23. März 2022
SOZIALE GERECHTIGKEIT

CO2-Abgabe darf nicht zur Last werden

VdK: Höhere Preise für fossile Energie sozial abfedern, um Akzeptanz für Klimaschutz zu fördern

Das von der Regierung angekündigte „Klimageld“, das die CO2-­Bepreisung von Heizöl und Benzin sozial ausgleichen soll, lässt auf sich warten. Der VdK drängt mit mehreren Umwelt- und Sozialverbänden darauf, eine Pro-Kopf-Klimaprämie einzuführen, bei der jeder monatlich den gleichen Betrag zurückgezahlt bekommt.

Kraftstoffpumpe in einem Auto beim Tanken
© Canva / tapanakorn

Seit 2021 müssen Unternehmen, die fossile Energieträger wie Erdöl auf den Markt bringen, für die Kohlendioxid-Verschmutzung eine Abgabe entrichten. Der VdK sieht in der CO2-Bepreisung ein wichtiges Instrument, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen.

Die Abgabe sorgt laut ADAC in diesem Jahr für eine Preissteigerung bei Benzin um rund 8,4 Cent, bei Diesel um rund 9,5 Cent. Der CO2-Preis soll jährlich angehoben werden und würde dann 2025 voraussichtlich eine Verteuerung von rund 15 Cent bei Benzin sowie 17 Cent bei Diesel ausmachen.

Versäumnis beheben

Derzeit trägt der CO2-Preis nur unwesentlich zu den aktuellen Preissteigerungen bei fossilen Energieträgern bei. Die Hauptursache für die explodierenden Preise ist der Krieg in der Ukraine. Doch für die gesellschaftliche Akzeptanz der CO2-Bepreisung und des Klimaschutzes insgesamt ist es dringend geboten, Versäumnisse bei der sozial gerechten Ausgestaltung zu beheben.

Der VdK fordert gemeinsam mit anderen Umwelt- und Sozialverbänden, zu diesem Zweck eine Pro-Kopf-Klimaprämie einzuführen, bei der die Einnahmen aus dem Kohlendioxid-Preis direkt an die Bürgerinnen und Bürger monatlich zurückgezahlt werden. Die monatliche Rückzahlung ist deshalb wichtig, damit die betroffenen Haushalte unmittelbar von den höheren Kosten durch den CO2-Preis entlastet werden. Dabei soll jede Person denselben Betrag erhalten, unabhängig von der Höhe der durch Heizen und Autofahren verursachten CO2-Emissionen. Umsetzbar wäre dieses Konzept einer Studie der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer zufolge noch in dieser Legislaturperiode „bürokratiearm, kosteneffizient, rechtssicher“.

Die Klimaprämie könnte über bestehende Auszahlungswege monatlich an die Bürger fließen, zum Beispiel über die Lohnsteuerabrechnung, die Überweisung der gesetzlichen Renten, die Auszahlung der Grundsicherung, oder über die Jahressteuererklärung. Die Studie sieht die Einrichtung eines digitalen „Klimaprämienregisters“ beim Bundeszentralamt für Steuern vor, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Dieses könnte auf Grundlage der Steuer-ID die Erfassung nahezu aller Empfangsberechtigten sicherstellen.

„Die Einführung einer solchen Pro-Kopf-Prämie, bei der jeder den gleichen Betrag zurückgezahlt bekommt, entlastet Geringverdiener und arme Haushalte am stärksten, weil die meist weniger Energie verbrauchen. Daher sollte die Regierung zügig dieses Modell mit monatlichen Rückzahlungen umsetzen. Klimaschutz kann nur gelingen, wenn die Lasten gerecht verteilt werden“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Leere Begriffe

Mit der Auszahlung der Pro-Kopf-Klimaprämie könnte nach Ansicht von Experten bereits 2023 begonnen werden. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung lässt hingegen offen, wann ein Klimageld oder eine Prämie kommen könnte. Dort steht nur, dass ein „sozialer Kompensationsmechanismus“ über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickelt werden soll, bezeichnet wird dieses Instrument als „Klimageld“. Die Grünen warben in ihrem Wahlprogramm für ein „Energiegeld“, das angesichts des Ukraine-­Konflikts und der damit verbundenen Preissteigerungen erneut ins Spiel gebracht, aber ­zunächst nicht näher erläutert wurde.

Jörg Ciszewski

Schlagworte CO2 | Preissteigerungen | Energiekosten

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