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Wir haben acht Fragen an die deutschen Parteien - mit Ausnahme der AfD - gesendet, in denen wir kritisch nachfragen, welche Maßnahmen und Pläne in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Die bisher eingetroffenen Antworten lesen Sie hier.
Unabhängig von den Antworten der Parteien hat der VdK die Wahlprogramme der Parteien ausgewertet; wir hatten diese im Rahmen einer Pressekonferenz am 1.7.2021 präsentiert. Die Auswertung lesen Sie hier:
1. Wie wollen Sie die Sonderausgaben für die Corona-Pandemie finanzieren? Durch Schulden oder Steuererhöhungen? Welche Steuern wollen Sie erhöhen? Planen Sie eine Vermögensabgabe?
Die Corona-Pandemie ist eine außergewöhnliche Notsituation, die den Bundeshaushalt erheblich beeinträchtigt. Daher wurde von der Ausnahmeregel der grundgesetzlichen Schuldenbremse Gebrauch gemacht. Klar ist aber, dass das kein Dauerzustand sein darf. Wir werden mit Ende der Corona-Pandemie einen Kassensturz für die öffentlichen Haushalte einschließlich der Sozialversicherungen vollziehen. Das mündet in einen Fahrplan für Investitionen in Wachstum, gezielte Entlastungen und ausgeglichene Haushalte. Unsere Überzeugung ist: Nachhaltiges Wachstum schafft neue Spielräume. Gerade nach der Pandemie sind Steuererhöhungen der falsche Weg. Sie stehen dem notwendigen Aufschwung unserer Wirtschaft entgegen. Eine Wiedereinführung der Vermögensteuer oder einer Vermögensabgabe lehnen CDU und CSU ab.
Gerade in der Corona-Pandemie konnten sich die Menschen dank der SPD auf einen starken Sozialstaat verlassen. Auch nach der Pandemie müssen die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gestärkt und nicht geschwächt werden.
Dafür bedarf es vor allem eines fairen Steuersystems. Das aktuelle Steuersystem nimmt gerade mittlere Einkommen zu stark in Anspruch. Daher werden wir eine Einkommensteuerreform vornehmen, die kleine und mittlere Einkommen besserstellt, die Kaufkraft stärkt und dafür im Gegenzug die oberen fünf Prozent stärker für die Finanzierung der wichtigen öffentlichen Aufgaben heranzieht.
Zudem wollen wir die Vermögensteuer wieder in Kraft setzen, auch um die Finanzkraft der Länder für wichtige Zukunftsaufgaben zu verbessern. Wer sehr viel Vermögen hat, muss einen größeren Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten.
Es ist richtig, so wie seit Beginn der Pandemie, auch für das Jahr 2022 erneut die Ausnahmeregel der Schuldenbremse zu ziehen, um so die notwendigen Kredite zur Finanzierung der Sonderausgaben aufzunehmen. Aber dieses Geld muss auch sinnvoll verwendet werden: Mehr Gerechtigkeit in der Pandemiebekämpfung, Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung, ein Plan für eine gute wirtschaftliche Entwicklung – das alles kommt zu kurz bei der Bundesregierung.
Um die öffentlichen Haushalte zu entlasten und Raum für wichtige Zukunftsaufgaben zu schaffen, wollen wir GRÜNE die Einkommensteuer für sehr gut verdienende Menschen mit Einkommen ab 100.000 Euro bzw. 200.000 Euro bei Ehepaaren anheben. Ab diesem Einkommen wird eine neue Stufe mit einem Steuersatz von 45 Prozent eingeführt. Ab 250.000 bzw. 500.000 Euro folgt eine weitere Stufe mit einem Spitzensteuersatz von 48 Prozent. Statt einer Vermögensabgabe bevorzugen wir die Einführung einer Vermögensteuer für Menschen mit sehr hohen Vermögen.
Die meisten Sonderausgaben für die Corona-Pandemie sind bereits finanziert - durch Schulden in den Jahren 2020 und 2021. Die Finanzierung durch Schulden war auch nicht falsch, denn die Schuldenbremse im Grundgesetz lässt ausdrücklich eine Ausnahme für Krisen zu. Nun stellt sich vielmehr die Frage, wie die Schulden zurückgezahlt werden. Hier setzen wir Freie Demokraten auf Wachstum. Denn nur mit Wachstum wird es gelingen, die Folgen der Coronapandemie zu überwinden. Wir brauchen ein grundlegendes Umdenken in der Steuerpolitik: Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlasten und damit die unabdingbare Voraussetzung für Impulse in die wirtschaftliche Erholung unseres Landes schaffen.
Die Schuldenstandsquote Deutschlands wollen wir gemäß den Maastricht-Kriterien zügig wieder unter die 60-Prozent-Marke senken. Auf die Coronakrise konnte nur deshalb so entschlossen reagiert werden, weil die deutsche Staatsverschuldung in den Jahren davor auf unter 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes gesunken war. Um auf zukünftige Krisen vorbereitet zu sein, müssen die Corona-Schulden so schnell wie möglich abgebaut werden. Nur so hinterlassen wir unseren Kindern solide Finanzen. Dabei stehen wir für eine solide und investitionsorientierte Haushaltspolitik und zur im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse.
Wir lehnen eine einmalige Vermögensabgabe ebenso ab wie die Wiederbelebung der Vermögensteuer. Beides ist für unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft ein Hemmschuh bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie, weil den Unternehmen Liquidität unabhängig von deren Ertragslage entzogen wird.
Zur Bewältigung der Kosten der Corona-Pandemie will DIE LINKE eine einmalige Vermögensabgabe erheben. Nach unserem Konzept (privater/betrieblicher Freibetrag von 2/5 Mio. Euro, linear-progressiver Tarif mit 10-30 Prozent) lassen sich damit in 20 Jahren Einnahmen von ca. 310 Mrd. Euro insgesamt erzielen. Die Schuldenbremse halten wir für volkswirtschaftlich schädlich und wollen sie daher abschaffen. Stattdessen muss wieder eine Neuverschuldung im Umfang der Investitionen möglich sein. Unser Steuerkonzept sieht Mehreinnahmen von rd. 160 Mrd. Euro pro Jahr vor, insbesondere durch folgende Maßnahmen: 60 Mrd. Euro durch die Wiedererhebung der Vermögensteuer, 35 Mrd. Euro durch eine höhere Besteuerung von Konzernen und 10 Mrd. Euro durch eine stärkere Besteuerung von hohen Erbschaften und Schenkungen. Bei der Einkommensbesteuerung wollen wir eine aufkommensneutrale Steuerreform, durch die hohe Einkommen belastet und niedrigere und mittlere entlastet werden. Als Faustregel gilt: Wer als Single weniger als 6.500 Euro Bruttoeinkommen im Monat hat, zahlt nach unserem Tarif weniger Steuern.
Wir halten Steuererhöhungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht für angebracht. Auch die Einführung einer Vermögenssteuer lehnen wir ab. Eine leistungs- und eigentumsfreundliche Steuerpolitik muss Fleiß und gute Arbeit belohnen und Eigentum stärken. Wir setzen uns für eine leistungsgerechte und einfachere Besteuerung ein, wodurch der Anreiz für Steuerflucht vermindert werden muss. Die Versteuerung muss am Ort der Wertschöpfung erfolgen, bevor ein Verschieben der Gewinne durch Lizenzverträge möglich wird. International tätige Unternehmen dürfen sich nicht länger ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen. Sie müssen genauso wie der Mittelstand angemessene Steuern bei uns zahlen, wenn sie in Europa Gewinne erwirtschaften. Allein durch Steuerflucht ins Ausland entgehen unserem Staat nach Schätzungen 100 Milliarden Euro jährlich. Weitergehend verweisen wir hier auf die Pläne zur Einführung einer Automatisierungsgutschrift in Frage 3.
Derzeit werden die akuten Krisenausgaben der Corona-Pandemie selbstverständlich über Staatsschulden finanziert. Diese sollten mit Beendigung der Krise zurückgefahren werden. Davon unabhängig halten wir ein Aussetzen der Schuldenbremse und eine Neuverschuldung besonders für einmalige Investitionen im Rahmen der Transformation zur Klimaneutralität und zum Aufholen der Versäumnisse in der Digitalisierung für notwendig. Wir sehen diese Schulden nicht als Belastung zukünftiger Generationen. Im Gegenteil, sie sind die notwendigen Investitionen für eine lebenswerte gemeinsame Zukunft. Wir sind der Auffassung, dass die Kosten und Konsequenzen bei Unterlassen dieser Investitionen höher sein werden. Gleichzeitig muss der Staat hier mit Bedacht agieren und sorgsam mit den ihm zur Verfügung gestellten Steuermitteln umgehen. Darüber hinaus sehen wir auch Vorhaben mit zusätzlichen kontinuierlichem Finanzierungsbedarf, vor allem in den Bereichen Bildung und Gesundheit. Wir stehen für eine solidarische Steuerpolitik, bei der die starken Schultern unserer Gesellschaft bewusst finanzielle Verantwortung übernehmen. Unsere Politik überzeugt sie davon, dass ein höherer Beitrag zur Finanzierung politischer Vorhaben nicht nur eine Belastung, sondern ein positiver Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur gesellschaftlichen Entwicklung ist. Aus diesem Grund wollen wir beispielsweise die Einkommensteuer für die oberen 5 Prozent der Einkommen um 1 bis maximal 5,5 Prozent erhöhen. Zudem wollen wir die Steuereinnahmen durch die Erbschaftsteuer durch eine transparente und faire Erbschaftsteuerreform verdoppeln. Der Wiedereinführung der Vermögenssteuer stehen wir wegen der Doppelbesteuerung hingegen kritisch gegenüber. Für eine einmalige Vermögensabgabe zur Finanzierung der Coronakrise liegt bisher kein Beschluss vor.
2. Wie wollen Sie verhindern, dass sich die durch die Corona-Pandemie entstandenen Bildungsverluste von Kindern und Jugendlichen durch deren gesamte Bildungs- und Erwerbsbiografie ziehen?
Viele Kinder und Jugendliche wurden in der Corona-Pandemie in ihrer Entwicklung besonders beeinflusst. Vor allem Lernschwächere brauchen Aufmerksamkeit, damit sie Rückstände aufholen und ihre Lernmotivation zurückgewinnen können. Um die Bildungschancen dieser Schülerinnen und Schüler zu verbessern, wird der Bund ein Aufhol-Programm bis zum Ende der Schuljahres 2021/22 in Höhe von einer Milliarde Euro auflegen. Es gilt, sowohl ihre Lese- und Sprachkompetenz als auch ihre Lesefreude zu stärken. Gemeinsam mit den Ländern und den Hochschulen rufen wir Lehramtsstudierende, Seniorlehrkräfte, Anbieter von Nachhilfeleistungen und Volksschullehrkräfte auf, schulbegleitend sowie während der Ferien die Kinder und Jugendlichen passgenau beim Aufholen zu unterstützen. Mit einer weiteren Milliarde Euro helfen wir Kindern und Jugendlichen, die sozialen und psychischen Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Die Mittel investieren wir in frühe Bildung, Ferienfreizeiten, Familienerholung und zusätzliche Sozialarbeit. Hinzu kommt eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für Kinder aus Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind oder nur ein geringes Einkommen haben.
Die Bundesländer ergänzen die Programme ihrerseits in vielfältiger Weise.
Die Corona-Monate haben jungen Menschen viel zugemutet. Jetzt sind sie an der Reihe. Darum haben wir ein 2-Milliarden-Programm „Aufholen nach Corona“ vorangetrieben. Wir kämpfen jetzt erst recht für bessere Bildungschancen unabhängig vom Elternhaus. Wir stehen für eine Ausbildungsgarantie, damit kein junger
Mensch ohne abgeschlossene Berufsausbildung ins Leben startet. Und wir werden dafür sorgen, dass das BAföG wieder mehr jungen Menschen zu Gute kommt. Damit nicht der Kontostand der Eltern darüber entscheidet, ob jemand eine Ausbildung macht oder im Hörsaal sitzt – sondern jede und jeder Einzelne selbst.
Die Pandemie hat tiefe Spuren hinterlassen, gerade bei Kindern, die es zuhause auch davor schon schwerer hatten. Sommercamps und Nachhilfe in den Kernfächern alleine werden nicht ausreichen, um die Folgen der Krise zu bewältigen. Wir GRÜNE wollen die Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt rücken. Sie brauchen jetzt eine helfende Hand, ein offenes Ohr und freie Räume, um den Weg in ihr normales Leben zurück zu finden. Dafür bauen wir Sport-, Erlebnis-, und Kulturangebote aus und stärken die Beratung und Einzelfallhilfe für Schüler*innen sowie die Wissensvermittlung zur psychischen Gesundheit und Krisen an Schulen. Mit Mentor*innen, Bildungslots*innen, Schulsozialarbeiter*innen und Psycholog*innen knüpfen wir ein sicheres Netz an breiter Unterstützung, um die psychische Gesundheit von unseren Kindern und Jugendlichen nachhaltig besser zu schützen. Jedes zusätzliche Angebot für die Krisenbewältigung soll die Qualität an KiTas, Horten und Ganztagsschulen langfristig voranbringen.
Wir Freie Demokraten wollen verhindern, dass Kinder und Jugendliche zum Verlierer dieser Pandemie werden. Deshalb hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag eine Initiative eingebracht, in der sie konkrete Lernstandserhebungen und ein Chancenaufholprogramm fordert (vgl. „Chancen-Aufholprogramm: Lernrückstände erheben, Corona-Nachteile für Kinder und Jugendliche verhindern“ BT-Drs.-19/27808). Dabei geht es nicht nur um Unterrichtsstoff, sondern auch um die Entwicklung von Sprache und Persönlichkeit. Kurzfristig soll die Unterstützung durch studentische Lern-Buddys Lernverluste abfedern. Um die Corona-Defizite auszugleichen brauchen wir aber vor allem langfristige Lösungen und Konzepte. Dazu sollen die Lernrückstände und Kompetenzverluste verlässlich und systematisch erhoben werden. Mit diesem Wissen wollen wir ein Chancen-Aufholprogramm aufsetzen, das Schülerinnen und Schüler bestmöglich fördert.
Wir setzen uns auch dafür ein, dass in Bildungseinrichtungen zusätzliches psychologisches und pädagogisches Personal digital und physisch sowie während und nach der Corona-Pandemie zur Verfügung steht, um negative Folgen der Corona-Krise zu erkennen und professionell aufzuarbeiten. Hierzu hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag eine Initiative eingebracht (vgl. „Hilfeplan für die physische und psychische Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen“ BT-Drs.-19).
Um die Zukunftschancen junger Menschen nicht noch mehr aufs Spiel zu setzen, gilt es nun unmittelbar dafür zu sorgen, dass es nicht erneut zu allgemeinen Schulschließungen kommt. Der Bund und die Länder müssen fortan garantieren, dass der Unterricht wieder flächendeckend stattfindet. Die kurzfristige Ausstattung aller Klassenräume mit wirksamen Luftfilteranlagen ist dafür dringend notwendig. Etwaige bürokratische Hürden bei der Beantragung von Fördermitteln müssen abgebaut werden, damit die Mittel zeitnah bei allen Schulen ankommen.
Es muss alles dafür getan werden, dass es zu keinen weiteren Schulschließungen kommt. DIE LINKE will deshalb, dass die Schulen mit CO2-Messgeräten sowie mit mobilen Raumluftfiltersystemen, die unabhängig von den baulichen Voraussetzungen im Schulgebäude einsetzbar sind und einen Luftaustausch ermöglichen, ausgestattet werden. Wir brauchen außerdem mehr pädagogische Fachkräfte an Schulen. Deshalb wollen wir 100.000 neue Stellen für Lehrer*innen und Sozialpädog*innen schaffen. Zudem wollen wir 200.000 zusätzliche Erzieher*innen einstellen, um allen Kindern einen guten Kitaplatz zu garantieren und flächendeckende Ganztagsbetreuung zu gewährleisten. Wir setzten sich für qualitativ hochwertige Ganztagsschulen ein, damit Nachhilfe auch in Coronazeiten überflüssig wird. Damit die Schüler*innen Bildungsverluste ausgleichen können, brauchen sie jetzt mehr Zeit zum Lernen - vor allem im Präsenzunterricht. Alternativen zu Prüfungen und Notenbewertungen sind daher notwendig. Es ist wichtig, auch in Coronazeiten möglichst viel zu lernen, aber es ist nicht wichtig, möglichst viel zu prüfen. Lehrpläne entschlacken reicht nicht: sie sollten sich an den Interessen und Neigungen und der Lebenswirklichkeit der Lernenden orientieren.
Durch die Lockdown-Maßnahmen und Unterrichtsausfälle sind bundesweit bei vielen Schüler*innen Bildungslücken entstanden. Diese Lücken wollen wir mit speziellen Fördermitteln des Bundes für Nachschulungen und zusätzliche Unterrichtsstunden schließen, wobei auch außerschulische Maßnahmen zulässig sein sollen. Durch die Corona-Pandemie darf es keine Unterschiede im Bildungsstand geben. Es müssen für alle Schüler*innen gleichwertige Bedingungen mit einem gleichwertigen Bildungsniveau gewährleistet sein. Wir setzen uns für ausreichende Bundesmittel für die technische Ausstattung (z.B. Luftfilteranlagen) von Kitas und Schulen ein. Ein Weiterbetrieb muss auch in Pandemie-Zeiten gewährleistet sein.
Die Corona-Pandemie ist durch die zahlreichen Freiheitseinschränkungen und durch die besonders schlechte Digitalisierung des deutschen Schulsystems eine besonders große Herausforderungen für junge Menschen. In die Bildung dieser Menschen muss deutlich mehr Ressourcen gesteckt werden. Auch unabhängig von der Pandemie fordert Volt massive Investitionen in Bildung, so dass Chancengleichheit durch individuell geförderten Unterricht unter einem gemeinsamen Dach mit modernen Bildungskonzepten deutlich gestärkt wird. Im Bildungssystem von Volt wollen wir die Bedürfnisse und Interessen der Jugendlichen stärker berücksichtigen und den Menschen vor Ort durch deutlich mehr Autonomie und zugleich deutlich besserer Unterstützung der Schulbehörden Freiräume für neue Bildungsideen geben.
3. Wie wollen Sie Armut bekämpfen? Insbesondere Altersarmut und Kinderarmut?
Wer ein Leben lang gearbeitet oder Kinder erzogen hat, muss mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet hat, und er sollte nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. In den letzten drei Jahren sind die Renten jährlich um über 3 Prozent gestiegen. Zudem haben wir mit der Grundrente dafür gesorgt, dass kleine Renten nach langer Erwerbstätigkeit bedarfsgerecht aufgestockt werden. Zudem wollen wir erreichen, dass Bezieher staatlicher Transferleistungen im Rentenalter grundsätzlich in ihrem Wohneigentum bleiben und eine angemessene Notlagenreserve als Anerkennung der Lebensleistung behalten können. Dafür sollen die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Grundsicherung im Alter angepasst werden.
Kinder sind immer im Zusammenhang mit ihren Eltern zu sehen. Deshalb ist eine Stärkung der Eltern und Familien das richtige Rezept gegen Kinderarmut. Wir haben das Kindergeld erhöht und den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende gesteigert. Diesen Weg wollen wir weitergehen. So soll der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro steigen und wir wollen kleine und mittlere Einkommen gezielt entlasten. Wichtig ist auch, dass wir mit Blick auf die Entlastung von Familien am Ehegattensplitting festhalten.
Umgekehrt ist von Bedeutung, dass die Beschäftigung von Jugendlichen und Auszubildenden die Familie nicht schlechter stellen darf. Deshalb werden wir die Hinzuverdienstregeln für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr und während der Ausbildung zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss in Bedarfsgemeinschaften im Rahmen des Jugendschutzes deutlich ausweiten.
Wir wollen Armut in jeder Lebenslage bekämpfen. Das beginnt mit gleichen Chancen für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft. Dafür steht unser Konzept der Kindergrundsicherung mit zwei Säulen: Zum einen geht es um Infrastruktur, die gerechte Bildung und Teilhabe für alle Kinder durch gute und beitragsfreie Kitas, ein Ganztagsangebot für Schulkinder, eine soziale Infrastruktur und ein Recht auf Mobilität ermöglicht. Zum anderen wollen wir ein neues existenzsicherndes, automatisch ausgezahltes Kindergeld, das nach Einkommen der Familie gestaffelt ist – je höher der Unterstützungsbedarf, desto höher das Kindergeld.
Im Alter ist die gesetzliche Rente das zentrale Versprechen unseres Sozialstaates. Der beste Weg, die Renten stabil zu halten, sind steigende Löhne und zukunftsfeste Arbeitsplätze. Damit sichern wir den Lebensstandard und verhindern Altersarmut durch ein stabiles Rentenniveau von mindestens 48 Prozent. Mit der Grundrente bekommen langjährig Versicherten mit niedrigen Einkommen zudem eine höhere Rente.
Neben hervorragender Infrastruktur werden wir Familien mit einer einfachen und gerechten Kinder- und Familienförderung stärken: der Kindergrundsicherung. Unser Vorhaben: Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in eine neue eigenständige Leistung zusammenzufassen. Mit der Kindergrundsicherung bekommt jedes Kind einen festen Garantie-Betrag, Kinder in Familien mit geringen oder gar keinem Einkommen bekommen zusätzlich noch einen GarantiePlus-Betrag. Je niedriger das Familieneinkommen, desto höher der GarantiePlus-Betrag. Nach einmaliger Beantragung bei Geburt wird die Höhe der Kindergrundsicherung automatisch von der Familienkasse berechnet und ausgezahlt. So kommt die Kindergrundsicherung garantiert bei jedem Kind an und Schritt für Schritt beenden wir Kinderarmut. Die Kindergrundsicherung verbinden wir GRÜNE mit einer Neuermittlung dessen, was Kinder zum Leben brauchen.
Um Altersarmut gezielt zu bekämpfen, wollen wir eine Basis-Rente einführen. Wer gearbeitet und eingezahlt hat, muss im Alter immer mehr als die Grundsicherung haben und auch mehr als Menschen, die nicht gearbeitet und eingezahlt haben. Das erreichen wir durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter für Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beantragung und Auszahlung der Basis-Rente wollen wir unter dem Dach der Rentenversicherung zusammenführen. Der Gang zum Sozialamt entfällt, Altersarmut wird fair und gezielt bekämpft.
Der Kinderarmut wollen wir mit einem Kinderchancengeld begegnen und fordern eine grundlegende Reform der kindesbezogenen Familienleistungen. So wollen wir Kinder in den Mittelpunkt der familienpolitischen Förderung stellen, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Das Kinderchancengeld besteht aus Grundbetrag, Flexibetrag und nichtmateriellem Chancenpaket. Die Angebote für bessere Chancen, Bildung und Teilhabe werden ausgeweitet und können von Kindern und Jugendlichen selbstständig über ein Kinderchancenportal kinderleicht abgerufen werden. Das Kinderchancengeld ist einfach, digital und ermöglicht echte Aufstiegschancen. Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder aus prekären Verhältnissen sollen für ihre Bildung zudem einen ,,German Dream"-Zuschuss erhalten.
Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, Initiativen in Form von Aufstiegspatenschaften einzubinden, um Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Elternhäusern zu helfen, den eigenen Weg zu beruflichen Bildungsabschlüssen oder an die Hochschule zu gehen. Durch die Beratung und Unterstützung für die eigenen Lebens- auf Aufstiegspläne kann vor allem Jugendlichen aus nichtakademischen Elternhäusern der Weg an die Hochschule geebnet werden.
DIE LINKE will grundsätzlich, dass niemand in Armut leben muss. Wir garantieren deshalb ein armutfestes Mindesteinkommen von 1.200 Euro in jeder Lebenssituation, in der es gebraucht wird. Damit niemand arm trotz Arbeit ist, muss der gesetzliche Mindestlohn auf 13 Euro steigen. Hartz IV und die Sozialhilfe müssen durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung in Höhe von 1.200 Euro, die bei lokal hohen Mieten bezuschusst werden kann, ersetzt werden. Gegen Altersarmut wollen wir das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben und alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen („Solidarische Erwerbstätigenversicherung“). Als unterste Garantie wollen wir die Solidarische Mindestrente einführen. Mit ihr wird das individuell vorhandene Alterseinkommen auf 1.200 Euro netto angehoben, sofern jemand kein sehr hohes Vermögen hat. Kinder wollen wir mit einer armutsfesten Kindergrundsicherung schützen. Die Höhe fällt abgestuft aus. Beginnend bei 630 Euro für die ärmsten Kinder, wird sie je nach Einkommenssituation bis auf 328 Euro abgeschmolzen.
Wir wollen, dass Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft wird. Die Grundsicherung muss deshalb so gestaltet werden, dass den Bedürfnissen der Kinder Rechnung getragen wird und dass ihnen volle Teilhabemöglichkeiten in der Gesellschaft und gleiche Bildungschancen gegeben werden. Um Altersarmut wirksam vorzubeugen, wollen wir die Rentenvorsorge neu aufstellen. Hierzu setzen wir auf eine Rentenversicherung mit Vier-Säulen-Modell, wobei als vierte Säule selbstgenutztes Wohneigentum stärker gefördert werden soll. Wir wollen eine Automatisierungsgutschrift einführen, welche bei börsennotierten Aktiengesellschaften auf die ausgeschütteten Dividenden berechnet wird. Dieses Geld wird als Rentenpunkte allen Rentenversicherten gleichmäßig auf ihren individuellen Rentenkonten gutgeschrieben. Da die Carearbeit überwiegend von Frauen geleistet wird, wollen wir zum Schutz vor Altersarmut die Kindererziehungszeiten mit dem letzten Bruttogehalt voll auf die Rente anrechnen.
Volt will die sozialen Sicherungssystem weiter stärken, indem beispielsweise die aktuellen Regelsätze der sozialen Absicherung um 100€ pro Monat erhöht werden. Wir wollen zudem den Niedriglohnsektor verkleinern, indem wir die Löhne über eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns auf 13€ pro Stunde anheben. Langfristig arbeitet Volt an einer solidarischen Einkommensteuer, die nach dem Prinzip der negativen Einkommensteuer wirkt. Eine umfangreiche Ausarbeitung mit Expert*innen erfolgt in den nächsten Jahren. Starker Vermögenskonzentration wollen wir beispielsweise durch eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer entgegenwirken. Hierbei wird die 10-Jahresfrist und die Verschonungsregeln abgeschafft, Erbschaften akkumuliert besteuert, ein Lebensfreibetrag von knapp 500.000 € eingeführt, die Progression ausgebaut.
Aktuelle Kinderarmut wollen wir deutlich reduzieren, indem wir Kita-Plätze massiv ausbauen, das Schulsystems zusammen mit den Schüler*innen, den Lehrkräften und den Eltern reformieren und schrittweise das Kindergeld auf 300€ erhöhen.
4. Wie wollen Sie die häusliche familiäre Pflege besser unterstützen?
Familiäre Pflege muss eine noch gezieltere und flexiblere Unterstützung erfahren. Deshalb werden wir die bisherigen Leistungen für Angebote der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Betreuungsleistungen zu einem Budget zusammenfassen. Wir setzen uns zudem für eine Dynamisierung des Pflegegeldes ein und befürworten die Einführung einer Regeldynamisierung für alle Leistungen auf Grundlage der Lohnentwicklung.
Bei Pflegebedürftigkeit wollen viele in der eigenen Wohnung bleiben. Dabei entsteht viel Rechtsunsicherheit zu den wechselseitigen Pflichten und Rechten. Wir werden bei der Pflege und der Hilfe im Alltag für rechtliche Klarheit sorgen. Und wir wollen eine solidarische Pflegevollversicherung, die auch die Kosten für die häusliche Pflege – durchgeführt von qualifiziertem Personal – übernimmt und haushaltsnahe Dienstleistungen besser fördern. Die Vermittlungspraxis aus dem Ausland wollen wir besser regulieren.
Auch in der gesetzlichen Rente wollen wir familienbedingte Tätigkeiten gerechter behandeln. Langjährige Pflege von Eltern, Schwiegereltern oder anderen Familienmitgliedern dürfen sich nicht mehr negativ auf die Rente auswirken und die eigene Altersarmut bedeuten. Hier brauchen wir mehr Solidarität und Respekt vor dieser schweren Aufgabe.
Wir machen uns dafür stark, dass pflegende Angehörige mehr Unterstützung erhalten, z.B. durch mehr ambulante Wohn- und Pflegeformen wie Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Im ländlichen Raum können Community Health Nurses auch die Pflege für Angehörige vereinfachen. Über Quartierspflege wollen wir GRÜNEN Kommunen eine verbindliche Pflegebedarfsplanung vor Ort ermöglichen. Wir wollen den Entlastungsbetrag erhöhen und flexibilisieren, damit ältere und pflegebedürftige Menschen auf Hol-, Bring- und Lieferdienste zurückgreifen können. Das schafft ihnen mehr Freiräume. Wir wollen die Verhinderungspflege bedarfsorientierter gestalten und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf mit der PflegeZeit Plus verbessern. Dabei federt eine Lohnersatzleistung drei Monate Vollausstieg und drei Jahre Teilausstieg für pflegebedingte Arbeitszeitreduzierungen finanziell ab. Leistungen der Pflegeversicherung sollen bedarfsgerecht, wohnformunabhängig und als persönliches Budget verfügbar sein.
Wir Freie Demokraten fordern den Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen. Denn pflegende Angehörige sind eine tragende Säule der pflegerischen Versorgung in unserem Land. Sie benötigen dringend mehr Unterstützung und niedrigschwellige Beratungsangebote. Kurzzeitpflegeplätze sollten über ein Online-Register einsehbar sein. Insbesondere zur Unterstützung der Betreuung von Menschen mit Demenz braucht es mehr aufsuchende Beratung und den Ausbau demenzfreundlicher Quartiere. Und auch in der häuslichen Versorgung kann mit digitalen Anwendungen und Telepflege eine Entlastung geschaffen werden. Gerade in ländlichen Gebieten könnten wir dadurch eine gute Versorgung im gewohnten Umfeld länger möglich machen.
Gerade bei der Beratung zum Thema „Pflege und Pflegebedarf“ wollen wir Servicequalität statt Servicewüste. Wir fordern, die Pflegeberatung, vor allem im eigenen Zuhause, auszubauen und zu stärken. Das Antragsverfahren für Hilfsmittel soll dauerhaft vereinfacht und die Liste der Hilfsmittel um digitale Hilfen sowie Anwendungen erweitert werden.
Die größte Entlastung sowohl für die zu Pflegenden als auch für ihre pflegenden Angehörigen ist eine wohnortnahe, nichtkommerzielle und von einer Solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckte professionelle Tages- und Kurzzeitpflege sowie eine unbürokratische Nutzung des Entlastungsbetrags. Alle Ansprüche sollen in einem Entlastungsbudget zusammengeführt und erweitert werden. Eine regelhafte Dynamisierung aller Leistungsbeträge über die Inflationsrate hinaus schließt indirekte Leistungskürzungen aus. Eine echte Lohnersatzleistung für Pflegepersonen ist überfällig. Rentenansprüche aus Pflege wollen wir anheben und auch ermöglichen, wenn schon Rente bezogen wird. Die Schwellenwerte im Pflege- und Familienpflegegesetz schaffen wir ab. Alle Beschäftigten haben Anspruch auf sechs Wochen arbeitgeberfinanzierte Freistellung mit vollem Lohnausgleich für den ersten familiären Pflegefall. Sogenannte "24-Stunden-Pflege" muss auf dem Boden des geltenden Arbeitsrechts neu aufgestellt werden. Dabei erkennen wir den Wunsch älterer Menschen nach Autonomie im Alter und Leben in der eigenen Wohnung ausdrücklich an. Für mehr Transparenz, Vernetzung und Selbstbestimmung in diesem Bereich wollen wir gemeinnützige Pflegeplattformen einrichten, die Pflegekräfte sozialversichert und tariflich abgesichert beschäftigen.
Die Leistung pflegender Angehöriger ist außerordentlich und bedarf deutlich mehr gesamtgesellschaftlicher Unterstützung. Für Familienangehörige muss mehr unbürokratische und individuelle Hilfe abrufbar werden ebenso sind eine finanzielle Entschädigung und die Anerkennung der Pflegezeit bei der Altersrente erforderlich. Wir setzen uns deshalb für einen flächendeckenden
Ausbau des niederländischen Projekts „Buurtzorg = Nachbarschaftshilfe“ ein. Dieses Modell beinhaltet die Beratung und Begleitung der Pflegenden und Angehörigen mit einer umfangreichen und qualifizierten Pflegeplanung unter Einbeziehung aller an der Pflege Beteiligten, wie Ärzteschaft, Sozialarbeiter*innen, Nachbarschaftshilfe. Somit kann die häusliche Pflege durch adäquate Prozesse und Arbeitsteilung wirtschaftlicher und kostengünstiger organisiert werden. Die Kommunen müssen für die Einrichtung dieses Modells eine vollständige Kostenerstattung vom Staat erhalten.
Wir setzen uns für eine Änderung des § 45b Absatz 1 SGB 11 ein, damit Entlastungsleistungen auch von Personen geleistet werden können, denen die entsprechende Qualifikation fehlt. Zu diesen Leistungen zählen unter anderem das Einkaufen. Nicht dazu zählen Betreuungsangebote oder pflegerische Tätigkeiten. So können mehr Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ein solches Angebot wahrnehmen. Nach drei Jahren erfolgt eine Evaluation der bis dahin erbrachten Tätigkeiten und ihrer Wirkung. Ebenfalls sehen wir große Vorteile in der Entlastung der häuslichen Pflege durch das Buurtzorg-Modell. Dieses wollen wir in Deutschland flächendeckend einführen.
5. Wie wollen Sie erreichen, dass jede Patientin und jeder Patient die Gesundheitsversorgung bekommt, die notwendig ist? Auf dem Land, zeitnah, barrierefrei und ohne Übertherapie?
Wir sorgen dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen digitalen, wohnortnahen und möglichst barrierefreien Weg, zum Beispiel zur Haus-, Fach-, Zahnarzt- und Notfallversorgung, zu Apotheken, Hebammen, Physiotherapeuten, Gesundheitshandwerken und Sanitätshäusern haben. Damit chronisch Kranke und ältere Patienten gut und kontinuierlich versorgt sind, bringen wir die Telemedizin voran. Wir setzen uns verstärkt für den flächendeckenden Ausbau des psychotherapeutischen Behandlungsangebots für Kinder und Jugendliche ein. Mit Blick auf die Krankenhäuser wollen wir erreichen, dass die Ziele einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Grund- und Regelversorgung in der Planung und insbesondere in der Krankenhausfinanzierung wesentlich stärker berücksichtigt werden, gerade mit Blick auf den ländlichen Raum. Anspruch und Ziel von CDU und CSU ist eine gute medizinische Versorgung – unabhängig von Alter, Wohnort und Geldbeutel. Zusammen mit den Ländern werden wir 5 000 zusätzliche Studienplätze für Humanmedizin schaffen und gleichzeitig die Landarztquote bei der Studienplatzvergabe über die heutige Grenze von zehn Prozent hinaus erhöhen.
Alle müssen sich darauf verlassen können, dass sie unabhängig von Einkommen und Wohnort die beste medizinische und pflegerische Versorgung bekommen. Wir werden daher alle auf die gleiche Weise versichern – in der Bürgerversicherung.
Wir wollen die Kommerzialisierung im Gesundheitswesen beenden, denn sie wirkt sich negativ auf die Versorgung der Patient*innen und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten aus. Gewinne sollen verpflichtend und weitestgehend wieder in das Gesundheitssystem zurückfließen. Das System der Fallpauschalen werden wir auf den Prüfstand stellen, die Pauschalen überarbeiten und wo nötig abschaffen.
Insgesamt werden wir für eine bedarfsgerechte Grundfinanzierung der
Kliniken, den Erhalt der Versorgung inklusive den Ausbau der integrierten Versorgungszentren in den ländlichen Regionen sowie eine integrierte, bessere Notfallversorgung sorgen. Denn bei der Stärkung des Gemeinwohls spielen öffentliche Krankenhäuser eine zentrale Rolle.
Eine verlässliche Gesundheitsversorgung überall und insbesondere in ländlichen Räumen ist entscheidend für die Lebensqualität. Wichtige Maßnahmen für eine bessere Versorgung in ländlichen Regionen sind aus unserer Sicht stärkere Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten durch Gesundheitsregionen. Hierdurch wollen wir die Zusammenarbeit von Ärzt*innen, Pflegekräften, Apotheken sowie Therapeut*innen verbessern und hierdurch eine an den Interessen der Patient*innen orientierte Versorgung erreichen. Kern der Versorgung in diesen Regionen sollen Gesundheitszentren sein, in denen die unterschiedlichen Berufe unter einem Dach zusammenarbeiten. Hierzu ist auch eine Weiterentwicklung der Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe notwendig. Basis für all dies ist jedoch eine verlässliche und gerechte Finanzierung unseres Gesundheitswesens. Hierzu wollen wir GRÜNE eine Bürger*innenversicherung erreichen, bei der alle Versicherten in die Finanzierung unseres Gesundheitssystems solidarisch und fair einbezogen werden.
Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass jede Patientin und jeder Patient die beste Versorgung erhält. Dafür muss die Gesundheitsversorgung künftig umfassend, regional und patientenzentriert gedacht werden. Wir wollen die künstliche Sektorenbarriere zwischen dem ambulanten und dem stationären Versorgungsbereich konsequent abbauen und die Verzahnung und Vernetzung aller Versorgungsbereiche weiterentwickeln.
Wir sind der Meinung, dass der Freie Beruf das Fundament einer liberalen Gesundheitsversorgung ist. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass auch weiterhin die Freien Berufe im Gesundheitswesen gestärkt werden. Denn die Therapiefreiheit der Behandlung ohne Budgetierungszwang kommt den Patientinnen und Patienten zugute.
Um den Fachkräftemangel ein Stück weit im Gesundheitswesen und insbesondere bei den Heilmittelerbringern zu begegnen, sollten Auszubildende bundesweit von der Zahlung von Schulgeldern befreit sein. Im Antrag „Ambulante ärztliche Versorgung verbessern, Bürokratie abbauen, Budgetierung aufheben (BT-Drs.-19/4833)“ hat sich die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag für diese Ziele eingesetzt.
Um die Gesundheitsversorgung auf dem Land zu verbessern, wollen wir die Attraktivität des ländlichen Raums für Ärztinnen und Ärzte erhöhen. Damit auch in Zukunft ausreichend Haus- und Fachärzte für die Patientinnen und Patienten da sind, müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Wir benötigen motivierten und gut ausgebildeten medizinischen Nachwuchs und Entbürokratisierung, leistungsgerechte Vergütung und flexible Niederlassungsmöglichkeiten in der ambulanten Versorgung. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat bereits 2018 zu diesem Themenkomplex einen eigenen Antrag mit dem Titel „Regionalisierung der Bedarfsplanung, Niederlassungsfreiheit als Regelfall“ (BT-Drs.-19/6417) in den Bundestag eingebracht.
Trotz guter Versorgung auf dem Papier ist heute keine wohnortnahe Versorgung gesichert. Für viele Behandlungen müssen lange Wege und Wartezeiten in Kauf genommen werden. Wir wollen die Bedarfsplanung an den realen Praxiserfahrungen der Menschen ausrichten und eine gemeinsame Planung von Kliniken und Praxen einführen. Kriterien für eine gute gesundheitliche Versorgung müssen sein: Wohnortnähe und Erreichbarkeit mit ÖPNV, kurze Wartezeiten auf einen Termin und eine gute Notfallversorgung, Barrierefreiheit und Altersgerechtigkeit. Wir wollen spezielle Behandlungsangebote für Menschen mit Behinderungen in der Bedarfsplanung berücksichtigen und grundsätzlich Barrierefreiheit vorschreiben, sodass für alle Menschen real erreichbare Behandlungsangebote zur Verfügung stehen. DIE LINKE will durch die Einführung von regionalen Gesundheitszentren die wohnortnahe Gesundheitsversorgung auf eine neue Säule stellen. Sie sollen sowohl ambulante als auch akutstationäre, geburtshelferische. notfallmedizinische, psychotherapeutische, (gemeinde-)pflegerische und weitere therapeutische Behandlungen in einer Region koordinieren und als zentrale Anlaufstelle für alle Patient*innen dienen. Durch den Betrieb von Zweigpraxen und Patientenshuttles soll auch die Versorgung in entlegenen und strukturschwachen Regionen gesichert werden.
Oft liegt die nächste Facharztpraxis viele Kilometer entfernt, Hausarztpraxen schließen oder wandern in die Großstädte ab. Die Lösung sind hausarztorientierte, innovative Versorgungskonzepte (medizinische Versorgungszentren, ärztliche Leitung), der Ausbau der Telemedizin sowie interdisziplinäre Netzwerke, die wir voranbringen wollen. Wir befürworten die weitere Digitalisierung der Medizin, aber Datenschutz und Transparenz müssen gewährleistet werden. Der Bund muss die Programme für die Hausarztversorgung in allen Regionen und für die Pflegeversorgung im ländlichen Raum unterstützen, z.B. mit einer besseren Vernetzung/Verzahnung der Hausarztmodelle mit der Pflege. Wir wollen erreichbare und wohnortnahe Krankenhäuser und hierbei soll das Wohl der Patient*innen bei einer medizinischen Versorgung auf qualitativ höchstem Niveau, mit besten medizinischen Ergebnissen im Mittelpunkt stehen. Die vielfältige Trägerschaft der Krankenhäuser hat sich bewährt und soll erhalten bleiben.
Wir wollen eine flächendeckende, angemessene Gesundheitsversorgung für alle Menschen garantieren. Auch für Personen, die auf dem Land wohnen. Dafür setzen wir neben digitalen Angeboten der Telemedizin auf Konzepte wie VERAH® oder Schwester AGnES, die zu einer verbesserten hausärztlichen Versorgung und Entlastung für die Hausärzt*innen beitragen sollen. Der Zugang zu Fachärzt*innen soll bspw. durch Gesundheitszentren oder sogenannte Gesundheitsbusse gewährleistet sein.
6. Wie wollen Sie deutlich mehr Barrierefreiheit bei Bussen und Bahnen, auf Straßen und Gehwegen, bei Geschäften und Restaurants und bei Wohnungen erreichen?
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf eine barrierefreie Gestaltung ihrer Umwelt, damit sie am alltäglichen Leben in allen Bereichen ganz selbstverständlich teilhaben und sich einbringen können. Wir wollen erreichen, dass Menschen mit Einschränkungen, ältere Menschen oder zeitweise Erkrankte das tun können, was für alle selbstverständlich ist: Den ÖPNV benutzen, einen Geldautomaten aufsuchen oder die Nachrichtensendung verfolgen. Dafür werden wir das Behindertengleichstellungsgesetz weiterentwickeln. Mobilität ist in der heutigen Gesellschaft auch für Menschen mit Behinderung ein unverzichtbares Gut. Aus diesem Grund ist eine barrierefreie Infrastruktur unverzichtbarer Bestandteil einer inklusiven Gesellschaft.
Das gesellschaftliche Leben muss auf allen Ebenen inklusiv gestaltet werden. Dabei ist Barrierefreiheit unverzichtbar. Wir werden vor allem die Kommunen bei dieser Aufgabe unterstützen. Der große Mangel an barrierefreien bzw. armen Wohnraum, Sporthallen und anderen Freizeiteinrichtungen muss behoben werden. Dafür werden wir ein Bundesprogramm Barrierefreiheit initiieren, das über entsprechende Ressourcen verfügen muss.
Wir setzen uns dafür ein, dass der große Mangel an barrierefreiem bzw. allgemein zugänglichem Wohnraum behoben und die barrierefreie Erschließung von Gebäuden und die barrierefreie Ausstattung von Wohnungen durch eine Koppelung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus an eine hinreichend barrierefreie Ausgestaltung gewährleistet werden.
Die Förderung von barrierefreien kleinen Bahnhöfen mit einem Fahrgastaufkommen von bis zu 1000 Menschen am Tag könnte ein Schlüsselprojekt für gelungene Inklusion im öffentlichen Verkehrsbereich sein. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Umbau der Verkehrsinfrastruktur möglichst schnell erfolgt.
Betreiber*innen von Geschäften, kommerziellen Websites, Gaststätten, Hotels, Kinos usw. sowie Wohnungsunternehmen werden wir GRÜNE mit einem Barrierefreiheits-Gesetz verpflichten, innerhalb eines realistischen Zeitraums Barrieren abzubauen. Sowohl die angebotenen Waren und Dienstleistungen als auch die Orte, an denen sie angeboten werden, müssen barrierefrei werden. Dort, wo das (noch) nicht möglich ist, sollen die Betreiber*innen ihre Angebote im Rahmen des Möglichen auf anderen Wegen zugänglich machen („angemessene Vorkehrungen“ treffen), etwa durch mobile Rampen oder Bring-Dienste.
Da die die meisten Straßen und der Öffentliche Nahverkehr in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen liegen, kann der Bund keine zusätzlichen Vorschriften in diesem Bereich machen. Wenn der Bund Infrastruktur im Verkehrsbereich (mit-)finanziert, ist Barrierefreiheit bereits Voraussetzung. Gegenüber der Deutschen Bahn AG wollen wir GRÜNE die Rechte als Eigentümer auch zur schnellen Verwirklichung von Barrierefreiheit nutzen.
Wir Freie Demokraten fordern die vollständige und umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, denn barrierefreie Mobilität ist Bewegungsfreiheit. Von ihr profitieren Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kindern, ältere Menschen und letztlich wir alle, denn Einschränkungen der Mobilität erfährt zeitweise jede und jeder Einzelne.
Zudem fordern wir mehr barrierefreien oder -armen Wohnraum in Bestand und Neubau. So wollen wir Menschen ermöglichen, möglichst lange selbstbestimmt in ihrem gewohnten Umfeld leben zu können. Ein breites Bündnis von Bund, Ländern, Kommunen, aus Wissenschaft und Praxis, Politik und Gesellschaft soll das Thema „Wohnen im Alter“ mehr in das Bewusstsein aller Akteure rücken und Lösungen erarbeiten. Bestehende Förderungen sollen zusammengeführt werden. Anreizmodelle sollen den Lock-In-Effekt verhindern, damit sowohl ältere Menschen als auch junge Familien passenden Wohnraum finden.
Um digitale Teilhabe für alle Altersgruppen und eine intuitive Bedienbarkeit für alle Internetnutzenden gleichermaßen zu ermöglichen, wollen wir öffentliche Stellen verpflichten, ihre digitalen Angebote standardmäßig barrierearm und idealerweise barrierefrei anzubieten.
Der ÖPNV muss flächendeckend und barrierefrei ausgebaut werden, dafür brauchen wir wesentlich mehr Mittel vom Bund. Auch ist das Verbot von E-Scootern auf Gehwegen durchzusetzen. DIE LINKE möchte verbindliche Regelungen in das AGG und BGG aufnehmen, mit denen private Anbieter*innen von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet werden. Auch wollen wir ein Verbandsklagerecht einführen. DIE LINKE fordert eine Investitionsoffensive im Umfang von 15 Milliarden Euro im Jahr für einen sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau mit barrierefreien und inklusiven Wohnangeboten. Öffentliche Investitionen, Fördergelder und Vergabe müssen an Barrierefreiheit gebunden werden. Die Städtebauförderung muss auf die Entwicklung von inklusiven und umfassend barrierefreien Lebensräumen und Stadtquartieren ausgerichtet werden, in denen ein Zusammenleben aller Menschen mit und ohne Behinderungen erreicht wird.
Wir stehen hinter der UN-Behindertenrechtskonvention und machen uns für die Eingliederung der Menschen mit Behinderung in alle Lebensbereiche stark. Damit eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben möglich ist, setzen wir uns für eine Bezuschussung bzw. für eine finanzielle Förderung von barrierefreiem Bauen ein. Damit Geschäfte, Restaurants und die Wohnungswirtschaft beim Abbau von Barrieren unterstützt werden. Dabei muss klar sein, dass Gemeinden und Städte dies selbst nicht finanzieren können. Bund und Länder müssen hier ebenfalls eine große finanzielle Verantwortung tragen.
Vollständige gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen ist für Volt ein zentrales Anliegen. Nicht nur die in der Frage erwähnten Orte sollen barrierefrei gestaltet werden, sondern auch sämtliche öffentliche Gebäude sowie Freizeit- und Kulturangebote.
7. Stimmen Sie zu, dass alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rente einzahlen sollen? Also auch Politiker, Selbstständige und Beamte? Wenn ja, wie wollen Sie dies erreichen? Wie wollen Sie Solo-Selbstständige und Mini-Jobber sozial absichern?
Eine Versicherung aller Erwerbstätigen in der gesetzlichen Rentenversicherung würde die finanziellen Herausforderungen durch die demografische Entwicklung nur in die Zukunft verschieben und nicht lösen. Denn alle Menschen, die in die Rentenversicherung einzahlen, erwerben Ansprüche, die später als Rente ausbezahlt werden müssen. Daher wäre dieser Vorschlag mittelfristig ein Nullsummenspiel. Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung zukunftssicher und generationengerecht aufstellen. Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind. Selbstständige sollen zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen insolvenzsicheren und zugriffsgeschützten Vorsorgearten wählen können. Wir werden Lösungen entwickeln, die auf bereits heute selbstständig Tätige Rücksicht nehmen und Selbstständige in der Existenzgründungsphase nicht überfordern.
Für Mini-Jobber wollen wir die Verdienstgrenze auf 550 Euro ausweiten. Das gibt Mini-Jobbern mehr individuelle Freiheit und Möglichkeiten.
Solidarität in der Alterssicherung bedeutet für uns, dass auch die Selbstständigen, Beamt*innen, freien Berufe und Mandatsträger*innen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Es ist an der Zeit, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die Rentenversicherung aufzunehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden. Gerade die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie schnell man ohne eigenes Zutun in Not gerät und wie schnell Rücklagen aufgebraucht sind. Gerade Selbstständige brauchen daher eine bessere soziale Absicherung in allen Sozialversicherungszweigen. Dies kann nur schrittweise gelingen.
Ebenso unzureichend ist die Absicherung der Minijobs. Unser Ziel ist, alle Beschäftigungsverhältnisse in die soziale Sicherung einzubeziehen. Dabei wird es Übergänge für bestehende Arbeitsverhältnisse und Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie zum Beispiel Rentner*innen geben.
Ja, die gesetzliche Rentenversicherung wollen wir GRÜNE schrittweise zu einer Bürger*innnversicherung weiterentwickeln. So sind alle gut abgesichert und jede*r beteiligt sich entsprechend des Einkommens solidarisch an der Finanzierung. In einem ersten Schritt wollen wir Abgeordnete, Mini-Jobber*innen und bisher nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. In einem zweiten Schritt sollen weitere Gruppen, wie zum Beispiel Beamt*innen, in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
Wir Freie Demokraten wollen die Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip organisieren. So können Bausteine aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge je nach Lebenslage flexibel kombiniert und an moderne Lebensläufe angepasst werden. Alle Ansprüche aus diesem „Rentenbaukasten“ sollen bei Wechseln zwischen Arbeitgebern oder zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit flexibel mitgenommen werden können. Eine Zwangsbürgerversicherung in der Rente lehnen wir ab.
Wir fordern Fairness für Selbstständige. Ob Freie Berufe, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft oder Dienstleistungsbranche: Selbstständige sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse. Mit unterschiedlichen Reformansätzen wollen wir die Selbstständigkeit erleichtern, sie als Selbstbestimmung ernst nehmen und für mehr öffentliche Wertschätzung von Selbstständigen sorgen. Ungleichbehandlungen wollen wir abbauen und zum Beispiel die Beiträge für Selbstständige zur gesetzlichen Krankenversicherung endlich an den tatsächlichen Einnahmen orientieren. Wir wollen maximale Wahlfreiheit für Selbstständige bei der Altersvorsorge. Auch die Form der Vorsorge soll frei wählbar sein. Der Zugang zur gesamten geförderten privaten Altersvorsorge muss dabei künftig für alle Erwerbstätigen offen sein. So verhindern wir auch, dass Personen mit Zickzack-Lebensläufen beim Wechsel in die Selbstständigkeit ihre Direktversicherung oder ihre Riester-Förderung verlieren.
Die Minijob- und Midijob-Grenze wollen wir erhöhen und dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. Mit jeder Anpassung des Mindestlohns reduzieren sich heute die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen eines Mini- beziehungsweise Midijobs arbeiten dürfen. Damit sind Mini- oder Midijobber von Erhöhungen durch die allgemeine Lohnentwicklung abgeschnitten. Das wollen wir ändern und so für mehr Leistungsgerechtigkeit sorgen.
Ja, wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Solidarischen Erwerbstätigenversicherung ausbauen, in die auch Beamt*innen, (Solo-)Selbstständige, Freiberufler*innen und Politiker*innen einzahlen. In einem ersten Schritt sollen Abgeordnete mit ihrer Altersvorsorge in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Hinzu kommen alle Selbstständigen, die nicht in einem obligatorischen System zur Altersvorsorge abgesichert sind. Für Beamt*innen ist eine Stichtagsregelung einzuführen, so dass ab einem fixen Datum neu eingestellte Beamt*innen über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind. Entsprechende Regelungen sind für Richterinnen und Richter zu finden. Bestehende Sicherungssysteme zum Beispiel der verkammerten Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte etc.) werden unter Wahrung bestehender Ansprüche Schritt für Schritt in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Für alle Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung gilt: Anhebung des Rentenniveaus auf mindestens 53 Prozent und Höherwertung von Zeiten mit niedrigem Einkommen („Rente nach Mindestentgeltpunkten“ auch für Zeiten nach 1992). Und unsere Solidarische Mindestrente stellt sicher, dass niemand ohne großes Vermögen mit weniger als 1.200 Euro netto im Alter über den Monat kommen muss.
Statt auf eine dann unterfinanzierte einheitliche Rentenversicherung zu setzen, wollen wir die gesetzliche, betriebliche und freiwillige Vorsorge so aufstellen, dass wieder ein möglichst hoher Rentenanspruch sichergestellt wird und ein weiteres Absinken des Rentenniveaus der Vergangenheit angehört. Die gesetzliche Rentenversicherung soll maßgeblich den Erhalt des Lebensstandards gewährleisten. Es muss sichergestellt werden, dass die betriebliche und private Vorsorge vom Staat honoriert wird. Die Politik muss die Rahmenbedingungen schaffen, dass sich Arbeit lohnt und am Ende zu einer Rente führt, die zum Leben ausreicht. Rentenbesteuerung und Doppelverbeitragung von Betriebsrenten müssen im Sinne der Rentenbezieher*innen korrigiert werden. Als vierte Säule soll der Staat den Erwerb und den Bau von Immobilien fördern. Das Kaufen und Abbezahlen einer eigengenutzten Immobilie ist eine Investition in den eigenen Ruhestand.
Generell muss es allen Menschen möglich sein, von ihren Löhnen Renten zu finanzieren, die im Alter umfassend absichern. Ein umfassendes Rentenkonzept haben wir aus Zeitgründen noch nicht erarbeitet.
8. Wie wollen Sie mehr schwerbehinderte Menschen in Arbeit bringen und im Beruf halten?
Unser Ziel ist ein inklusiver erster Arbeitsmarkt. Das Potenzial von Fachkräften mit Behinderungen bleibt vielfach noch immer ungenutzt. Gemeinsam mit den Schwerbehindertenvertretungen wollen wir das betriebliche Eingliederungsmanagement stärken. sowie Frühwarnsysteme und effiziente Präventivmaßnahmen ausbauen.
Wir wollen eine Gesellschaft, die inklusiv und solidarisch ist und allen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich macht. Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist dafür entscheidend.
Denn sehr viele Menschen mit Behinderungen sind gut ausgebildet. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die die Beschäftigungsquote nicht oder nur gering erfüllen, werden wir die Ausgleichsabgabe deutlich erhöhen und diese Mittel für Maßnahmen einsetzen, die die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt spürbar verbessern.
Wir setzen uns dafür ein, Probleme beim Übergang von der Schule in den Beruf zu überwunden und dass Möglichkeiten zum Übergang von Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgebaut werden. Hierfür werden wir die bestehenden Kooperationen auf der kommunalen Ebene und die Rolle der Werkstätten bei den erfolgreichen Übergängen in den allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich ausbauen. Das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung werden wir ausbauen. Arbeitgeber unterstützen wir dabei durch einheitliche Ansprechstellen, die bei den verschiedenen Unterstützungsleistungen beraten.
Wir GRÜNE wollen den Arbeitsmarkt inklusiv gestalten. Jedem behinderten Menschen sollen Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben offenstehen. Dafür sollen Ausbildungs- und Arbeitsplätze an die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen angepasst werden. Wir wollen es einerseits für Arbeitgeber*innen einfacher machen, schwerbehinderte Menschen einzustellen und zu beschäftigen. Dazu muss das jetzige System von Lohnzuschüssen und anderen Unterstützungsleistungen transparenter und verlässlicher werden. Leistungen an Arbeitgeber*innen und schwerbehinderte Beschäftigte müssen zudem schneller bewilligt werden. Andererseits wollen wir die Ausgleichsabgabe für die Arbeitgeber*innen, die trotz der verbesserten Unterstützung und Beratung deutlich weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen als sie müssten, deutlich erhöhen.
Wir Freie Demokraten wollen schwerbehinderte Menschen darin unterstützen, auch eine Beschäftigung außerhalb der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu finden. Bei der Sicherung der beruflichen Teilhabe für Menschen mit schweren Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt spielen Inklusionsbetriebe eine Schlüsselrolle. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat daher eine Initiative eingebracht, mit dem Ziel, die inklusive Arbeitswelt voranzubringen und die wirtschaftliche Absicherung von Inklusionsbetrieben zu verbessern („Menschenwürdige und inklusive Arbeitswelt voranbringen“ (BT-Drs.-19/22474).
In diesem Zuge wollen wir auch eine bessere Beratung und Arbeitsvermittlung für Menschen mit Behinderungen. Die Vorbereitung muss bereits in der Schule beginnen. Wir wollen die praxistauglichere Ausgestaltung des Budgets für Arbeit und eine praxisnahe aktive Arbeitsvermittlung und Begleitung. Die über 300.000 Beschäftigten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen bilden beispielsweise ein großes und zu wenig berücksichtigtes Potential für den ersten Arbeitsmarkt. Wir wollen ihre Chancen auf eine reguläre Beschäftigung verbessern.
DIE LINKE fordert die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt, langfristige und bedarfsdeckende Förderungen von Menschen mit Behinderungen, die Anhebung der Beschäftigungsquote und die deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe, eine bessere, barrierefreie und einheitliche Beratung und Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit. Wir wollen Inklusionsunternehmen mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen deutlich stärker fördern und ausweiten. In den Werkstätten müssen der gesetzliche Mindestlohn, Tarifverträge und Betriebsräte realisiert werden. Die Vermittlung von diesen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt muss stärker gefördert werden. Dafür sind das Budget für Arbeit und für Ausbildung bedarfsdeckend auszugestalten und zu stärken. Wir wollen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch während einer Ausbildung und eines Praktikums bedarfsdeckend gewähren. DIE LINKE will die berufliche Rehabilitation für alle Menschen mit Behinderungen sichern und garantieren.
Bildung ist für alle Menschen der wichtigste Zugangsfaktor für den Arbeitsmarkt. Wir wollen deshalb, dass allen Kindern eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe an Bildung ermöglicht wird. Eltern, Kinder und Jugendliche müssen selbst entscheiden können, welche Schule den bestmöglichen Weg für die persönliche Entwicklung bietet. Daher fordern wir den Erhalt der Förderschulen in allen Förderbereichen. Um mehr schwerbehinderte Menschen im Beruf zu halten, setzen wir und für eine Stärkung von Sozialunternehmen ein. Diese Social Entrepreneurs, die vielfältig Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen, sollen deshalb gesondert und besonders gefördert werden. Wir wollen dieses Segment auch aktiv weiter ausbauen. Durch eine zielgerichtete Start-Up Förderung in diesem Bereich wollen wir junge Sozialunternehmen fördern, da sie gleichzeitig marktwirtschaftliche wie auch soziale Ziele verfolgen und so einen Mehrwert für alle schaffen.
Alle Menschen mit Behinderung haben das Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Dafür wollen wir die gesellschaftlichen Strukturen entsprechend gestalten, indem wir die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Bildungssystem stärken und echte Barrierefreiheit vor allem auch im Berufsleben sicherstellen. Wir wollen uns für stärkere Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe im Berufsleben einsetzen. Besonders wichtig ist dabei, dass Menschen mit Behinderung für ihre Arbeit angemessen entlohnt werden und ein Mindestlohn in allen Werkstätten schrittweise eingeführt wird. Zusätzlich braucht es in Unternehmen verstärkt Förderprogramme und die Etablierung von einem inklusiven Arbeitsklima.
VdK-Pressegespräch zu den Wahlprogrammen der Parteien:
Warum wir nicht mit der AfD sprechen: Der VdK ist zwar überparteilich, aber nicht unpolitisch. Hass und Hetze gegen Menschen sind für uns nicht tragbar. Wenn führende Funktionäre einer Partei Grenzübertretungen über Jahre und in hoher Zahl bewusst kommunizieren, dann widerspricht das unseren grundlegenden Werten und unserer Satzung. Daher haben wir uns entschieden, die AfD nicht einzubeziehen und die Wahlprüfsteine nicht an die Partei zu übersenden. Mehr zum Menschenbild des VdK lesen Sie hier: www.vdk.de/menschenbild
Schlagworte Parteien | Vergleich | Wahlprüfsteine | Corona | Positionen | Bundestagswahl | Sozialpolitik
VdK-Aktion zur Bundestagswahl 2021: Verena Bentele konfrontiert die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der Parteien mit den Forderungen des VdK.
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