23. November 2021
RENTE

Aus Scham oder Angst verzichten viele Ältere auf Grundsicherung

Mehr als die Hälfte der Anspruchsberechtigten stellt keinen Antrag – VdK fordert Nachbesserungen bei der Grundrente

Trotz steigender Lebenshaltungskosten schrecken viele Seniorinnen und Senioren vor dem Gang zum Sozialamt zurück. Rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten auf Grundsicherung im Alter stellt nach Angaben des Deutschen Ins­tituts für Wirtschaftsforschung keinen Antrag. Das hat unterschiedliche Gründe.

Grundsicherung im Alter – jetzt den Antrag stellen!

Die Grundsicherung im Alter ist eine Leistung, die jedem zusteht, der nach einem Leben voll Arbeit von seiner Rente nicht leben kann. Und gerade jetzt lohnt es sich, den Antrag zu stellen.
Viele Menschen schämen sich und fühlen sich als Bittsteller, wenn sie im Alter zum Amt gehen sollen. „Wir erleben in unserer Rechtsberatung, dass die Leute rückwärts wieder rausgehen, wenn wir ihnen vorschlagen, Grund­sicherung zu beantragen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Andere wiederum würden sich unbegründet sorgen, dass ihre Kinder zur Unterhaltspflicht für sie herangezogen werden.

Oder sie haben Angst, dass sie umziehen oder das Auto abgeben müssen. Dabei ist der Besitz einer angemessenen Immobilie oder Eigentumswohnung für die eigene Nutzung sehr wohl erlaubt.

Es gibt allerdings auch VdK-Mitglieder, die aus Unkenntnis keinen Antrag auf Grundsicherung stellen. Deswegen weist der VdK Rentnerinnen und Rentner mit geringen Einkommen bei Beratungen auf diese Möglichkeit hin.

„Generell aber müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einem langen Erwerbsleben die Sicherheit haben, eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erhalten“, macht Bentele deutlich. Damit mehr ältere Menschen mit kleinen Einkommen keinen Antrag auf Grundsicherung stellen müssen, fordert der VdK deshalb eine Grundrente, die diesen Namen auch verdient.

Gleitzone ab 30 Jahren

Der Sozialverband VdK setzt sich für weitere Verbesserungen bei der Grundrente ein und fordert, dass sie wie die Mütterrente unabhängig vom Einkommen des Partners ausbezahlt wird.

Bei den Grundrentenzeiten müssten auch Jahre der Erwerbsminderung und Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Denn nur sehr wenige Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner kämen auf die mindestens notwendigen 33 Beitragsjahre. Die Lebensleistung derjenigen, die darunterliegen, wird aktuell nicht berücksichtigt. „Damit mehr Rentnerinnen und Rentner eine Grundrente erhalten, muss deshalb die Gleitzone ab 30 Grundrentenjahre gelten“, sagt Bentele.

Die VdK-Präsidentin fordert außerdem, dass die Abschläge von 12,5 Prozent auf den Grundrentenaufschlag wegfallen müssen. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass bei der Grundrente wieder etwas gekürzt wird.“

Langfristig sei das Ziel, dass die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher solcher Sozialleistungen zurückgeht und die Menschen ausreichend verdienen, damit sie später nicht auf eine Grundsicherung angewiesen sind, so Bentele. „Dazu brauchen wir mehr Tarifbindung mit anständigen Löhnen und die Erhöhung des Mindestlohns auf mindestens 13 Euro.“

Jörg Ciszewski


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Schlagworte Grundsicherung | Alter | Grundrente | Altersarmut | Scham

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