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Wie Beobachtende bei Konflikten in Einrichtungen helfen können
Konflikte zwischen Bewohnern von Pflegeeinrichtungen oder zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen sind nicht selten. Manche davon arten in Gewalt aus. Wie geht man am besten damit um, wenn man eine solche Situation beobachtet?
Oft ist Gewalt nicht direkt ersichtlich. Sie muss nicht zwingend körperlich, sondern kann auch durch Worte oder Gesten erfolgen. Zu gewalttätigen Handlungen gehören neben dem Schlagen und Treten zum Beispiel das Bedrohen, Beleidigen, Anschreien, Schikanieren, Herumkommandieren und das Schubsen anderer Personen. Auch freiheitsentziehende Maßnahmen, wie jemanden einzuschließen, mit einem Gurt festzubinden oder mit Medikamenten ruhigzustellen, sind eine Form von Gewalt. Sie greifen in die Grundrechte des Menschen ein und dürfen daher nur mit Einwilligung des beziehungsweise der Pflegebedürftigen oder mit richterlicher Genehmigung angewendet werden.
Wer Derartiges beobachtet oder Anzeichen dafür wahrnimmt, sollte nicht zögern, sondern reagieren. Merkmale für Gewalt können blaue Flecken, Kratzer, Hautabschürfungen, Abdrücke von Schnallen oder Gurten, aber auch ein verändertes Verhalten oder ein ungepflegtes, verwahrlostes Äußeres sein. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) rät, solche Beobachtungen mit der pflegebedürftigen Person zu besprechen, sie zu fragen, was geschehen ist, und ihr Hilfe anzubieten. Sinnvoll sei zudem, sich Notizen zu machen, was, wann und wo etwas bemerkt wurde. Das kann bei einer späteren Meldung nützlich sein.
Darüber hinaus sollte die Person, die sich problematisch verhalten hat, angesprochen und darauf hingewiesen werden, dass sich so etwas nicht wiederholen darf. Die Beobachtungen können zudem auch der Einrichtungsleitung sowie anderen zuständigen Stellen mitgeteilt werden, beispielsweise dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einer kommunalen Beschwerdestelle.
Wer sich unsicher über das weitere Vorgehen ist, kann bei einer Pflegeberatungsstelle oder einem Krisentelefon Rat einholen. Eines aber sollte unbestritten sein: Bei schwerwiegenderen körperlichen Blessuren oder gefährlichen Vernachlässigungen ist umgehend die Polizei zu verständigen. Verletzungen sollten außerdem ärztlich untersucht und gegebenenfalls bei einer rechtsmedizinischen Untersuchungsstelle genau dokumentiert werden.
Menschen mit Demenz sind übrigens besonders gefährdet, Gewalt zu erfahren. Ihr krankheitsbedingtes Verhalten fordert Pflegende oft stark heraus, sodass es zu aggressiven Reaktionen und gewalttätigen Handlungen kommen kann. Pflegende sollten daher mit einem zugewandten, respekt- und verständnisvollen Verhalten dazu beitragen, dass Unstimmigkeiten nicht eskalieren.
Weitergehende Informationen, Broschüren und Ratgeber zur Gewaltprävention in der Pflege sowie Kontaktdaten zu Krisentelefonen bietet die ZQP-Webseite pflege-gewalt.de.
Mirko Besch
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