29. Juni 2022
PFLEGE

Pflegebett und Bettschutzeinlage: Bei Pflegehilfsmitteln gibt es Unterschiede

Pflegehilfsmittel dienen dazu, die Beschwerden von Betroffenen zu lindern, ihnen ein eigenständiges Leben zu ermöglichen und die Pflege zu erleichtern. Unterschieden wird in technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Ein elektrisch verstellbares Pflegebett
© IMAGO / teamwork

Hausnotruf­systeme, höhenverstellbare Pflegebetten, mobile Patientenlifter oder Sitzhilfen zählen zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Diese werden meist leihweise zur Verfügung gestellt und sind nicht zu verwechseln mit fest eingebauten Geräten, die als Maßnahmen zur Wohnraumanpassung gelten. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind beispielsweise saugfähige Bettschutzeinlagen, Fingerlinge und Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel sowie Schutzschürzen und Einmallätzchen. Kostenträgerin ist die Pflegekasse. Bei ihr müssen alle Pflegehilfsmittel im Vorfeld beantragt werden.

Anspruch ab Pflegegrad 1

Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben alle Menschen, die einen Pflegegrad haben und sich selbst versorgen oder ambulant gepflegt werden. Ein ärztliches Rezept ist nicht notwendig. Der Bedarf wird vom Medizinischen Dienst geprüft.

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen monatlich 40 Euro zur Verfügung. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, ein Abo beispielsweise bei einer Apotheke oder einem Lieferservice abzuschließen und sich die Ware nach Hause bringen zu lassen. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Dienstleister direkt mit der Kasse abrechnet. Alternativ ist es möglich, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst zu besorgen und die Rechnungen bei der Pflegekasse einzureichen. Allerdings erkennt nicht jede Kasse dieses Verfahren an.


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Die Zuzahlung bei den technischen Pflegehilfsmitteln beträgt zehn Prozent, maximal 25 Euro. Bei den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln übernimmt die Pflegekasse maximal 40 Euro pro Monat. Um Härten zu vermeiden, werden Menschen mit geringem Einkommen teilweise oder ganz von Zuzahlungen befreit.

Die Pflegekassen übernehmen nicht nur die Kosten für das Hilfsmittel, sondern auch für notwendige Änderungen, Instandsetzungen, Ersatzbeschaffungen sowie für die Einweisung in den Gebrauch. Auch hier gilt: Wer ein teureres Hilfsmittel wählt als von der Kasse vorgesehen, muss die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen.

Der Sozialverband VdK hilft seinen Mitgliedern gerne bei der Antragstellung für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Fragen Sie einfach in Ihrer nächstgelegenen VdK-Geschäftsstelle nach.

Ali


PFLEGE
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    09.01.2023

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