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VdK: MDK ist weiter abhängig von den Kassen
Der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung (MDK) sollte unabhängiger von den Krankenkassen werden. Das war mit dem MDK-Reformgesetz geplant. Was herausgekommen ist, verdient aus Sicht des Sozialverbands VdK den Namen Reform nicht. Denn an der Alleinherrschaft der Kassen ändert sich laut dem Gesetzentwurf nichts.
Der MDK wird tätig, wenn Menschen lange krankgeschrieben sind oder ein Hilfsmittel brauchen. Bei Pflegebedürftigen stellt er den Pflegegrad fest. Die Unabhängigkeit des MDK ist wichtig für Pflegebedürftige und Patienten. Seine Gutachten entscheiden darüber, wie viel Unterstützung jemand bekommt. Das Ziel, mehr Unabhängigkeit des MDK herzustellen, wird aus Sicht des VdK mit dem Entwurf zum MDK-Reformgesetz nicht erreicht. In den Verwaltungsräten sollen künftig 16 Vertreter der Krankenkassen und nur fünf Vertreter der Patienten und Pflegebedürftigen sitzen. „Von einer echten Interessenvertretung auf Augenhöhe sind wir meilenweit entfernt. Krankenkassenvertreter und Patientenvertreter müssen das gleiche Stimmrecht in den Verwaltungsräten haben. Sonst ändert sich am bisherigen Verfahren nichts“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
In der Rechtsberatung wird der VdK immer wieder mit MDK-Gutachten konfrontiert, die fachfremd erstellt wurden, zum Beispiel wenn ein Augenarzt orthopädische Fragestellungen begutachtet. Zudem leidet die Qualität stark unter der Begutachtung nach Aktenlage ohne persönliche Untersuchung der Patienten. Deshalb wird der MDK von Patienten und Pflegebedürftigen als verlängerter Arm der Krankenkassen wahrgenommen, der vor allem Kosten sparen soll.
Viele Mitglieder mit solchen Erfahrungen wenden sich an die VdK-Rechtsberatung. Oft gelingt es dann, notwendige Leistungen und Hilfsmittel durchzukämpfen. Ein Beispiel: Wenn pflegebedürftige Menschen Besuch vom MDK bekommen, ist die Begutachtung meist eine Momentaufnahme, in der sich die Tagesform widerspiegelt. Ältere Menschen wollen sich dann von der besten Seite zeigen und geben an, bestimmte Dinge noch allein bewerkstelligen zu können, was aber nicht den Tatsachen entspricht. Die Konsequenz: Ein höherer Pflegegrad wird abgelehnt. Ein anderes Beispiel: Kranke VdK-Mitglieder werden laut MDK-Gutachen als arbeitsfähig eingestuft, obwohl die behandelnden Ärzte anders entschieden haben. Auch in solchen Fällen geht der VdK für seine Mitglieder in Widerspruch, lässt neue Gutachten anfertigen. Mit Erfolg.
ikl
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