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Haushalte, die von starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets betroffen sind, können endlich mit einer Entlastung rechnen.
Nach langen Verhandlungen haben sich Bund und Länder auf Härtefallhilfen geeinigt. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert die späte Einigung: „Die Hilfen hätten im Herbst fließen müssen, als die Menschen ihre Heizmittel auf Vorrat gekauft haben.“
Um einen Antrag stellen zu können, müssen sich die Preise für die Endkunden mindestens verdoppelt haben. Erstattet werden die Mehrkosten, die über eine Verdoppelung hinausgehen, für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 können berücksichtigt werden. Die Referenzpreise sind: für Heizöl 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm. Zuschüsse von bis zu 2000 Euro sind möglich, Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro. In den nächsten Wochen wollen die Bundesländer darüber informieren, wo Verbraucherinnen und Verbraucher jeweils Anträge stellen können.
Preisbremsen für Strom und leitungsgebundenes Gas sind längst in Kraft, hier gibt es weiterhin keine Härtefallregelungen für Menschen, die unter diesen hohen Preise leiden.
Juf
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