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Vereinfachtes Verfahren für Corona-Abbrecher
Wer seine Reha wegen der Corona-Pandemie beenden musste oder abgebrochen hat, kann sie mit einem Kurzantrag vereinfacht neu beantragen.
Auch Reha-Kliniken bekamen die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu spüren. Um die Ausbreitung des COVID-19-Virus zu verlangsamen, wurden im Frühjahr Neuaufnahmen ausgesetzt und vielerorts bereits laufende Reha-Maßnahmen vorzeitig beendet. Die Patienten konnten die Reha auch von sich aus abbrechen. Hauptsächlich besonders betroffene Menschen, wie Angehörige von Risikogruppen oder Eltern, die Kinder betreuen mussten, nutzten diese Möglichkeit.
In beiden Fällen bietet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) an, die Reha zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Formular „G0101“ vereinfacht zu beantragen. Der Kurzantrag kann bundesweit verwendet werden und steht im Internet zum Herunterladen bereit. Allerdings bezieht sich der Antrag nur auf die Reha-Einrichtungen der DRV. Der Sozialverband VdK rät daher, bei anderen Trägern zuvor nachzufragen, ob sie das Formular ebenfalls akzeptieren. Ferner kann der Antrag auch verwendet werden, wenn eine Kinder- und Jugend-Rehabilitation abgebrochen werden musste und die Klinik eine erneute Maßnahme befürwortet.
Weitere Infos gibt es auf der Webseite der DRV unter dem Menüpunkt „Reha“.
Ali
Hierfür hat die Deutsche Rentenversicherung das Formular G0101 entwickelt. Mehr dazu erfahren Sie in diesem VdK-TV Beitrag.
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