25. August 2022
PFLEGE

Nächstenpflege geht weiterhin leer aus

VdK führt vor Gericht ein erstes Verfahren zur ausgebliebenen Erhöhung des Pflegegelds

Das Pflegegeld hat – auch wegen der hohen Inflationsrate – enorm an Kaufkraft verloren. Eigentlich wollte die Bundesregierung es 2022 endlich erhöhen. Doch bislang gibt es dafür keine Anzeichen. Der Sozialverband VdK hat deshalb einige Musterstreitverfahren auf den Weg gebracht.


Nächstenpflege braucht Kraft und Unterstützung - Film zur VdK-Pflegekampagne

Nächstenpflege braucht Kraft und Unterstützung. Wir kämpfen für bessere Bedingungen. #naechstenpflege - Mehr unter https://www.vdk-naechstenpflege.de


Es ist als Anerkennung gedacht: Pflegebedürftige sollen das Pflegegeld an jene Menschen weitergeben, die sie zu Hause im Alltag unterstützen, für sie kochen, putzen, einkaufen. Meist sind das Angehörige. Doch inzwischen ist diese Anerkennung immer weniger wert. Seit fünf Jahren schrumpft die Kaufkraft des Pflegegelds, inzwischen rasend schnell, denn die Inflationsrate ist so hoch wie seit 40 Jahren nicht.

Anders als vom Gesetzgeber vorgesehen, wurde es seit 2017 nicht mehr angehoben. Ende 2020 hätte das Pflegegeld um fünf Prozent erhöht werden sollen. Doch stattdessen steckte die damalige Regierung die dafür vorgesehenen 1,8 Milliarden Euro in eine Pflegereform, mit der 2021 die Eigenanteile in der stationären Pflege bezuschusst wurden.

Die Ampel-Koalition versprach zwar im Koalitionsvertrag, das Pflegegeld in diesem Jahr endlich zu erhöhen. „Doch bislang deutet nichts darauf hin, dass sie das auch tun wird“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Das Pflegegeld und damit die Nächstenpflege gehen weiterhin leer aus.“ Umso wichtiger sei es, dass der VdK dagegen juristisch vorgeht.

Schon im vergangenen Jahr hatte Bentele angekündigt, gegen die einkassierte Erhöhung des Pflegegeldes zu klagen. Seitdem hat der VdK für pflegebedürftige Mitglieder aus mehreren Bundesländern neun Musterstreitverfahren gestartet und Pflegegeldbescheide durch die Pflegekasse neu prüfen lassen. In diesem Juli ging nun das erste dieser Verfahren vor Gericht. Unter dem Aktenzeichen S 3 P 123/22 wird es vor dem Sozialgericht Koblenz geführt.

Der VdK klagt in diesem Fall für eine 81-Jährige mit dem Pflegegrad 3, die 545 Euro Pflegegeld im Monat erhält. Weil Pflegeleistungen und -produkte seit Monaten kontinuierlich teurer geworden sind, kann die Frau vom Pflegegeld immer weniger Hilfen bezahlen und ist im Alltag unterversorgt.

Der VdK sieht darin einen klaren Fall von Ungleichbehandlung der Nächstenpflege gegenüber der stationären Pflege, die durch die Pflegereform von 2021 bezuschusst wurde. „Wird das Pflegegeld nicht endlich erhöht, werden wir bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen“, kündigt Bentele an. Schließlich werde der Großteil der Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt – vor allem von den nächsten Angehörigen. „Die Nächstenpflege ist damit der wichtigste Pfeiler in der Pflege.“ Dass die Politik diese Menschen derart miss­achte und geringschätze, sei „ein Skandal“, sagt Bentele.

Auch aus diesem Grund hat der VdK im Mai eine Kampagne für die Nächstenpflege gestartet, die noch bis nächstes Jahr andauern wird. In vielen Landesverbänden fanden im Sommer hierzu Aktionen statt. Der Bundesverband wird nun im September ein Symposium zum Thema „Armut durch Pflege – Existenzsicherung pflegender Angehöriger“ veranstalten, bei dem es auch um das Pflegegeld gehen wird.

Heike Vowinkel


PRESSE-STATEMENT
7.9.2022 - Der VdK fordert den Gesundheitsminister auf, endlich die Situation pflegender Angehöriger zu verbessern. Seit fünf Jahren warten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf die versprochene Erhöhung des Pflegegeldes. | weiter
07.09.2022

Schlagworte Pflege | Pflegegeld | Musterstreitverfahren

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    09.01.2023

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