4. Juni 2018
SOZIALE GERECHTIGKEIT

VdK-Stellungnahme zu Sanktionen bei Hartz 4

Anläßlich der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag zum Thema "Sanktionen bei Hartz IV" am 4. Juni 2018 hat der Sozialverband VdK eine Stellungnahme zur Sanktionspraxis erstellt.

Symbolfoto: Zwei Schatten-Umrise von Figürchen stehen vor einem großen Logo der Agentur für Arbeit
© Imago/Ralph Peters

Der VdK fordert die Abschaffung von Sanktionen bei Grundsicherungsempfängern, da sie eine nicht zu rechtfertigende Unterschreitung des verfassungsrechtlich garantierten menschwürdigen Existenzminimums darstellen. Die Sanktionen sollen das Prinzip "Fördern und Fordern" im SGB II durchsetzen.

Es gibt aber keine Belege dafür, dass das zurzeit bestehende Sanktionsrecht sich positiv im Sinne einer nachhaltigen und langfristigen Eingliederung der Leistungsberechtigten auswirkt. Stattdessen müssen die Jobcenter bedarfsdeckend mit Personal und Mitteln für die Eingliederung und die Verwaltung ausgestattet werden, um die Hilfebedürftigen angemessen qualifizieren und fördern zu können.

Gerade für Langzeitarbeitslose muss ein öffentlich geförderter Beschäftigungsmarkt geschaffen werden. Weitere Informationen sind hier einzusehen.

VdK-Stellungnahme als PDF herunterladen:

  • Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zu den Anträgen der Bundestagsfraktion Die Linke: "Sanktionen bei Hartz IV und Leistungsbeschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen", BT-Drucksache 19/103, und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung", BT-Drucksache 19/1711. Datum: 31.5.2018

Schlagworte Hartz 4 | Sanktionen | Stellungnahme | Existenzminimum | Jobcenter | Grundsicherung

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