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Pflegende Angehörige haben mehrere Möglichkeiten
In Deutschland gilt eine Ausweispflicht. Das heißt, jeder Bürger ab 16 Jahren muss einen gültigen Personalausweis besitzen. Läuft dieser ab, muss ein neuer beantragt werden. Wer aufgrund von Pflegebedürftigkeit nicht selbst zum Amt gehen kann, hat mehrere Möglichkeiten.
Die Antragstellung sollte generell persönlich erfolgen. Ist dies aufgrund einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit nicht möglich, reicht eine einfache Vorsorgevollmacht meist nicht aus. Besser ist es, eine beglaubigte Vollmacht (Notar, Betreuungsverein) vorzulegen. Außerdem notwendig ist eine Bescheinigung vom Arzt, in der bestätigt wird, dass der Betroffene schwer krank und nicht in der Lage ist, das Haus zu verlassen. Manche Behörden bieten in solchen Fällen auch Hausbesuche an – allerdings dürften diese wegen der Corona-Pandemie stark eingeschränkt sein. Ist der Personalausweis erstellt, kann ihn auch jemand abholen, der vom Betroffenen beauftragt wurde und eine unterschriebene Vollmacht vorzeigen kann.
Alternativ ist es möglich, den Angehörigen von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Dann muss überhaupt kein Personalausweis mehr beantragt werden. Diese Regelung ist vor allem für Menschen gedacht, die nicht mehr allein am öffentlichen Leben teilnehmen können. Dazu gehören die Bewohner eines Pflegeheims sowie Menschen, die einen gesetzlichen Betreuer haben oder wegen einer Behinderung nicht ohne Begleitung unterwegs sein können.
Um eine Befreiung zu beantragen, sind folgende Unterlagen notwendig: ein ausgefüllter „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht“, der bisherige Personalausweis des Betroffenen, ein Nachweis über die Erkrankung (zum Beispiel vom Arzt oder Pflegedienst) oder die Behinderung sowie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Manche Behörden benötigen zusätzlich die Geburtsurkunde oder das Familienbuch. Nicht vergessen sollte man als Angehöriger, seinen eigenen Ausweis mitzubringen. Das zuständige Amt stellt eine Bescheinigung aus, die die Befreiung bestätigt. Diese kann man zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis bei Behörden vorlegen.
Ohne Ausweis kann man nicht ins Ausland reisen. Auch viele Bankgeschäfte und Notartermine sind nicht mehr möglich. Im Zweifel empfiehlt es sich, mit einer Befreiung zu warten und stattdessen einen neuen Personalausweis zu beantragen. Eine genehmigte Befreiung lässt sich aber auch jederzeit wieder rückgängig machen.
ali
Schlagworte Pflege | Ausweis abgelaufen
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