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Der Sozialverband VdK fordert gerechtere Arbeitsmarktbedingungen und Nachbesserungen im Rentensystem, um Frauen vor Altersarmut zu schützen.
„Frauen sind nicht nur im Arbeitsleben benachteiligt. Teilzeit, Niedriglohn, lange Erwerbsunterbrechungen sowie Lohndiskriminierung sind Gift für die Rente“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele mit Blick auf den Equal Pay Day am 7. März.
Der Equal Pay Day macht auf den Lohnabstand zu Männern aufmerksam, aktuell liegt er bei 18 Prozent. 2023 arbeiten Frauen also rechnerisch 66 Tage umsonst, bis zum 7. März. „Der Internationale Frauentag am 8. März ist 2023 der erste Tag im Jahr, an dem Männer und Frauen dasselbe verdienen. Damit bekommt dieser Tag noch mehr Symbolkraft“, so Bentele.
Der große Lohnabstand ist den typischen weiblichen Erwerbsbiografien geschuldet, aber auch der schlechteren Bezahlung in Berufen und Branchen mit hohem Frauenanteil wie Erziehung, Einzelhandel und Gastronomie. Doch selbst bei gleicher Tätigkeit und gleicher Qualifikation liegen Frauen beim Stundenlohn um sieben Prozent hinter den Männern.
Wer wenig verdient, bekommt das im Alter schmerzhaft zu spüren. Dann wird aus der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen die Rentenlücke. Sogar eine Vollzeiterwerbstätigkeit über 40 Jahre hinweg schützt Frauen nicht vor Altersarmut. Jede dritte Frau erhält nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums trotz einer solchen Erwerbsbiografie eine Rente unter 1000 Euro. Bei der gesetzlichen Rente klafft eine Lücke von 26 Prozent zwischen Männern und Frauen. Über alle drei Altersvorsorgesäulen hinweg – gesetzlich, privat und betrieblich – liegt diese Lücke sogar bei 49 Prozent.
„Frauen haben ein Recht auf gleiche Bezahlung. Der VdK fordert deshalb eine Nachbesserung des Entgelttransparenzgesetzes, das bisher nur für Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten gilt. Dieses muss auf alle Unternehmen ausgeweitet und Verstöße müssen sanktioniert werden“, sagt Bentele. Darüber hinaus muss der Mindestlohn auf wenigstens 13 Euro angehoben werden, fordert der VdK. „Nur so ist eine Rente oberhalb der Grundsicherung garantiert. Die nachträgliche Subventionierung von Niedriglöhnen darf nicht zur Daueraufgabe der Rentenversicherung werden“, unterstreicht die VdK-Präsidentin. Grundsätzlich müsse die Tarifbindung gestärkt werden, die nicht nur höhere Einkommen, sondern auch mehr Lohngleichheit garantiere.
Um Frauenrenten anzuheben, muss die Sorgearbeit im Rentensystem noch stärker berücksichtigt werden. Deshalb fordert der VdK, dass Angehörigenpflege grundsätzlich in der gesetzlichen Rente aufgewertet wird. Außerdem muss endlich die Mütterrente III kommen. Das heißt, für jedes Kind muss es drei volle Rentenpunkte geben, egal, ob dieses bis oder nach 1992 geboren wurde. „Gerade für ältere Frauen wäre die volle Mütterrente eine längst überfällige Anerkennung ihrer Lebensleistung“, sagt Bentele. Auch die neue Grundrente muss nachgebessert werden: „Viele Frauen erreichen die 33 notwendigen Beitragsjahre nicht. Deshalb muss mindestens ein teilweiser Anspruch schon bei 30 Jahren beginnen“, fordert sie.
Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Altersarmut | Frauen | Rente
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