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Pflegebedürftig: Der Weg zum Pflegegrad

Wie funktioniert der Weg zum Pflegegrad und wo muss man den Antrag stellen? Wir informieren Sie in unserem Artikel – und vor Ort in Ihrer VdK-Geschäftsstelle.

Ein Männchen, das im Rollstuhl sitzt, ist mit weißer Kreide an eine Tafel gezeichnet. Jemand hält seine Hände vor die Zeichung, so dass es aussieht, als würde er den Rolstuhl schieben.
© imago/Photocase

Pflegebedürftig: Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?

Im ersten Schritt müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Diese ist bei der gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt, in der man versichert ist. Die Kontaktdaten Ihrer Pflegekasse erhalten Sie also bei Ihrer Krankenkasse. Der Antrag kann formlos sein, das heißt: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder schreiben Sie eine E-Mail und erklären Sie, dass Sie einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen möchten – für sich selbst oder auch für Ihren Angehörigen. Die Pflegekasse ist verpflichtet, Sie umfassend und kostenfrei zum Thema zu informieren. Im nächsten Schritt wird die Pflegekasse Ihnen ein Antragsformular per Post zusenden, das Sie ausfüllen und zurücksenden müssen

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Ist Ihr ausgefüllter Antrag bei der Pflegekasse eingetroffen, wird die Kasse den Medizinischen Dienst  (MDkurz fürMedizinischer Dienst) beauftragen, um zu überprüfen, ob eine Pflegebedürftigkeit bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen vorliegt und wenn ja, welcher Pflegegrad zutrifft. Dazu wird ein Termin vereinbart: Der MDkurz fürMedizinischer Dienst kommt zu Ihnen nach Hause (beziehungsweise zu Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen nach Hause). Wenn Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, dann können Sie einen alternativen Termin vereinbaren.

Wie bereitet man sich auf den MD-Termin vor?

Auf den Besuch des MDkurz fürMedizinischer Dienst können Sie sich vorbereiten. Hier finden Sie Informationen dazu: 

Ältere Frau am Küchentisch. Im Vordergrund Hand einer Frau, sie macht gerade Notizen
Kategorie Tipp Pflege

Gut vorbereitet in die Pflegebegutachtung

Wer bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt hat, wird normalerweise zu Hause vom Medizinischen Dienst (MDkurz fürMedizinischer Dienst) besucht. Er überprüft, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt. 

Was geschieht nach dem Besuch vom MD?

Der MDkurz fürMedizinischer Dienst war bei Ihnen oder bei Ihrem Angehörigen zu Hause und hat überprüft, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Nun erhalten Sie Post von der Pflegekasse. In dem Bescheid steht, welcher Pflegegrad festgestellt wurde. Ihr Antrag auf Pflegebedürftigkeit wurde abgelehnt oder Sie sind nicht einverstanden mit dem festgestellten Pflegegrad? Sie können Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dies muss fristgerecht geschehen. Der Sozialverband VdK hilft Ihnen dabei!

Gut zu wissen: Pflegekassen müssen innerhalb von 25 Arbeitstagen über Ihren Antrag auf Pflegebedürftigkeit entscheiden und Ihnen das Ergebnis schriftlich mitteilen. Maßgeblich sind der Posteingang des Antrags bei der Pflegekasse und das Datum, an dem der Bescheid erteilt wird. Hält die Pflegekasse den festgelegten zeitlichen Rahmen nicht ein, muss sie für jede angefangene Woche 70 Euro an den Pflegebedürftigen auszahlen. 

Fragen zum Thema Pflegebedürftigkeit: An wen kann ich mich wenden?

  • Der Sozialverband VdK berät seine Externer Link:Mitglieder rund um das Thema Pflegeversicherung, Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad und Leistungen der Pflegekasse. 
  • Viele Fragen klären wir in unseren Pflege-Broschüren, die Sie gratis am Ende dieser Seite herunterladen können. 
  • Auch die bundesweiten Pflegestützpunkte sind ein guter Ansprechpartner, wenn Sie Fragen zur eigenen Pflegebedürftigkeit oder zu pflegebedürftigen Angehörigen haben. Sie finden eine Externer Link:Liste mit Adressen hier.