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Der deutsche Arbeitsmarkt ist weiter im Aufwind, aber nicht für alle. Ältere sind lange arbeitslos oder fallen einfach aus der Statistik.
Die gute Nachricht: Die Beschäftigungsquote der 55- bis 65-Jährigen ist auf 60,7 Prozentpunkte gestiegen. Doch das sind meist Menschen, die schon länger in einem Unternehmen tätig sind.
Wer den Job verliert, hat schlechte Aussichten. Von den 1,1 Millionen Älteren, die 2018 aus der Arbeitslosenstatistik gefallen sind, haben laut „Frankfurter Rundschau“ nur 222.000 etwas Neues auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden. 220.000 haben sich selbst abgemeldet, oft, um nicht in das Arbeitslosengeld (ALG) II zu fallen. Fast 390.000 galten aus gesundheitlichen Gründen als nicht mehr vermittelbar, weitere befanden sich in Maßnahmen des Jobcenters oder wurden selbstständig. 77.000 Personen über 58 Jahre verschwanden aufgrund einer Sonderregelung aus der Statistik, da ihnen seit über einem Jahr kein Job mehr angeboten worden war.
Im Januar 2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft getreten. Voraussetzung für die Vermittlung von Beschäftigung auf dem öffentlichen und sozial geförderten Arbeitsmarkt ist eine Wartezeit von sechs Jahren mit Bezug von ALG II. Der VdK fordert auch im Hinblick auf ältere Langzeitarbeitslose, die Wartezeit auf vier Jahre zu verkürzen. Generell müssen nach Meinung des Sozialverbands VdK die Bezugszeiten von ALG I nach Alter und Beitragszeiten deutlich erhöht werden, damit in dieser Zeit noch nennenswerte Rentenanwartschaften entstehen und nicht nach kurzer Zeit das Abrutschen in die Grundsicherung droht.
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bsc
Schlagworte arbeitslos | Arbeitslosengeld | Arbeitnehmer | Altersdiskriminierung | Grundsicherung | Arbeitslosengeld 1
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