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Wenn bei manchen Familien das Einkommen einfach nicht mehr reicht, bleibt oft nur der Antrag auf Grundsicherung. Doch wie berechnet sich eigentlich das Existenzminimum? Der Sozialverband VdK kritisiert die zu niedrigen Regelsätze – besonders die für Kinder.
Immer mehr Kinder kommen in Deutschland morgens hungrig in die Kita oder zur Schule. Denn in vielen Familien ist das Geld zu knapp für ein ordentliches Frühstück. Die Regelsätze sehen für Kinder unter sechs Jahren täglich 2,62 Euro für Lebensmittel vor, für ältere sind es 3,73 Euro. Zu wenig für eine ausgewogene Ernährung.
Doch wie kommt es zu diesen Beträgen? Um Regelsätze zu errechnen, werden die ärmsten 15 Prozent der deutschen Haushalte herangezogen. Deren Ausgaben sind die Richtschnur für die Höhe der Grundsicherung. Ein Unding, so die Meinung des Sozialverbands VdK in Übereinstimmung mit anderen Sozial- und Wohlfahrtsverbänden. „So wird Kinderarmut zementiert. Der in den ärmsten Haushalten herrschende Mangel kann unmöglich die Grundlage sein, um die vom Gesetzgeber geforderte Teilhabe zu ermöglichen“, kritisiert VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.
Gerade Kinder dürften keine Opfer statistischer „Schönrechnerei“ sein. Weiter fordert sie, die für das „Bildungspaket“ im Haushalt des Bundes zur Verfügung stehenden Mittel den Schulen direkt zur Verfügung zu stellen und auf Eigenbeteiligungen der Betroffenen zu verzichten. „Derzeit ruft nur die Hälfte der Anspruchsberechtigten diese Leistungen ab, weil die Antragsverfahren so bürokratisch sind. In den Schulen könnte das Geld die Kinder direkt erreichen“, erklärt sie.
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Schlagworte Hartz 4 | Kinder | Regelsätze | Armut | Kinderarmut
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