Springen Sie direkt:
Die Weiterbildung von Arbeitnehmern soll künftig stärker gefördert werden. Die Agentur für Arbeit bezuschusst Unternehmen, die in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten investieren. Das ist im Qualifizierungschancengesetz, das seit 1. Januar 2019 in Kraft ist, verankert.
Mit dem Gesetz soll dafür gesorgt werden, dass die Arbeitnehmer von heute auch die Arbeit von morgen machen können. Es geht darum, aus technologischem Wandel sozialen Fortschritt zu machen. Der digitale Strukturwandel wird den Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren rapide verändern. Bis 2025 sollen etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätze durch den digitalen Wandel verschwinden. Gleichzeitig werden in diesem Zeitraum etwa 2,1 Millionen neue Jobs geschaffen.
Das Gesetz richtet sich nicht nur an Beschäftigte, deren Jobs wegfallen könnten. Weiterbildungen sollen auch für Geringqualifizierte, Ältere und Beschäftigte in kleinen Betrieben bezuschusst werden. „Qualifizierung ist wichtig und darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein beziehungsweise nicht nur denen vorbehalten sein, die sowieso schon ein hohes Bildungsniveau haben“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Alle Menschen müssen die gleichen Chancen haben, einen Bildungsabschluss nachzuholen oder eine Weiterbildung zu absolvieren. „Damit die soziale Schere nicht noch weiter auseinandergeht, muss dringend in die Weiterbildung gerade von Geringqualifizierten investiert werden“, fordert Bentele.
Denn Qualifizierung könne vor Verlust des Arbeitsplatzes schützen und zu einem höheren Einkommen verhelfen. Für Arbeitslose müsse die Agentur für Arbeit konkrete Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen anbieten. Hier müssen auch die regionalen Bedarfe stärker berücksichtigt werden. Allein der Anspruch auf Beratung zur Weiterbildung gehe allerdings nicht weit genug.
Laut Gesetz muss die Weiterbildung über kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen, außerhalb des eigenen Betriebes stattfinden und von einem zugelassenen Träger durchgeführt werden.
Darüber hinaus müssen die geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer weitere Bedingungen erfüllen. So muss der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens vier Jahre zurückliegen, und sie dürfen in den vergangenen vier Jahren keine Weiterbildung besucht haben, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist. Außerdem muss die Maßnahme länger als vier Wochen dauern.
Lesen Sie mehr:
ikl
Schlagworte Bildung | Qualifizierung | Beruf | Arbeitswelt | arbeitslos | Chancengleichheit
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/soziale_gerechtigkeit/76283/berufliche_qualifizierung_darf_nicht_vom_geldbeutel_abhaengen":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.