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Anfang September hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Referentenentwurf für ein Regelbedarfsermittlungsgesetz vorgelegt, was weitgehend den seit 2011 geltenden Vorschriften entspricht.
Nach Auffassung des VdK enttäuscht der Referentenentwurf, da er keine signifikanten Verbesserungen bei der Ermittlungsmethode und somit schlussendlich für die Leistungsempfänger aufweist. Durch die vorgenommenen Bewertungen der ermittelten Verbrauchsausgaben nach ihrer Regelbedarfsrelevanz und ihrer Berechnung kommt es bei den Regelbedarfen jeweils nur zu einem leichten Anstieg von durchschnittlich 4 Euro. Nur bei den Verbrauchsausgaben der 6- bis 13-Jährigen aus der Regelbedarfsstufe 5 hat sich ein Anstieg von 21 Euro ergeben.
Diese nur minimalen Erhöhungen der Regelbedarfe entsprechen nicht den Anforderungen an realitätsgerechte Regelsätze und decken das sozio-kulturelle Existenzminimum nicht ab. Der Sozialverband VdK fordert eine Anhebung der Regelsätze um mindestens 20 Prozent.
Aus Sicht des VdK müssen die Regelsätze für Kinder an den tatsächlich benötigten Ausgaben - etwa für witterungs- und altersgerechte Kleidung, gesunde Ernährung und am Schulbedarf - berechnet werden. Auch Rentner, chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderungen haben erhöhte Ausgaben für Gesundheit, Mobilität und barrierefreie Anschaffungen. Diese müssen in einem gesondert errechneten Regelsatz für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung berücksichtigt werden.
Ausdrücklich begrüßt der VdK die vorgesehene gesetzliche Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 von nichterwerbsfähigen Erwachsenen, die mit anderen Personen in einem Haushalt leben. Für diese Verbesserung insbesondere für Menschen mit Behinderung hatte sich auch der VdK vehement eingesetzt.
Die Kritikpunkte am Referentenentwurf und die Forderungen des VdK können Sie sich in der nachfolgenden ausführlichen Stellungnahme (als PDF) herunterladen:
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften und des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Stand: 16.9.2016, Quelle: Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Schlagworte Stellungnahme | Gesetzentwurf | Regelbedarf | SGB II | SGB XII | Regelbedarfshöhe | Existenzminimum | Regelsatz
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