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Eine „Rente für alle“, also eine Erwerbstätigenversicherung, wie sie der Sozialverband VdK fordert, wird es mit der neuen Bundesregierung leider nicht geben. Wichtige Einzelforderungen des VdK finden sich im Koalitionsvertrag wieder.
Angesichts steigender Altersarmutszahlen ist der Ruf der gesetzlichen Rente angeschlagen. Trotzdem bleibt sie für den Großteil der Deutschen die wichtigste Säule der Altersabsicherung. Der Koalitionsvertrag lässt erkennen, dass bei der Rente zumindest nicht mit dem Rotstift regiert werden soll.
Rentenkürzungen werden im Koalitionsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Gewissheit ist für die Rentnerinnen und Rentner enorm wichtig. 2009 konnte die Rentengarantie, also die Zusage, dass die Renten auch bei negativer Lohnentwicklung nicht sinken, mit öffentlichem Druck durch die damalige VdK-Präsidentin Ulrike Mascher erkämpft werden. Verantwortlicher Minister für Arbeit und Soziales war 2009 übrigens der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz.
Die im Koalitionsvertrag garantierte Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent ist gut, aber nicht gut genug. Nach langer Erwerbstätigkeit muss eine angemessene Rente herauskommen. Der VdK fordert, das Rentenniveau dauerhaft auf mindestens 50, idealerweise auf 53 Prozent zu erhöhen. Immerhin wurde eine weitere Absenkung abgewendet.
Zur Sanierung des Rentensystems wird immer wieder eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters vorgeschlagen. Dass die Rente ab 70 vom Tisch ist, ist auch dem Einfluss des VdK zu verdanken. Eine vom VdK beauftragte DIW-Studie vom Sommer 2021 belegt die soziale Kluft unter den Älteren. Geringer Verdienst plus belastender Beruf führen zu geringerer Rente und kürzerer Lebenserwartung. Der Abstand zwischen den niedrigsten und den höchsten Einkommensgruppen beträgt fünf Jahre, der von Beamtinnen und Beamten gegenüber Arbeiterinnen und Arbeitern vier Jahre. Gerade Geringverdienende schaffen es heute kaum, gesund bis 65 oder gar 67 zu arbeiten, und müssen mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen. Eine Rente ab 70 wäre eine weitere Rentenkürzung bei sinkender Bezugsdauer.
Wer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen muss, trägt ein hohes Armutsrisiko. Wegen hoher Abschläge liegen solche Renten im Durchschnitt bei nur 860 Euro. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand umsetzen.“ Doch warum „wollen“ und nicht „werden“? Die Ungleichbehandlung ist doch offensichtlich.
Auch auf Drängen des VdK hatte es 2019 eine Verbesserung gegeben: Die Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrenten werden nun gemäß der Regelaltersgrenze erhöht. Das führt zu durchschnittlich 80 Euro höheren Neurenten. Dieselben Verbesserungen muss es laut VdK auch für die 1,2 Millionen EM-Rentnerinnen und -Rentner geben, die ab 2001 nicht von der verbesserten Zurechnungszeit profitieren. In dieser Sache klagt der VdK gerade vor dem Bundessozialgericht. Hier sollte eine rasche politische Entscheidung einen Richterspruch überflüssig machen.
Mehr zur Klage des VdK: Ungleichbehandlung bei der Erwerbsminderung stoppen
Es wird keine Versicherungspflicht für Selbstständige in der gesetzlichen Rente geben, obwohl die Pandemie gezeigt hat, wie wichtig dies wäre. Enttäuschend für VdK-Mitglieder ist die immer noch fehlende Angleichung der Mütterrente auf drei Rentenpunkte pro Kind, unabhängig, ob es vor oder ab 1992 geboren wurde. Auch eine dringend notwendige Nachbesserung der Grundrente muss nach Meinung des VdK erfolgen.
Das Problem wachsender Altersarmut wird nach Auffassung des VdK jedenfalls nicht mit der Einführung einer neuen „Aktienrente“ gelöst. Das Umlagesystem der gesetzlichen Rente darf keinesfalls geschwächt werden.
Dr. Bettina Schubarth
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Schlagworte Rente | Koalitionsvertrag | Erwerbsminderungsrente
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