10. Februar 2020
GESUNDHEITSPOLITIK

Damit der Krankenschein ankommt

Versicherte sollten auf Nummer sicher gehen

Die Krankenkasse zahlt Krankengeld erst dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen ist. Kommt der Schein nicht an, kann das für Versicherte böse Folgen haben. Deshalb sollte er sich vergewissern, dass die Zustellung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Ab in den Umschlag, rein in den Briefkasten und fertig. Doch es kommt immer mal wieder vor, dass Krankmeldungen nicht den Empfänger erreichen. Auch VdK-Mitglieder berichten davon, dass sie wichtige Unterlagen per Post ­abgeschickt haben, die die Krankenkassen nicht erhalten haben wollen und daher Leistungen verweigern oder Beiträge auf den Höchstsatz heraufstufen. Dann entstehen schnell enorme Beitragsrückstände zu Lasten des Versicherten. Die rechtliche Position der Patienten ist leider schwach. Denn sie müssen beweisen, dass ihre Briefe bei der Krankenkasse eingegangen sind. Diesen Beweis können sie bei einfachen Postsendungen aber nicht führen.

Wichtige Dokumente sollten demnach nur per Einschreiben mit Rückschein an die Krankenkasse geschickt werden. Der Rückschein ist der Beweis, dass der Brief aufgegeben wurde. Preiswerter ist es, die Unterlagen in einer Geschäftsstelle der Krankenkasse abzugeben und sich den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen. Das geht natürlich nur, wenn die Geschäftsstelle in der Nähe ist.

Eine Absicherung durch den zusätzlichen Versand per E-Mail oder Fax ist möglich. Auch die Mitgliederbereiche in den Online-Portalen vieler Krankenkassen können für eine sichere Übermittlung genutzt werden. Der Vorteil dabei: Man bekommt auch gleich eine Eingangsbestätigung. Generell ist zu empfehlen, bei der Krankenkasse nachzufragen, ob die Unterlagen eingegangen sind.

Abhilfe verspricht der digitale Krankenschein, der im nächsten Jahr eingeführt werden soll. Der behandelnde Arzt soll das Dokument dann elektronisch direkt an die Krankenkasse schicken – für Patienten ein großer Vorteil und eine Entlastung.

ikl

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    09.01.2023

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