22. April 2020

Notfall-Kinderzuschlag – Notfall-KiZ

Mehr Geld vom Staat unterstützt Kinder

Zwei Kinder stehen vor einem Fenster.
© Unsplash

Reicht das Erwerbseinkommen einer Familie für die Eltern, aber nicht für den Bedarf der Kinder, können Eltern seit 2005 einen Zuschlag zum Kindergeld beantragen: den Kinderzuschlag. Er beträgt bis zu 185 Euro pro Kind.

Angesichts der derzeitigen Corona-Pandemie hat das Bundesfamilienministerium die Zugangsvoraussetzungen zum Kinderzuschlag gelockert, damit Familien nicht in den Hartz-4-Bezug rutschen.

Eltern müssen nur ihr Einkommen im letzten Monat vor der Antragstellung nachweisen. Bisher zählten die letzten sechs Monate. Außerdem wird ihr Vermögen derzeit nicht überprüft. Diese Änderungen gelten befristet vom 1. April bis Ende September 2020.

Folgende reguläre Voraussetzungen für den Kinderzuschlag gelten auch weiterhin:

  • Die Kinder müssen unverheiratet sein, im Haushalt der Eltern leben und unter 25 Jahre alt sein.
  • Die Eltern erhalten für das Kind Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung.
  • Das monatliche Einkommen der Eltern darf nicht unter 900 Euro brutto liegen, bei Alleinerziehenden nicht unter 600 Euro brutto.

Übrigens: Alle Eltern, die bereits einen Kinderzuschlag erhalten, können diesen überprüfen lassen.

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag finden Sie auf den Websites der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesfamilienministeriums.

Schlagworte Notfall-Kinderzuschlag

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