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Anja F. wendet sich über die sozialen Medien an den VdK: Sie weiß nicht, wie sie ihre Stromkosten zahlen soll, wenn die Preise weiter so steigen. Seit vier Jahren ist sie halbseitig gelähmt. Nach und nach hat sie sich ihre Wohnung mit vielen elektrischen Helfern so eingerichtet, dass sie selbstbestimmt leben kann. Doch der Blick auf den Stromzähler erschreckt sie.
Die 53-Jährige sitzt in einem Rollstuhl mit Schiebehilfe. Um beweglich zu bleiben, übt sie mit einem sogenannten Motomed, einem Bewegungstrainer für Arme und Beine. Sie hat einen elektrischen Lattenrost fürs Bett, damit sie keine Druckstellen bekommt, und ein elektrisches Dusch-WC. Zudem benutzt sie ein Apnoe-Gerät und hat ihre Fahrradgarage mit einem elektrischen Tor ausgestattet. So kommt sie gut zurecht. Doch der Betrieb dieser elektrischen Geräte treibt ihren Energieverbrauch in die Höhe, und ihre Stromkosten steigen immer weiter.
Dieses Problem kennen kranke oder pflegebedürftige Menschen gut. Oft werden mehrere elektrische Hilfsmittel eingesetzt, sodass sich die Stromkosten schnell zu einem größeren Betrag summieren. Dabei müssen die meisten ohnehin jeden Cent umdrehen. In Zeiten steigender Energiekosten sorgen sie sich nun, ob sie diese weiterhin zahlen können.
In einigen Fällen ist diese Sorge unbegründet, denn die Krankenkassen müssen die Stromkosten übernehmen, die beim Betreiben von Hilfsmitteln anfallen. „Allerdings zahlen sie diese nur für Hilfsmittel, die sie vorab bewilligt haben“, erklärt VdK-Gesundheitsexperte Frank Weniger. Voraussetzung ist, dass eine Ärztin oder ein Arzt das Hilfsmittel ausdrücklich verordnet hat. Wer sich selbst ein Hilfsmittel kauft, muss den Strom dafür aus eigener Tasche zahlen. Ähnliches gilt auch für die Pflegehilfsmittel.
Dass Krankenkassen ihren Mitgliedern bei den Stromkosten finanziell unter die Arme greifen, wusste Anja F. bisher nicht. Sie bestreitet die Kosten selbst, die durch die Nutzung ihrer elektrischen Helfer anfallen. Für die Pfälzerin, die rund 1500 Euro netto im Monat verdient, sind sie eine hohe finanzielle Belastung. „Ich bin überrascht, dass die Krankenkasse dafür aufkommen müsste“, sagt sie.
Das Gute: Die Stromkosten können Betroffene noch bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen. Da jede Krankenkasse ihre eigenen Regelungen hat, sollten gesetzlich Versicherte vorher genau nachfragen, wie sie die krankheitsbedingte Übernahme der Stromkosten beantragen müssen. Bei manchen Kassen reicht es, einen formlosen Antrag zu stellen, bei anderen braucht es ein bestimmtes Formular.
Es gibt Kassen, die den genauen Verbrauch wissen wollen, andere rechnen über eine Pauschale ab. Sollte der Verbrauch über der Pauschale liegen, kommt eine höhere Erstattung in Betracht. Dann müssen gesetzlich Versicherte nachweisen, wie viel Strom sie tatsächlich verbraucht haben.
Dazu sollten sich Betroffene Folgendes notieren: Wie lange läuft das Gerät? Über welche Wattzahl verfügt es? An wie vielen Tagen im Jahr wird das Hilfsmittel genutzt? Und wie viel kostet eine Kilowattstunde Strom? Bietet die Krankenkasse einen Vordruck an, können die einzelnen Posten eingetragen und mit einer Kopie der Stromrechnung eingereicht werden. Einige Kassen benötigen die angefallenen Kosten pro Gerät, das genau zu benennen ist, in einem formlosen Anschreiben.
Weigern sich die gesetzlichen Krankenkassen, die Stromkosten für verordnete Hilfsmittel zu übernehmen, sollten Betroffene Widerspruch einlegen, rät Weniger. Beratung und Hilfe dazu bieten die VdK-Geschäftsstellen vor Ort. Anja F. ist entschlossen, einen Antrag für die Hilfsmittel zu stellen, die ihre Krankenkasse genehmigt hat. Dann muss sie die Stromkosten nicht mehr allein stemmen und kann etwas ruhiger in die Zukunft blicken.
Kristin Enge
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