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Die wichtigsten Informationen zur neuen Rentenversicherungsleistung zusammengefasst
Die Aufwertung geringer Rentenzahlbeträge für langjährig Beschäftigte gehört zum Forderungskatalog der VdK-Kampagne #Rentefüralle. VdK-Präsidentin Verena Bentele hat diese nur wenige Tage vor der Verkündung des Koalitionsbeschlusses im ZDF in der TV-Talksendung „Maybrit Illner“ vehement eingefordert.
Noch ist die Grundrente nicht Gesetz, doch die Bundesregierung strebt an, dass diese ab Januar 2021 an geschätzte 1,5 Millionen Berechtigte ausbezahlt wird. Das Wichtigste auf einen Blick:
Die Grundrente ist eine Leistung für Altersrentnerinnen und -rentner. Voraussetzung sind 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ob Voll- oder Teilzeit spielt keine Rolle. Die Beiträge müssen durchschnittlich zwischen 0,3 und 0,8 Rentenentgeltpunkten gelegen haben. Damit erreichen Versicherte bisher oft nur eine Rentenzahlung unter oder knapp über der Grundsicherungsschwelle. Um die besondere Lebensleistung langjähriger Tätigkeit zu berücksichtigen, bekommen die Betroffenen deshalb künftig einen Zuschlag zu ihrer Rente. Zu den 35 Beitragsjahren zählen unter anderem auch Zeiten für Kindererziehung und Pflege.
Maximal wird die Rente so hoch aufgewertet, als hätte man 35 Jahre lang durchschnittlich 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient. Allerdings wird jeder Zuschlag um 12,5 Prozent reduziert.
Beispiel: Eine Friseurin hat 40 Beitragsjahre mit 40 Prozent des Durchschnittslohns gearbeitet. Ihre reguläre Rente beträgt 528,80 Euro, mit Grundrente käme sie auf 933,66 Euro.
Das Haushaltseinkommen darf bestimmte Höhen nicht übersteigen. Dabei gelten Freibeträge von 1250 Euro für Alleinstehende und 1950 Euro für Paare. Die Überprüfung des Einkommens soll ohne Antrag über die Deutsche Rentenversicherung in Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden erfolgen. Ungeklärt ist, wie das Einkommen von Bestandsrentnerinnen und -rentnern geprüft werden soll, die keine Steuererklärung abgeben.
Es soll eine „Gleitzone“ für diejenigen geben, die auf 30 bis 35 Beitragsjahre kommen. Auch sie sollen eine Grundrente erhalten, die allerdings etwas niedriger ausfällt. Auch wer Einkommen knapp über den Freibeträgen hat, soll mit Abschlägen dennoch eine Grundrente bekommen. Genaueres ist noch nicht festgelegt.
Wer trotz 35 Beitragsjahren so wenig Rente erhält, dass der Bezug von Grundsicherung im Alter nötig ist, soll für Leistungen aus der gesetzlichen Rente einen Freibetrag bekommen. Er erhält also den Betrag der Grundsicherung plus maximal 212 Euro.
Außerdem soll es großzügigere Regelungen für den Bezug von Wohngeld geben, wenn die Rentenzahlung knapp über der Grundsicherung liegt.
Es ist gut, dass keine Vermögensprüfung stattfindet, so wie das zuvor diskutiert worden war. Erspartes oder das eigene Häuschen bleiben unberücksichtigt. Die Gleitzone sowie die Freibetragsregelungen federn die Übergänge ab. Ob die Grundrente aber, wie geplant, angesichts von 21 Millionen zu überprüfenden Rentenkonten zum Januar 2021 eingeführt werden kann, bleibt abzuwarten.
Hinweis: Da das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen noch nicht ausgearbeitet sind, kann leider noch keine VdK-Rechtsberatung dazu angeboten werden.
Dr. Bettina Schubarth
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