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Wenn es nicht mehr genug Arbeit gibt
Erwerbstätige Eltern, die derzeit von Kurzarbeit betroffen sind, erhalten 67 Prozent ihres entgangenen Netto-Einkommens. Hierfür muss das Kind im eigenen Haushalt leben.
Mitte Mai 2020 hat der Bundestag Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Eltern, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert wurde, sollen ab dem vierten Monat Kurzarbeit nun 77 Prozent ihres entgangenen Netto-Einkommens bekommen. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit wird der Anteil auf 87 Prozent erhöht. Diese Verbesserungen sind befristet und gelten bis zum 31. Dezember 2020.
Alle Informationen rund um das Kurzarbeitergeld sind zusammengestellt auf der Website des Bundesarbeitsministeriums.
Schlagworte Kurzarbeitergeld
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