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Apotheken nehmen das E-Rezept bereits über die E-Rezept-App auf dem Smartphone oder einen ausgedruckten Code auf dem Papier entgegen. Ab 1. Juli soll dies auch über die elektronische Gesundheitskarte möglich sein.
Dann rufen Apotheken das Rezept über ein Lesegerät ab, in das die Versicherten ihre Gesundheitskarte einstecken – so wie bei der Kartenzahlung im Geschäft. Im Laufe des Monats Juli sollen dann voraussichtlich flächendeckend alle Apotheken darauf vorbereitet sein, so der Deutsche Apothekerverband auf seiner Webseite.
Bereits seit 1. September 2022 verarbeiten Apotheken E-Rezepte entweder über eine App auf dem Smartphone oder über einen Code auf dem Papier. Der Weg über die Gesundheitskarte soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich weiter voranbringen.
Das E-Rezept, das die Ärztin oder der Arzt ausstellt, enthält eine digitale Signatur, wird verschlüsselt und gilt als fälschungssicher. Das Rezept selbst wird nicht auf dem Smartphone oder der Gesundheitskarte gespeichert, sondern auf einem zentralen Server, dem sogenannten „E-Rezept-Fachdienst“. Apothekerinnen und Apotheker benötigen den Code des E-Rezepts als eine Art Schlüssel, um das Rezept aus der Datenbank abrufen zu können.
Mit dem E-Rezept sollen Abläufe einfacher werden. Wer zum Beispiel Medikamente gern online bestellt, muss das Originalrezept nicht mehr per Post versenden. Bei der Apotheke vor Ort können benötigte Arzneimittel digital angefordert werden, um sie sich liefern zu lassen. Braucht es ein Folgerezept, kann die Ärztin oder der Arzt dieses digital versenden.
„Menschen, die nicht so mobil sind, können sich mit dem E-Rezept Wege sparen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Zudem sei es gut, dass es über den Weg der elektronischen Gesundheitskarte eine Alternative zur App gibt. „Davon profitieren all jene, die nicht in der digitalen Welt zu Hause sind oder sich kein modernes Handy leisten können“, so Bentele. „Aber natürlich muss auch das Verfahren in allen Apotheken und Arztpraxen funktionieren.“
Wer weder die Gesundheitskarte noch die App nutzen kann oder möchte, kann sich das E-Rezept auch in der Arztpraxis ausdrucken lassen. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass das rosa Rezept als „Ersatzverfahren für apothekenpflichtige Arzneimittel und für sonstige Verordnungszwecke weiterhin verwendet wird“.
Kristin Enge
Schlagworte E-Rezept | elektronisches Rezept
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