24. September 2021
PFLEGE

Null-Risiko-Strategie bei Corona

Infektionsschutzgesetz: VdK setzt kostenfreie Selbsttests in Heimen durch

Das Bild zeigt einen Corona-Schnelltest, eine Person trägt blaue Einmalhandschuhe und hält eine kleine Flasche in der Hand, mit der sieFlüssigkeit auf den Test träufelt.
© Canva/Nentwich

Im Kampf gegen Corona gelten demnächst neue Regeln. Das sieht das geänderte Infektionsschutzgesetz vor, das im September in Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Außerdem entfallen künftig kostenlose Coronatests. Der Sozialverband VdK hat sich hier von Anfang an gegen eine Pauschallösung ausgesprochen und begrüßt, dass es Ausnahmen geben wird.

Weiterhin kostenlos testen lassen können sich Menschen mit einer medizinischen Diagnose, die gegen eine Impfung spricht. „All diese Menschen müssen wie Kinder oder Schwangere die gleichen Möglichkeiten zum Besuch eines Konzerts oder eines Restaurants haben wie Geimpfte oder Genesene“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Ansonsten könnten Familien diese Freizeitangebote nicht wahrnehmen, da es für Kinder bisher keinen Impfstoff und für Jugend­liche ab zwölf Jahren erst seit Kurzem eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. Auch dürften die medizinischen Gründe nicht zu streng gefasst sein, da die Impfung zum Beispiel bei Menschen mit chronischen Erkrankungen oft eine Abwägungsfrage ist.

VdK-Präsidentin Bentele fordert eine Null-Risiko-Strategie im Kampf gegen Corona gerade für Risikogruppen. Auch in Pflegeheimen seien kostenlose Tests daher weiterhin notwendig. Es war zunächst unklar, ob dies künftig so sein sollte. Der VdK hat sich dafür aber öffentlich eingesetzt. „Alle Besucher sowie interne und externe Mitarbeiter müssen auch künftig kostenlos vor Ort getestet werden können“, forderte Bentele. Da auch Geimpfte das Coronavirus übertragen können, müsse die Ansteckungsgefahr für alte, kranke und immungeschwächte Menschen reduziert werden.

Impfauskunft

Künftig sieht das Infektionsschutzgesetz eine Impfauskunft vor. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte in Pflegeheimen, Schulen und Kitas nach ihrem Impfstatus oder einer überstandenen Covid-19-Infektion fragen. Aus Infektionsschutzgründen könne dies erforderlich sein, „um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden“, so heißt es im Gesetz. Diese Abfrage gilt, solange der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt. Eine Impfpflicht wird es auch in Zukunft nicht geben. Die Entscheidung für die Covid-19-Impfung bleibt freiwillig. Im Rahmen des vorsorglichen Infektionsschutzes kann allerdings die Vorlage entsprechender Nachweise verlangt werden. Das gilt auch für das Einhalten von Abstandsgeboten oder die Pflicht zum Maske-Tragen.

Neu im Infektionsschutzgesetz ist auch, dass nicht mehr die reinen Infektionszahlen Handlungsmaßstab sind, sondern wie viele Corona-Patienten je 100 000 Einwohner in sieben Tagen in Kliniken aufgenommen wurden. Zu berücksichtigen sind zudem die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen, verfügbare Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen künftig selbst festlegen, wann der kritische Schwellenwert für strengere Schutzmaßnahmen erreicht ist.

Die vielerorts bereits umgesetzte 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) ist ebenso im Infektionsschutzgesetz verankert worden wie Maßnahmen zum vorausschauenden Infektionsschutz, beispielsweise eine Maskenpflicht. Die neuen Regeln gelten ab Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Sabine Kohls

Schlagworte Pflegeheim | Corona-Test | Impfung

  • Sozialrecht
    Ob Rente, Gesundheit und Pflege, Teilhabe und Behinderung, Leben im Alter oder soziale Sicherung: Der Sozialverband VdK ist für seine Mitglieder ein kompetenter Ratgeber und Helfer in allen sozialrechtlichen Belangen. | weiter
  • Rente
    Der VdK will die Rente zukunftssicher machen und Altersarmut verhindern. Lesen Sie hier alles rund um die Themen Rente, Alterssicherung und unsere rentenpolitischen Forderungen. | weiter
  • Soziale Gerechtigkeit
    Rund 15,3 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - das ist fast jeder Fünfte! Der Sozialverband VdK kämpft für soziale Gerechtigkeit und setzt sich gegen die fortschreitende soziale Spaltung ein. | weiter
  • Behinderung
    Der VdK setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen ein. Lesen Sie mehr zu Inklusion, Behindertenpolitik und Barrierefreiheit. | weiter
  • Pflege
    Wir finden: Die Situation Pflegebedürftiger und Pflegender muss sich dringend verbessern. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegepolitik, pflegende Angehörige, häusliche Pflege und Pflegeleistungen. | weiter
  • Gesundheit
    Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet ist. Lesen Sie mehr zu Gesundheitspolitik, Prävention, Gesundheitsleistungen, Hilfsmitteln und Versorgung. | weiter
  • Frauen
    Frauen erhalten 49 Prozent weniger Einkommen und 53 Prozent weniger Rente als Männer. Der VdK setzt sich für mehr Gerechtigkeit für Frauen ein, kämpft für Gleichberechtigung und Gleichstellung. | weiter
  • Familie
    Wir brauchen Verlässlichkeit für Familien. Der VdK setzt sich unter anderem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, für familiengerechte Arbeitszeiten, den Ausbau der Kinderbetreuung und für ein Rückkehrrecht in Vollzeit. | weiter
  • Ukraine-Hilfe
    Auf dieser Seite haben wir Basis-Informationen für ukrainische Geflüchtete und Helfer zusammengestellt. Zu allen Informationen gibt es weiterführende Links. | weiter
    09.01.2023

Pflegebedürftig? - Hier finden Sie Tipps und wichtige Informationen

Jetzt unsere kostenlosen Broschüren zur Pflegebegutachtung und zur häuslichen Pflege herunterladen und Pflegegrad unverbindlich berechnen:

PFLEGE
Symbolfoto: Eine ältere Frau mit einem Gehstock, sie ist bei einer jüngeren Frau untergehakt. Beide sieht man nur von hinten. Sie gehen auf einem Weg durch eine Grünanlage.
Wann ist man pflegebedürftig? Was geschieht bei der Pflegebegutachtung? Pflege-Broschüre gratis herunterladen und voraussichtlichen Pflegegrad berechnen!

Pflege viel zu teuer?

Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!

Der VdK
Eine Frau gibt einer anderen Frau zur Begrüßung die Hand. Sie stehen am Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "VdK Service Point"
Finden Sie mit der Beratungsstellen-Suche die nächste Rechtsberatungsstelle des Sozialverbands VdK - auch in Ihrer Nähe!
DER VdK
Symbolfoto: Zwei Frauen und ein Mann ziehen gemeinsam an einem Seil, an dessen Ende auch jemand zieht.
Wir machen uns stark für soziale Gerechtigkeit. Wir vertreten Ihre sozialpolitischen Interessen und kämpfen für Ihre Rechte. Unsere Stärke: Unabhängigkeit und Neutralität.

Alles zur großen VdK-Kampagne Nächstenpflege:

www.vdk-naechstenpflege.de

Presse
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit Informationen zu Sozialpolitik und Sozialrecht sowie aktuellen Infos rund um den Sozialverband VdK.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.