage wertet der Sozialverband VdK als Erfolg seiner aktuellen Kampagne #Rentefüralle.
„Ich bin sehr erleichtert, dass es endlich zu einer Einigung gekommen ist. Dies beweist, dass der Druck unserer zwei Millionen Mitglieder etwas bewirkt“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Trotz einiger Zugeständnisse der SPD an den Koalitionspartner CDU/CSU ist der Charakter der Grundrente erhalten geblieben: Wer mindestens 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung nachweisen kann, jedoch eine Rente unterhalb der Grundsicherung bekommt, soll ab Januar 2021 dank einer Aufwertung von Beitragszeiten eine Grundrente erhalten.
Zentrale Forderungen des VdK, wie die Berücksichtigung von Zeiten von Kindererziehung oder Pflege für den Erhalt einer Grundrente, sind enthalten. Am erbittertsten wurde der Koalitionsstreit über eine mögliche Bedürftigkeitsprüfung geführt. Die ist zum Glück vom Tisch, denn sie wäre nach Auffassung des VdK absolut systemwidrig gewesen. „Die Grundrente ist eine Leistung der Rentenversicherung. Und die kennt keine Bedürftigkeitsprüfung. Bei der Mütterrente wurde das ja richtigerweise auch nicht so gemacht“, sagt Bentele. Eine Einkommensprüfung soll es jedoch geben.
Positiv ist: Die Grundrente gilt ohne Stichtag. Also unabhängig davon, ob jemand vor Januar 2021 bereits Altersrente bezieht oder nicht. Die Prüfung der Berechtigung übernimmt die Rentenversicherung, niemand muss einen Antrag stellen. Bis zu 1,5 Millionen Menschen werden profitieren. „Der VdK hat immer gefordert, Bestandsrenten einzubeziehen“, ist Bentele zufrieden.
Dennoch besteht nach Meinung des VdK Nachbesserungsbedarf. „Spannend wird, ob der Austausch von Daten zwischen den Finanzbehörden und der Rentenversicherung problemlos läuft“, so Bentele. „Unverständlich“ nennt sie, dass der mit Grundrente aufgestockte Betrag immer um 12,5 Prozent gekürzt werden soll. Ähnlich wie die Abschläge auf Renten bei Erwerbsminderung sei dies den Betroffenen nicht zu vermitteln.
Aus Sicht des VdK hätte die Einführung der Grundrente mit weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut verknüpft werden müssen. Denn auch künftig werden viele Menschen wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit keine 35 Beitragsjahre erreichen und deshalb keine ausreichende Rente bekommen. Ein wichtiger Schritt wäre die Einführung eines Freibetrags von 212 Euro für Leistungen aus der gesetzlichen Rente in der Grundsicherung für alle Rentnerinnen und Rentner, auch für die, die weniger als 35 Beitragsjahre haben. Auch die vollständige Angleichung der Mütterrente hätte erfolgen können. „Das Ziel muss sein, Grundrente und Grundsicherung überflüssig zu machen“, sagt Bentele. Zum Beispiel durch einen Mindestlohn von über zwölf Euro und ein stabil hohes Rentenniveau.
Dr. Bettina Schubarth
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