10. September 2021
RENTE

Zögerlicher Start: Seit Juli gibt es die ersten Grundrentenbescheide

Am 19. Juli hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die ersten Bescheide versandt, die mit dem Hinweis auf die Grundrenten­berechtigung versehen sind. Diese gingen nur an Versicherte, die erstmals eine Rente bekommen. Bisher ist die große Welle an Grundrentenbescheiden ausge­blieben. Das liegt an Formalien.

Das Bild zeigt eine kriechende Schnecke.
© pixabay

Kleine Renten langjährig Versicherter aufbessern, so lautete das Versprechen von Bundesarbeits­minister Hubertus Heil zur Einführung der Grundrente. Der Koalitionspartner CDU/CSU bestand jedoch auf einer Prüfung des Haushaltseinkommens der Berechtigten, auch wenn diese die formalen Voraussetzungen von 33 Jahren Versicherungszeit und durchschnittlich mindestens 0,3 Rentenentgeltpunkten erfüllt haben. Dies stellte die DRV vor große Herausforderungen. 1000 neue Stellen mussten geschaffen werden, um den Austausch mit den Finanz­behörden aufzubauen.

Mit fast siebenmonatiger Verzögerung – das Gesetz ist seit 1. Januar 2021 in Kraft – sind nun die ersten Briefe der DRV da. Ab sofort enthält jeder neue Rentenbescheid Angaben zu Grundrentenzeiten und bei Berechtigten die Höhe des Zuschlags. Auszahlungen erfolgen rückwirkend zum 1. Januar 2021.

Bislang sind aber nur wenige positive Grundrentenbescheide ergangen. Der Grund: Bei der Einkommensprüfung wird die Steuererklärung des vorvergangenen Jahres zugrunde gelegt. Ein Zeitpunkt, zu dem die meisten über ein Arbeitseinkommen verfügten, das deutlich höher als die Rente ist. „Eigentlich Berechtigte fallen deshalb durch. Das ist absurd“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Immerhin führte die Kritik des VdK dazu, dass beim Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung das Sozialamt die Grundrentenzeiten bei der DRV abfragt, um den Anspruch auf einen Freibetrag zu klären. Dennoch ist das ein „bürokratischer Umweg“, so Bentele.

Warten bis Ende 2022

Als Nächstes prüft die DRV alle 1,67 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die bereits Fürsorgeleistungen wie Grundsicherung im Alter beziehen. Danach sind alle restlichen Rentnerinnen und Rentner an der Reihe, beginnend bei den ältesten Rentenjahrgängen vor 1992. Die DRV will bis Ende 2021 sieben bis acht Millionen Prüfungen, bis Ende 2022 alle 26 Millionen Prüfungen abgeschlossen haben. Laut Bundesarbeitsministerium werden insgesamt vermutlich 1,3 Millionen Renten aufgestockt, durchschnittlich soll der Zuschlag bei 75 Euro brutto liegen. Wer schon Rente bezieht, bekommt nur dann einen neuen Bescheid, wenn Grundrente gewährt wird.

bsc

Schlagworte Grundrente | DRV

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