23. November 2017
RENTE

Das Testament sicher verwahren

Das beste Testament nutzt nichts, wenn es nicht gefunden wird. Und das ist ein häufiges praktisches Problem, gerade bei Alleinstehenden. Der Sozialverband VdK gibt Tipps, wie man ein Testament am besten aufbewahren sollte.

Ein Mann schreibt auf einem Bogen Papier, was für ein Testament stehen soll.
Erbschaften: Ein Testament zu haben ist gut. Es muss aber auch gefunden werden. | © Pixabay

Es kommt immer wieder vor, dass Testamente erst nach Jahren und durch Zufall in den persönlichen Papieren von Erblassern gefunden werden. Nicht selten handelt es sich um Testamente von Erblassern mit viel Besitz und Vermögen. Gerade in solchen Fällen ist die Frage wichtig, wer das Testament findet und wem es als Erstes in die Hände fällt.

Denn ist zum Beispiel der einzige gesetzliche Erbe laut Testament enterbt und findet dieser das Dokument aber zuerst, könnte er es vernichten. Selbst wenn das Testament in einem Banksafe hinterlegt wäre und niemand davon weiß, würde das Nachlassgericht dem gesetzlichen Erben einen Erbschein erteilen und dieser dann Zutritt zum Safe erhalten. Deshalb sollten gerade Alleinstehende ihr Testament am besten in die amtliche Verwahrung eines Nachlassgerichtes geben. Dies ist eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Hier kann man das Testament im Hinterlegungsbüro abgeben.

Hierfür braucht man den Ausweis und eine Kopie der Geburtsurkunde. Kosten: einmalig 75 Euro Gerichtsgebühren und 15 Euro für die Registrierung in einem Zentralregister. Selbstverständlich kann man das Testament trotz amtlicher Verwahrung jederzeit aufheben oder ändern.

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