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Muss ein jüngeres Kind ins Krankenhaus, begleiten es meist die Eltern oder eine andere Person. Diese Betreuung ist medizinisch notwendig, denn sie soll den Behandlungserfolg fördern. Doch nicht alle Begleitenden bekommen ihren Verdienstausfall von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. VdK-Präsidentin Verena Bentele hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach daher aufgefordert, einen gesetzlichen Erstattungsanspruch zu schaffen.
Zwar gilt seit 1. November 2022 ein neuer Anspruch auf Krankengeld für Begleitpersonen im Krankenhaus. Dieser gilt allerdings nur bei Menschen mit Behinderung, das heißt bei Empfängerinnen und Empfängern von Eingliederungshilfe und vergleichbaren Patientinnen und Patienten. Alle anderen Gruppen bleiben außen vor. Eltern nicht behinderter Kinder können aus der neuen Regelung keinen Erstattungsanspruch für ihren eigenen Verdienstausfall ableiten.
Die Krankenkassen haben diese Gesetzesänderung zum Anlass genommen, die bisherige Vereinbarung zum Verdienstausfall weitestgehend aufzukündigen. Jetzt ist es noch stärker als bisher eine Einzelfallentscheidung der Kassen, ob und wie viel sie erstatten. Der VdK fordert den Bundesgesundheitsminister daher auf, eine für alle Krankenkassen verbindliche Rechtsgrundlage im Sozialgesetzbuch V zu schaffen. „Die Eltern haben es nicht in der Hand, wie oft und wie lange ihre Kinder krank sind. Die Begleitung darf deshalb nicht am Geld scheitern“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Das Kinderkrankengeld allein reicht nicht. Es ist schnell ausgeschöpft, wenn Kinder länger und wiederholt ins Krankenhaus müssen. Zur Sorge um das Kind kommt dann auch noch die Belastung durch den Verdienstausfall hinzu. „Hier dürfen Eltern nicht finanziell allein gelassen werden“, appelliert Bentele.
Der VdK empfiehlt Eltern bis zu einer Neuregelung, auf jeden Fall bei der Krankenkasse des Kindes nachzufragen, ob zwischenzeitlich noch ein Verdienstausfall gezahlt wird.
Sabine Kohls
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