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Deutliche finanzielle Verbesserung durch neuen Freibetrag möglich – Berechnung auf der VdK-Webseite
Mit der Einführung der Grundrente zum Jahresbeginn trat auch der Freibetrag in der Grundsicherung im Alter in Kraft. Während die Grundrente laut Deutscher Rentenversicherung einen Zuschlag von durchschnittlich 75 Euro brutto bringen wird, kann sich ein Antrag auf Grundsicherung für Freibetragsberechtigte durchaus lohnen. Bis zu 223 Euro zusätzlich könnten in der Geldbörse ankommen. Der VdK empfiehlt deshalb, einen Antrag auf Grundsicherung im Alter beim Sozialamt zu stellen.
Für einen möglichen Anspruch auf den neuen Freibetrag gilt wie für einen eventuellen Grundrentenzuschlag: Berechtigte müssen mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen. Berücksichtigt werden in dieser Berechnung zum Beispiel Zeiten aus Berufstätigkeit aber auch Zeiten von Kindererziehung und Pflege.
Schon jetzt ist klar: Der Grundrentenzuschlag wird in vielen Fällen überschaubar bleiben. Aber durch den neuen Freibetrag könnte sich die finanzielle Situation von Beziehern kleiner Renten deutlich verbessern. Während die Grundrente automatisch berechnet und ausgezahlt wird, müssen allerdings Personen, die von diesem neuen Grundrentenfreibetrag in der Grundsicherung profitieren wollen, einen Antrag auf Grundsicherung im Alter stellen.
Viele Rentenbezieher werden trotz eines Grundrentenzuschlags mit ihrem Alterseinkommen weiter unterhalb des Grundsicherungsbedarfs bleiben. Für diese Personengruppe könnte sich der Antrag auf Grundsicherung lohnen. Denn während bislang die gesetzliche Rente komplett mit der Grundsicherung verrechnet wurde, kann der Freibetrag bis zu 223 Euro mehr Alterseinkommen bedeuten.
Seit Beginn des Jahres gilt Folgendes: Ein Betrag von 100 Euro der monatlichen Bruttorente wird nicht angerechnet. Vom restlichen Betrag der Bruttorente werden 30 Prozent ermittelt, die zusammen mit diesen 100 Euro den Gesamtfreibetrag bilden. Insgesamt können so derzeit maximal 223 Euro Freibetrag zusammenkommen (= maximal 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung).
Wenn es wahrscheinlich ist, dass man zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehört, rät der Sozialverband VdK, direkt beim Sozialamt Grundsicherung im Alter zu beantragen. Um einen möglichen Anspruch auf Grundsicherung zu prüfen, empfiehlt sich vor der Antragstellung ein Blick auf die Webseite des Sozialverbands VdK. Dort lässt sich mithilfe eines Grundsicherungsrechners ein eventueller Anspruch ermitteln.
Der VdK begrüßt, dass sich durch den Freibetrag langjährig Beschäftigte mit niedrigen Löhnen im Alter finanziell verbessern können. Der Sozialverband kritisiert aber die Ausarbeitung des Gesetzes und die rechtliche Situation, in der sich die Anspruchsberechtigten befinden. Denn die Situation ist kompliziert: Für die Berechnung des Freibetrags benötigen die Ämter die Zahlen der Grundrentenzeiten von der Rentenversicherung. Und die hat angekündigt, dass sie frühestens ab Sommer dieses Jahres Daten breitstellen kann. Deshalb werden die Grundsicherungsbescheide zunächst ohne einen möglichen Freibetrag berechnet. Solange die Daten der Deutschen Rentenversicherung nicht vorliegen, verschicken viele Sozialämter zunächst Ablehnungsbescheide, auch wenn eine Freibetragsberechtigung vorliegt.
Erst wenn die Daten über die Grundrentenzeiten ermittelt sind, ist das Sozialamt in der Lage den Freibetrag zu berücksichtigen. Deshalb ist es wichtig, dass die Betroffenen möglichst früh einen Antrag stellen, um ihre Rechte zu wahren. Der Sozialverband VdK berät Sie im Falle einer Ablehnung.
Mit dem kostenlosen Grundsicherungsrechner auf unserer VdK-Webseite können Sie ermitteln, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben. Dazu fragt der VdK-Rechner unter anderem nach der Höhe Ihrer Wohnkosten und der Höhe Ihrer Rente. Selbstverständlich ist der Datenschutz gewährleistet. Besteht ein Anspruch, sollten Sie direkt beim Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung stellen.
Hier geht es zum Rechner: Grundsicherungs-Rechner
Hinweis: Das Ergebnis, dass Sie erhalten, ist eine Orientierung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundsicherungs-Rechners sowie des ermittelten Auswertungsergebnisses wird keine Gewährleistung übernommen.
Jörg Ciszewski
Schlagworte Grundsicherungsrechner | Grunsicherung | Grundrente | Freibetrag | Sozialamt
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