Springen Sie direkt:
Mehr Geld vom Staat unterstützt Kinder
Reicht das Erwerbseinkommen einer Familie für die Eltern, aber nicht für den Bedarf der Kinder, können Eltern seit 2005 einen Zuschlag zum Kindergeld beantragen: den Kinderzuschlag. Er beträgt bis zu 185 Euro pro Kind.
Angesichts der derzeitigen Corona-Pandemie hat das Bundesfamilienministerium die Zugangsvoraussetzungen zum Kinderzuschlag gelockert, damit Familien nicht in den Hartz-4-Bezug rutschen.
Eltern müssen nur ihr Einkommen im letzten Monat vor der Antragstellung nachweisen. Bisher zählten die letzten sechs Monate. Außerdem wird ihr Vermögen derzeit nicht überprüft. Diese Änderungen gelten befristet vom 1. April bis Ende September 2020.
Folgende reguläre Voraussetzungen für den Kinderzuschlag gelten auch weiterhin:
Übrigens: Alle Eltern, die bereits einen Kinderzuschlag erhalten, können diesen überprüfen lassen.
Weitere Informationen zum Kinderzuschlag finden Sie auf den Websites der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesfamilienministeriums.
Schlagworte Notfall-Kinderzuschlag
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/service/service/79278/notfall-kinderzuschlag":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.