29. Juni 2022
SOZIALE GERECHTIGKEIT

Kein Hartz IV bei zu großem Haus

Sozialverband VdK fordert neue Regelung zum Schonvermögen bei Sozialleistungen

Wohneigentum darf eine bestimmte Größe nicht überschreiten, wenn Besitzer staatliche Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen. Sonst müssen sie ausziehen. Das ist mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Der VdK sieht daher nun die Politik gefordert.

Ein Umriss eines Hauses aus Euro-Münzen geformt
© IMAGO / Westlight

Die Vorgabe zum sogenannten Schonvermögen gilt dem Urteil zufolge (Aktenzeichen: 1 BvL 12/20) auch, wenn in einer Wohnung oder einem Haus einst eine Familie wohnte, deren erwachsenen Kinder aber inzwischen woanders leben. Dann sinkt die Quadratmeterzahl, die für den Bezug staatlicher Sozialleistungen als angemessen gilt. Ein Elternpaar, das Hartz IV ­bekommt, muss also ausziehen, wenn die für ein Paar erlaubte Maximalgröße von 90 Quadratmetern bei einem Familienheim überschritten wird.

Der Sozialverband VdK reagierte enttäuscht auf das Urteil: „Das Bundesverfassungsgericht hat damit die große Chance vertan, die starre Regelung an die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen und die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt anzupassen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele nach dem Urteilsspruch Anfang Juni. Die geltende Regelung werde der Lebenssituation vieler Menschen nicht gerecht. „Viel zu oft ist es illusorisch, eine kleinere bezahlbare Wohnung auf dem angespannten Wohnungsmarkt zu finden“, so Bentele.

Die Politik hatte während der Corona-Pandemie bereits erkannt, dass die Regelung oft unzumutbar ist. Deshalb hatte die Bundesregierung in dieser Zeit die Prüfung der Wohngröße und -kosten ausgesetzt. „Diese Regelung sollte nun unbedingt auch im neuen Bürgergeld fortgeführt und in Form geänderter Vorgaben für das Schonvermögen so schnell wie möglich festgeschrieben werden“, forderte Bentele.

vo


PRESSE-STATEMENT
Symbolfoto: Ein Mann trägt einen Umzugskarton auf der Schulter.
2.6.2022 - Der VdK zeigt sich sehr enttäuscht über die aktuelle Entscheidung des BVerfG, das die bestehenden Vorgaben für Hartz-IV-Empfänger zur maximalen Größe von selbst genutztem Wohneigentum mit dem Grundgesetz vereinbar sieht. | weiter
02.06.2022
Presse
Eine Hand hält eine Geldbörse mit Münzen darin über eine Packung Eier und ein Brot als Symbol für steigende Lebensmittelpreise
30.5.2022 - Angesichts der Inflationsrate von 7,9 Prozent fordert der VdK: "Die bislang beschlossenen, einmaligen Maßnahmen reichen nicht. Wir brauchen eine dauerhafte Entlastung aller Menschen mit kleinen oder ohne Einkommen." | weiter
30.05.2022

Schlagworte Eigentum | Haus | Wohnung | Hartz 4 | Armut | Schonvermögen | Urteil | Bundesverfassungsgericht

  • Sozialrecht
    Ob Rente, Gesundheit und Pflege, Teilhabe und Behinderung, Leben im Alter oder soziale Sicherung: Der Sozialverband VdK ist für seine Mitglieder ein kompetenter Ratgeber und Helfer in allen sozialrechtlichen Belangen. | weiter
  • Rente
    Der VdK will die Rente zukunftssicher machen und Altersarmut verhindern. Lesen Sie hier alles rund um die Themen Rente, Alterssicherung und unsere rentenpolitischen Forderungen. | weiter
  • Soziale Gerechtigkeit
    Rund 15,3 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - das ist fast jeder Fünfte! Der Sozialverband VdK kämpft für soziale Gerechtigkeit und setzt sich gegen die fortschreitende soziale Spaltung ein. | weiter
  • Behinderung
    Der VdK setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen ein. Lesen Sie mehr zu Inklusion, Behindertenpolitik und Barrierefreiheit. | weiter
  • Pflege
    Wir finden: Die Situation Pflegebedürftiger und Pflegender muss sich dringend verbessern. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegepolitik, pflegende Angehörige, häusliche Pflege und Pflegeleistungen. | weiter
  • Gesundheit
    Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet ist. Lesen Sie mehr zu Gesundheitspolitik, Prävention, Gesundheitsleistungen, Hilfsmitteln und Versorgung. | weiter
  • Frauen
    Frauen erhalten 49 Prozent weniger Einkommen und 53 Prozent weniger Rente als Männer. Der VdK setzt sich für mehr Gerechtigkeit für Frauen ein, kämpft für Gleichberechtigung und Gleichstellung. | weiter
  • Familie
    Wir brauchen Verlässlichkeit für Familien. Der VdK setzt sich unter anderem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, für familiengerechte Arbeitszeiten, den Ausbau der Kinderbetreuung und für ein Rückkehrrecht in Vollzeit. | weiter
  • Ukraine-Hilfe
    Auf dieser Seite haben wir Basis-Informationen für ukrainische Geflüchtete und Helfer zusammengestellt. Zu allen Informationen gibt es weiterführende Links. | weiter
    09.01.2023

Minijobs - Tickets in die Armut

Die sogenannten Minijobs sollten ursprünglich mal den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Arbeitsleben erleichtern. Stattdessen sind sie zur Armutsfalle geworden.

Armut ist eine der größten sozialen Katastrophen im Land.

Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!

Der VdK
Eine Frau gibt einer anderen Frau zur Begrüßung die Hand. Sie stehen am Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "VdK Service Point"
Finden Sie mit der Beratungsstellen-Suche die nächste Rechtsberatungsstelle des Sozialverbands VdK - auch in Ihrer Nähe!
DER VdK
Symbolfoto: Zwei Frauen und ein Mann ziehen gemeinsam an einem Seil, an dessen Ende auch jemand zieht.
Wir machen uns stark für soziale Gerechtigkeit. Wir vertreten Ihre sozialpolitischen Interessen und kämpfen für Ihre Rechte. Unsere Stärke: Unabhängigkeit und Neutralität.

Presse
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit Informationen zu Sozialpolitik und Sozialrecht sowie aktuellen Infos rund um den Sozialverband VdK.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.