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Die Rentenbescheide sehen jetzt anders aus. Die Deutsche Rentenversicherung hat sie optisch und sprachlich überarbeitet. Das ändert aber nichts daran, dass man die Bescheide immer sorgfältig auf Fehler, Lücken und Zahlendreher überprüfen sollte, um Nachteile zu vermeiden.
Was ist bei einem Rentenbescheid wichtig? Zunächst müssen die Daten im Rentenbescheid natürlich stimmen und der aktuelle Versicherungsverlauf muss richtig und vollständig sein. Dazu sollte man alle Details prüfen, beispielsweise ob der Rentenbescheid Zeiten der beruflichen Ausbildung korrekt aufführt. Bei schulischen Ausbildungszeiten zählen bis zu maximal acht Jahre als Anrechnungszeiten für die Wartezeit für langjährige Versicherte. Dazu gehören auch Fachhochschul- und Hochschuljahre sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Krankenzeiten mit Krankengeldbezug zählen als Beitragszeit. Bei Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten muss das Einkommen richtig angerechnet sein.
Besonders achten sollte man auch auf die neuen zusätzlichen Erziehungszeiten im Rahmen der Mütterrente. Die Erfahrungen in der VdK-Rechtsberatung zeigen, dass das immer wieder vergessen wird und so Nachteile für Frauen entstehen.
Fehler kommen immer mal vor. Allerdings können im Versicherungsverlauf auch nur die Zeiten und Belege auftauchen, die der Deutschen Rentenversicherung vorliegen. Daher ist es sehr wichtig, genau zu schauen, ob man nicht vielleicht vergessen hat, etwas anzugeben. Je lückenloser der Versicherungsverlauf, desto besser. Denn die Anrechnungs- und Beitragszeiten sind ausschlaggebend für den späteren Rentenanspruch.
Im Rentenrecht ändert sich immer mal wieder etwas. Maßgeblich ist stets das Recht zum Zeitpunkt des Rentenbescheids. Bei Fehlern kann man fristgemäß Widerspruch erheben. Die Belege kann man nachreichen. So bleibt Zeit und man kann offene Fragen klären. Auskünfte erteilen beispielsweise die Versichertenältesten der Rentenversicherungsträger. Bei Fragen zur Überprüfung kann man sich auch an eine der vielen VdK-Geschäftsstellen wenden.
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sko
Schlagworte Altersrente | rentenbescheid | fehler rentenbescheid | Deutsche Rentenversicherung | Widerspruch
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