28. November 2016
SOZIALE GERECHTIGKEIT

VdK: Regelsätze für Grundsicherung neu berechnen

Was man zum Leben braucht

Die geplanten neuen Regelsätze der Grundsicherung leisten keinen Beitrag für die dringend notwendige Bekämpfung der Armut im reichen Deutschland. Trotz erheblich höherer Bedarfe sollen die Regelsätze zum Jahreswechsel nur geringfügig steigen. Armut wird so nicht überwunden, sondern zementiert, sagt der Sozialverband VdK und fordert eine grundlegend neue Berechnung der Regelsätze.

Symbolfoto: Ein Schulmädchen in der Klasse, sie hat den Kopf auf die Hände gestützt.
Mehr als 1,9 Millionen Kinder in Deutschland leben von Hartz IV – und ihre Zahl steigt stetig. | © imago/Westend61

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die Regelsätze zum Jahreswechsel nur geringfügig steigen, etwa für Alleinstehende von 404 auf 409 Euro. Diesen Geldbetrag hat die Regierung aus den statistisch erfassten Angaben der 15 Prozent der Single-Haushalte mit den geringsten Einkommen abgeleitet.

„Dringend notwendig ist eine bedürfnisorientierte Bedarfsermittlung insbesondere für Kinder und Jugendliche, denn deren materielle Unterversorgung schädigt ihre Entwicklung nachhaltig“, so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Aber auch Ältere und Erwerbsgeminderte haben viel höhere Ausgaben für Gesundheit, Mobilität und barrierefreie Anschaffungen. Deshalb fordert der Sozialverband VdK einen gesondert berechneten Regelsatz für Ältere und Erwerbsgeminderte, der ihnen ausreichend Teilhabe ermöglicht.

Aus Sicht des VdK decken die Regelsätze die Bedarfe bei Weitem nicht ab. Rezeptfreie Arzneimittel oder Fahrtkosten zum Arzt – diese grundlegend notwendigen Gesundheitsausgaben werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen. Für die tägliche Ernährung stehen einem Erwachsenen beispielsweise 4,77 Euro aus dem Regelsatz zu, viel zu wenig, um sich ausgewogen und gesund zu versorgen.

Außerdem fordert der VdK, dass zusätzliche Einmalhilfen gewährt werden, zum Beispiel wenn ein Kühlschrank, eine Waschmaschine oder andere teure Güter angeschafft werden müssen. Solche Extra-Leistungen müsse es auch aus gesundheitlichen Gründen geben, beispielsweise für eine Brille. Neben der Versorgung von Grundbedürfnissen gehört zu einem menschenwürdigen Leben auch ein Mindestmaß an sozialer und kultureller Teilhabe. Deshalb engagiert sich der VdK gemeinsam mit DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden auch im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Mehr dazu:

SOZIALE GERECHTIGKEIT
Gemeinsame Erklärung von DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, darunter der Sozialverband VdK, sowie Erwerbslosengruppen zu den geplanten neuen Regelsätzen | weiter
04.11.2016

ikl

Schlagworte Existenzminimum | Hartz IV | Regelsätze | ALG 2 | Arbeitslosengeld 2 | Armut | Grundsicherung

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    09.01.2023

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