10. Februar 2020
RENTENPOLITIK

Lücken im Rentenkonto schließen

Stichtag für 2019 ist der 31. März 2020

Das Bild zeigt einen Geldschein auf dem Boden
© Unsplash

Manchmal fehlen nur wenige ­Beitragsmonate oder -jahre, um ­Anspruch auf eine Alters- oder ­Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Wer Lücken in seinem Rentenkonto hat, kann diese durch freiwillige Beiträge schließen. Bis 31. März 2020 können Rentenpunkte für das Jahr 2019 erworben werden.

Mit dem Flexirentengesetz können Versicherte seit Juli 2017 bereits ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Beiträge einzahlen. Immer mehr Menschen nutzen diese Möglichkeit. Die Höhe der Einzahlungen ist frei wählbar und liegt für 2019 monatlich zwischen 83,70 und 1283,40 Euro. Der Betrag kann zum Großteil als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden.

Nachzahlungen bieten sich insbesondere in Zusammenhang mit Kindererziehungszeiten an. Wer dafür seine Berufstätigkeit unterbrochen oder beendet hat, hat oft nur wenige Jahre gearbeitet und erwirbt durch die freiwilligen Beiträge unter Umständen überhaupt erst einen Rentenanspruch. Auch Arbeitnehmer, die früher in den Ruhestand gehen oder ihre Rente erhöhen möchten, können langfristig von den Nachzahlungen profitieren, denn diese werden als Rentenpunkte gutgeschrieben und ab dem Renteneintrittsalter lebenslang ausbezahlt.

Möglicherweise können sich freiwillige Beiträge auch für Selbstständige lohnen, um Anspruch auf die gesetzliche Altersrente zu erwerben, ebenso für alle, die nach dem 25. Lebensjahr eine längere Ausbildung gemacht oder studiert und währenddessen nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Ältere Arbeitnehmer, die früher in Ruhestand gehen möchten, sollten prüfen lassen, ob beziehungsweise wann durch eine freiwillige Beitragszahlung die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein könnte. Damit auch Nachzahlungen angerechnet werden, ist eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Deswegen sollten sich Betroffene unbedingt zuvor beraten lassen.

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Ali

Schlagworte Rentenkonto | Rente | Rentenpunkte

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