5. Juli 2017
RENTE

Freibetrag für Mütter

Ein Leben lang gearbeitet, vielleicht Kinder großgezogen oder die Eltern gepflegt und sogar ein bisschen was aufs Riester­konto eingezahlt – und trotzdem reicht die Rente nicht. Vielen bleibt dann nur die Grundsicherung im Alter. Das ist bitter genug. Und ungerecht. Denn jemand mit dieser Biografie erhält genauso viel „Geld vom Amt“ wie jemand, der nie in die gesetzliche Rentenversicherung und private Altersvorsorge eingezahlt hat.

Diese Regelung wird nicht nur als offensichtlich ungerecht empfunden, sie scheint auch zu bestätigen, dass es sich für Kleinverdiener ja ohnehin nicht lohnt, fürs Alter vorzusorgen. Nicht einmal durch „ordentliche“ sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Dieses Argument ist leider nicht ganz von der Hand zu weisen.

VdK-Präsidentin Ulrike Mascher
Ulrike Mascher | © Peter Himsel

Aktuell liegt das durchschnittliche Grundsicherungsniveau bei 804 Euro. Dieser Betrag umfasst Regelsatz plus Wohnungskosten. Um so eine Rentenhöhe zu erreichen, müsste man 45 Jahre in Vollzeit einen Stundenlohn von 11,85 Euro beziehen. Also deutlich mehr als den aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro.

Viele erhalten keine Rente oberhalb der Grundsicherung

Das heißt, es ist für viele schwer genug, eine Rente oberhalb der Grundsicherung durch Einzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung zu erzielen. Wer dieses Ziel verfehlt, zieht derzeit den Kürzeren. Vor allem ältere Frauen, die aus dem Erwerbsleben aussteigen mussten, um in der Familie zu arbeiten, und später oft nur eine schlecht be­zahlte Teilzeitarbeit gefunden haben.

Ab 2018 soll sich nach den Beschlüssen der Bundesregierung Vorsorge besser lohnen. Für Zahlungen aus privater zusätzlicher Altersvorsorge und für Betriebsrenten soll es einen Freibetrag von bis zu 200 Euro bei Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung geben. Das ist gut.

Schlecht ist, dass für die gesetzliche Rentenversicherung kein Freibetrag geplant ist. Sie wird, obwohl sie die wichtigste Säule der Altersvorsorge ist, damit zur „Vorsorge zweiter Klasse“. Viele Grundsicherungsempfänger fühlen sich damit um die Anerkennung ihrer Lebensleistung gebracht.

Freibetrag muss auch für Leistungen der Rentenversicherung gelten!

Der Sozialverband VdK fordert, beim geplanten Grundsicherungsfreibetrag die Leistungen der Rentenversicherung, wie Mütterrente oder die jährlichen Rentenanpassungen, einzubeziehen. Wer in die Rentenkasse einzahlt, stützt durch seine Erwerbstätigkeit unser Solidarsystem. Das muss im Alter honoriert werden. Und armen Rentnerinnen die Mütterrente als kleines Zusatzeinkommen quasi wieder wegzunehmen – das ist unwürdig und beschämend.

Ulrike Mascher

Schlagworte Rente | Grundsicherung | Frauen | Altersvorsorge | Freibetrag | Mütterrente

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