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Am 1. Januar 1995 wurde die Pflegeversicherung eingeführt. Sie sollte die finanziellen Risiken und Belastungen bei Pflegebedürftigkeit auffangen. 25 Jahre später bilanziert VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Die Pflegeversicherung in ihrem jetzigen Zuschnitt ist eine Teilleistungsversicherung, die die wirklichen Bedarfe nicht abdeckt.“
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist automatisch pflegeversichert. Als jüngste Säule der Sozialversicherung wurde sie eingeführt, weil in den frühen 1990er-Jahren viele Pflegebedürftige die Kosten für die Versorgung in einem Pflegeheim nicht stemmen konnten. Zu diesem Zeitpunkt waren etwa 1,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon wurden rund 1,2 Millionen Menschen zu Hause betreut und 500 000 in einem Heim gepflegt.
Für die Kommunen bedeutete das hohe Ausgaben. Sie mussten einspringen, wenn jemand die Kosten für die stationäre Versorgung nicht aufbringen konnte. Rund 80 Prozent der damaligen Pflegeheimbewohner waren Sozialhilfeempfänger. Bereits in den 1990ern zeichnete sich ab, dass sich dieses Problem in den kommenden Jahrzehnten verschärfen werde.
Seit Einführung der Pflegeversicherung hat die Bundesregierung die Gesetzgebung mehrmals überarbeitet. 2001 wurde das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz verabschiedet. Es enthält Vorschriften für die Qualitätssicherung und stärkt die Rechte der Pflegebedürftigen. Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz im Jahr 2012 wurde die Pflegestufe 0 für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz eingeführt. Bei der Einstufung in eine Pflegestufe wurden damit Demenzerkrankungen besser berücksichtigt.
Zwischen 2015 und 2017 traten die Pflegestärkungsgesetze I bis III in Kraft. In deren Mittelpunkt stand eine neue Definition für Pflegebedürftigkeit: Gemessen wurde nun nicht mehr der pflegerische Aufwand für spezielle Verrichtungen, sondern der Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen. Die drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt.
Derzeit gibt es bundesweit 3,4 Millionen Pflegebedürftige, davon werden 818 000 stationär versorgt. Die Kosten für eine Heimunterbringung sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die Pflegeversicherung übernimmt nur noch einen Bruchteil. Der Eigenanteil des Pflegebedürftigen beträgt im Bundesdurchschnitt 1930 Euro. Hier gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Heimkosten setzen sich zusammen aus Unterkunft und Verpflegung, dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege, den Investitionskosten sowie einer Ausbildungsumlage. Leider haben die Kommunen, anders als bei Einführung der Pflegeversicherung versprochen, die Förderung der Investitionskosten weitgehend eingestellt. Meist sind diese nun zusätzlich von den Pflegebedürftigen zu tragen.
„Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige für ihre Pflege immer mehr Geld aus der eigenen Tasche zahlen müssen“, betont VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Schon heute bekommt ein Drittel aller Pflegeheimbewohner Sozialhilfe. Der Anstieg der Eigenanteile muss dringend gestoppt werden.“ Perspektivisch müsse die Finanzierung der Pflege neu gedacht werden. Der VdK fordert eine Vollversicherung, die sämtliche Kosten der Pflege abdeckt. Darüber hinaus müssen Länder und Kommunen wieder, wie anfangs geplant, die Investitionskosten übernehmen. „Pflege darf nicht arm machen. Sie muss für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wieder bezahlbar werden“, fordert Bentele.
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ali
Schlagworte Altenpflege | Pflegebedürftigkeit | Pflegeversicherung | Pflegegrad | Eigenanteil
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