31. März 2021
SOZIALE GERECHTIGKEIT

Kurzarbeitergeld verpflichtet zur Steuererklärung

Wer Kurzarbeitergeld bezogen hat, ist verpflichtet, eine Steuer­erklärung abzugeben. Möglicherweise müssen auch Steuern nachgezahlt werden. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hin.

Das Symbolfoto zeigt das Formular einer Einkommensteuererklärung.
© pixabay.de

Kurzarbeit ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber besser als eine Kündigung. Die Arbeitnehmer behalten auch über eine Krise hinweg ihre Anstellung und beziehen Kurzarbeitergeld. Die Arbeitgeber sparen in Zeiten von Umsatzrückgängen Personalkosten und im Aufschwung die Suche nach neuen Beschäftgten.

Allerdings hat die Sache einen Haken: Beim Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Lohnersatz­leistung. Und wer Lohnersatzleistungen in Höhe von mehr als 410 Euro im Jahr bekommen hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Betroffen sind auch diejenigen, die bisher darauf verzichtet haben. Davor drücken kann man sich nicht. Sobald jemand Lohnersatzleistungen bezieht, wird dies automatisch dem zuständigen Finanzamt gemeldet.

Lohnersatzleistungen werden ebenso wie die derzeitigen Zuzahlungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld (bis zu einer gewissen Grenze) zwar nicht besteuert. Dennoch werden sie vom Finanzamt zum regulären Arbeitslohn hinzugerechnet. Das hat zur Folge, dass der persönliche Steuersatz ansteigt, wie die Lohi weiter erläutert. Dann wird der höhere Steuersatz auf das reguläre Gehalt und alle anderen steuerpflichtigen Einkünfte angewandt. So entsteht schnell auch mal eine Steuernachzahlung.

Nach- oder Rückzahlung?

Ob eine Nachzahlung droht oder man eine Rückzahlung bekommt, ist laut Lohnsteuerhilfe­verein abhängig von der Dauer der Kurzarbeit und der Verkürzung der Arbeitszeit. Wer für mehrere Monate komplett pausiert und in den anderen Monaten voll gearbeitet hat, könne mit einer Steuererstattung rechnen. Arbeitnehmer hingegen, die ihre Arbeitszeit um 50 Prozent verkürzt haben, sollten sich auf eine Nachzahlung gefasst machen.

Die Lohi empfiehlt deshalb, alle entstandenen Jobkosten in der Steuererklärung aufzuführen, damit die Rückzahlung niedriger ausfällt. Wer knapp bei Kasse ist, kann beim Finanzamt eine Stundung der Steuerschuld oder Ratenzahlung beantragen.

Ist man zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet, so muss diese bis 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt abgegeben werden. Wer einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine/n Steuerberater/in zu Hilfe zieht, hat mit der Abgabe bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit.

ali

Hinweis: Der Sozialverband VdK berät nicht im Steuerrecht. In unseren bundesweiten Geschäftsstellen können Sie sich in allen Fragen des Sozialrechts beraten lassen.

Schlagworte Kurzarbeit | Steuererklärung | Einkommensteuer | Kurzarbeitergeld | Lohnersatzleistung

  • Sozialrecht
    Ob Rente, Gesundheit und Pflege, Teilhabe und Behinderung, Leben im Alter oder soziale Sicherung: Der Sozialverband VdK ist für seine Mitglieder ein kompetenter Ratgeber und Helfer in allen sozialrechtlichen Belangen. | weiter
  • Rente
    Der VdK will die Rente zukunftssicher machen und Altersarmut verhindern. Lesen Sie hier alles rund um die Themen Rente, Alterssicherung und unsere rentenpolitischen Forderungen. | weiter
  • Soziale Gerechtigkeit
    Rund 15,3 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - das ist fast jeder Fünfte! Der Sozialverband VdK kämpft für soziale Gerechtigkeit und setzt sich gegen die fortschreitende soziale Spaltung ein. | weiter
  • Behinderung
    Der VdK setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen ein. Lesen Sie mehr zu Inklusion, Behindertenpolitik und Barrierefreiheit. | weiter
  • Pflege
    Wir finden: Die Situation Pflegebedürftiger und Pflegender muss sich dringend verbessern. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegepolitik, pflegende Angehörige, häusliche Pflege und Pflegeleistungen. | weiter
  • Gesundheit
    Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet ist. Lesen Sie mehr zu Gesundheitspolitik, Prävention, Gesundheitsleistungen, Hilfsmitteln und Versorgung. | weiter
  • Frauen
    Frauen erhalten 49 Prozent weniger Einkommen und 53 Prozent weniger Rente als Männer. Der VdK setzt sich für mehr Gerechtigkeit für Frauen ein, kämpft für Gleichberechtigung und Gleichstellung. | weiter
  • Familie
    Wir brauchen Verlässlichkeit für Familien. Der VdK setzt sich unter anderem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, für familiengerechte Arbeitszeiten, den Ausbau der Kinderbetreuung und für ein Rückkehrrecht in Vollzeit. | weiter
  • Ukraine-Hilfe
    Auf dieser Seite haben wir Basis-Informationen für ukrainische Geflüchtete und Helfer zusammengestellt. Zu allen Informationen gibt es weiterführende Links. | weiter
    09.01.2023

Minijobs - Tickets in die Armut

Die sogenannten Minijobs sollten ursprünglich mal den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Arbeitsleben erleichtern. Stattdessen sind sie zur Armutsfalle geworden.

Armut ist eine der größten sozialen Katastrophen im Land.

Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!

Der VdK
Eine Frau gibt einer anderen Frau zur Begrüßung die Hand. Sie stehen am Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "VdK Service Point"
Finden Sie mit der Beratungsstellen-Suche die nächste Rechtsberatungsstelle des Sozialverbands VdK - auch in Ihrer Nähe!
DER VdK
Symbolfoto: Zwei Frauen und ein Mann ziehen gemeinsam an einem Seil, an dessen Ende auch jemand zieht.
Wir machen uns stark für soziale Gerechtigkeit. Wir vertreten Ihre sozialpolitischen Interessen und kämpfen für Ihre Rechte. Unsere Stärke: Unabhängigkeit und Neutralität.

Presse
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit Informationen zu Sozialpolitik und Sozialrecht sowie aktuellen Infos rund um den Sozialverband VdK.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.