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Der Sozialverband VdK hält die Sanktionen bei Hartz IV für verfassungswidrig. Das machte der Verband bei der mündlichen Anhörung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe deutlich, wo er als Sachverständiger geladen war. Mit einem Urteil wird voraussichtlich erst im Juni oder Juli gerechnet. In der Anhörung zeichnete sich ab, dass wohl Sanktionen in Teilen gekippt oder verändert werden sollen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert, die Sanktionen abzuschaffen, da sie gegen die Menschenwürde und somit gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2010 entschieden, dass der gesetzliche Leistungsanspruch bei Hartz IV so ausgestaltet sein muss, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet wird. „Schon heute ist dieses Existenzminimum zu gering, um ein würdevolles Leben führen zu können“, kritisiert Bentele.
Derzeit kann Hartz-IV-Empfängern bereits beim ersten kleinen Verstoß der Regelsatz gekürzt werden, bei weiteren Verstößen sogar auch komplett. Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, laufen so Gefahr, in eine Verschuldungsspirale zu geraten oder gar wohnungslos zu werden. Sie werden in ihrer sozialen Teilhabe eingeschränkt und ihrer physischen Existenz bedroht. Dabei bleiben persönliche Umstände unberücksichtigt.
Härtefallregelungen gibt es nicht. Diese schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen und auch für die in ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder stehen nach Ansicht des VdK in keinem Verhältnis zu den Regelverstößen.
Hinzu kommt, dass auch über zehn Jahre nach dem Inkrafttreten von Hartz IV keine verlässlichen Daten zur Wirkung von Sanktionen vorliegen, kritisierte der Leiter der VdK-Bundesrechtsabteilung, Jörg Ungerer, in Karlsruhe. Es gibt bisher keine Belege dafür, dass sich diese positiv auf eine langfristige und nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt auswirken. Im Gegenteil: Vor allem die verschärften Sanktionen gegen junge Erwachsene führen dazu, dass diese den Kontakt zum Jobcenter endgültig abbrechen. Eine negative Entwicklung, geht es doch gerade bei jungen Menschen darum, Bildung und soziale Kompetenz zu fördern, um sie nachhaltig in Arbeit zu bringen und zu halten.
„Deshalb müssen die Ansprüche aller Leistungsbezieher auf Qualifizierung, nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und soziale Teilhabe ausgebaut und dauerhaft finanziert werden“, so die Forderung von VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Reine Sanktionierungen können nicht die Lösung sein“.
Schlagworte Sanktionen | Hartz 4 | ALG 2 | Bundesverfassungsgericht
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