3. März 2021
RENTE

Jobverlust kurz vor der Rente

Arbeitslosengeld meist besser als vorzeitiger Ruhestand

Symbolfoto: Außenansicht der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
© Bundesagentur für Arbeit

Wenn jemand kurz vor dem geplanten Ruhestand seine Arbeit verliert, hat er oft zwei Möglichkeiten: entweder Arbeitslosengeld oder vorzeitige Rente beantragen. Die Entscheidung sollte jeder genau prüfen.

Auch wenn es nur noch wenige Monate oder Jahre bis zum Beginn des regulären Renteneintrittsalters sind, lohnt sich meist der Antrag auf Arbeitslosengeld. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Selbst wenn Betroffene schon Anspruch auf die Rente ab 63 Jahren haben, können sie Arbeitslosengeld I beantragen.
Ein großer Vorteil ist, dass das Arbeitslosengeld meist deutlich höher ist als der Rentenanspruch zu dem Zeitpunkt. Denn die Agentur für Arbeit berücksichtigt nur den Nettolohn der vergangenen zwölf (oder im günstigeren Fall der vergangenen 24 Monate) vor der Erwerbslosigkeit.

Zudem erhöht das Arbeitslosengeld den Renten­anspruch. Für die bis zu zwei Jahre, die ältere Menschen Arbeitslosengeld I beziehen können, werden den Betroffenen immerhin 80 Prozent der Rentenpunkte gutgeschrieben, die sie in der gleichen Zeit zuletzt im Berufsleben erworben hatten. Bei einem Durchschnittsverdienst erhöht sich nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung die Brutto­rente monatlich so um mehr als 50 Euro. Wer zuletzt sehr gut verdient hat, kann die Rente sogar um mehr als 110 Euro steigern.
Der dritte Vorteil des Arbeitslosengelds ist, dass ein vorgezogener Eintritt meist zu einer Kürzung der Rente führt. So muss jemand, der zwei Jahre früher in Ruhestand geht, mit einem Abschlag von bis zu 7,2 Prozent rechnen, und das für das restliche Leben.

Gleiche Pflichten für alle

Jede Person, die von Arbeitslosigkeit betroffen ist, sollte jedoch ihre persönlichen Ansprüche klären. So ist für den Bezug von zwei Jahren Arbeitslosengeld I die Voraussetzung, dass in den vergangenen fünf Jahren vor dem Antrag mindestens für vier Jahre eine beitragspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden kann. Und um auf die maximale Bezugsdauer von zwei Jahren zu kommen, muss die Person mindestens 58 Jahre alt sein. Wer nicht lange genug eingezahlt hat oder jünger ist, bekommt entsprechend kürzer Arbeitslosengeld I gezahlt.

Gleichzeitig gelten für alle Bezieher von Arbeitslosengeld dieselben Pflichten. Das heißt, auch Ältere müssen sich um eine neue Stelle bemühen und alle zumutbaren Arbeiten annehmen. Außerdem darf man pro Jahr nur 21 Kalendertage in Urlaub fahren.

Für Betroffene, die keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine hohe Betriebsrente haben, kann sich eine vorzeitige Rente lohnen. In diesem Fall wäre eine Beratung in der zuständigen VdK-Geschäftsstelle ratsam.

Sebastian Heise

Schlagworte Frührente | arbeitslos | Arbeitslosengeld

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