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Angehörige verrichten den größten Teil der häuslichen Pflege. Bestehende Gesetze und Unterstützungsmöglichkeiten gehen aber nicht weit genug. Viele Familien müssen im Pflegefall finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Der Sozialverband VdK hat ein Konzept zur Pflegepersonenzeit und zum Pflegepersonengeld vorgelegt.
„Die Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger muss dieselbe Anerkennung und Wertschätzung bekommen wie die Erziehung von Kindern“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Deshalb hat der Sozialverband VdK ein Konzept entwickelt, das sich am Vorbild der Elternzeit und des Elterngelds für Mütter und Väter orientiert. Hier geht es zum Konzept.
Mit der Pflegepersonenzeit sollen pflegende Angehörige, Nachbarn oder Freunde einen Rechtsanspruch auf eine teilweise oder vollständige Befreiung von ihrer Arbeit bekommen. Analog zum Elterngeld sollen Pflegende nach den VdK-Vorschlägen eine Lohnersatzleistung in Form eines neuen Pflegepersonengelds in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten erhalten.
Wer einen Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung versorgt, leiste einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, sagt Bentele. Das werde bisher nicht ausreichend gewürdigt: „Unsere Vorschläge sollen diese Lücke füllen. Die Bundesregierung muss stärkere Anreize bieten, damit die Pflege zu Hause angesichts steigender Pflegebedürftigkeit und eines sinkenden Angebots in der ambulanten Versorgung zukünftig noch möglich ist.“
Man dürfe nicht wie bisher selbstverständlich davon ausgehen, dass pflegende Angehörige durch Teilzeit oder Berufsausstieg finanzielle Einbußen bei Einkommen und späteren Renten in Kauf nehmen.
Im Vergleich zu bereits bestehenden Gesetzen bietet das VdK-Konzept mehrere Verbesserungen: Unabhängig von der Betriebsgröße soll es einen Rechtsanspruch auf eine Pflegepersonenzeit von bis zu drei Jahren geben.
Die vorgeschlagene Aufnahme von Personen außerhalb der Familie in den Kreis der Anspruchsberechtigten, also etwa von Freunden und Nachbarn, entspricht zudem den veränderten gesellschaftlichen Strukturen. Pro Pflegebedürftigem darf die neue Pflege-Auszeit von zwei Pflegepersonen für je drei Jahre in Anspruch genommen werden. Damit ergibt sich eine Erweiterung auf insgesamt sechs Jahre Pflegezeit.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme wäre das Vorliegen von Pflegegrad 2 oder höher. Die Pflege muss an mindestens zwei Tagen in der Woche für mindestens zehn Stunden erfolgen. 30 Wochenarbeitsstunden sind maximal möglich. Zusätzlich kann ein Pflegedienst beauftragt werden.
Das Pflegepersonengeld soll mindestens 300 und maximal 1800 Euro pro Monat betragen. Nach Berechnungen des Sozialverbands VdK ergeben sich dafür jährliche Kosten von etwa 4,3 Milliarden Euro. Die Finanzierung soll über Steuermittel erfolgen. „Unser Konzept ist schlüssig und solide. Jetzt muss die Politik handeln“, so die VdK-Präsidentin.
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bsc
Schlagworte pflegepersonenzeit | pflegepersonengeld | pflegende Angehörige | Pflegebedürftigkeit | Altenpflege
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