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Die Nachfrage nach Psychotherapien steigt seit Jahren. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, einen Therapieplatz zu bekommen. Auch die Finanzierung durch die Krankenkassen ist problematisch, denn häufig werden Therapien nicht genehmigt oder die Kosten nur teilweise übernommen.
Nach der Krebserkrankung und dem Tod ihrer Schwester hatte Lena Baumann* aus Rheinhessen Angstzustände und depressive Störungen. Die Eltern machten sich große Sorgen um die damals Zehnjährige. Verzweifelt suchten sie einen Psychotherapieplatz. „Lena hat sich geweigert, in die Schule zu gehen, und hatte Angst, sich bei anderen Menschen mit einer Krankheit anzustecken“, schildert ihr Vater Erich Baumann (Name von der Redaktion geändert). Mehrere Ärzte bescheinigten ihr die Dringlichkeit der Therapie.
Weil die mehrmonatige, intensive Suche der Eltern erfolglos war, begann Lena eine Therapie bei einer Psychotherapeutin ohne Kassenzulassung. „Für ein Kind mit dieser Erkrankung ist eine Anfahrt von über 30 Kilometern nicht zumutbar. Außerdem ist es sehr belastend, in unzähligen Erstgesprächen bei immer neuen Therapeuten seine Geschichte immer wieder zu erzählen“, begründet Erich Baumann.
Liegen bestimmte Kriterien vor, kann eine Psychotherapie bei einem Therapeuten ohne Kassenzulassung von der Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die oder der Versicherte, in diesem Fall die Eltern, nachweisen können, sich ausreichend um einen Therapieplatz mit Kassenzulassung bemüht zu haben.
Doch die Kasse der Baumanns lehnte die Kostenübernahme ab. Der Fall ging vor das Sozialgericht Mainz. Die Richter wiesen die Klage ab, weil die Eltern nur eine von insgesamt fünf erforderlichen Absagen über eine Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen konnten. Diese Stellen wurden 2017 neu eingerichtet, um Versicherten innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt oder ein Erstgespräch für eine Psychotherapie vermitteln zu können. Die Juristen des VdK Rheinland-Pfalz haben Berufung eingelegt.
Fälle wie dieser sind nicht selten. „Trotz langer Wartezeiten und viel zu wenigen Therapieplätzen ist es äußerst schwierig, nachzuweisen, dass man erfolglos alles Notwendige getan hat, um eine Therapeutin oder einen Therapeuten mit Kassenzulassung zu finden“, sagt Dr. Felicitas Bergmann von „Kassenwatch“. Ziel der Internetplattform der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie ist es, Missstände in der Versorgung psychisch erkrankter Menschen aufzudecken.
Dabei hat der Gesetzgeber für Menschen mit dringendem Behandlungsbedarf eigens die Möglichkeit der sogenannten Kostenerstattung geschaffen: Findet man zeitnah keine Therapeutin oder keinen Therapeuten mit Kassenzulassung, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bei einer/einem gleichwertig ausgebildeten Psychotherapeutin oder -therapeuten ohne diese Zulassung eine Therapie zu machen. Die Patienten bezahlen die Rechnung für die Therapiestunden zunächst selbst und lassen sich dann die Kosten erstatten. Das sollte im Vorfeld mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Aber: „Die Kassen lassen die Patientinnen und Patienten oft ein halbes Jahr warten, bis sie den Antrag auf Kostenübernahme beantworten“, so Bergmanns Erfahrung.
Die TSS verfehlen ihren eigentlichen Zweck: Wer über sie einen Termin sucht, erhält zwar häufig recht schnell ein Erstgespräch. Bis zum Therapiebeginn verstreichen aber oft mehrere Monate. Grund ist, dass die meisten Therapeutinnen und Therapeuten, die eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde anbieten, kaum Kapazitäten haben, um eine längerfristige Therapie anbieten zu können. Ein aktueller Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags belegt die langen Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie.
Und schließlich haben manche Kassen laut Kassenwatch eine Methode entwickelt, um eine volle Kostenübernahme zu umgehen: Sie weisen schriftlich darauf hin, dass „der einfache Gebührensatz“ nach der Gebührenordnung für Ärzte, auf die sich Privatpraxen beziehen, erstattungsfähig sei. „Das klingt gut, ist aber eigentlich eine Absage der vollen Kostenerstattung“, stellt Bergmann klar. Private Psychotherapeutinnen und -therapeuten rechnen üblicherweise den 2,3-fachen Satz ab. „Die Patientinnen und Patienten fallen aus allen Wolken, wenn sie dann auf den hohen restlichen Kosten sitzenbleiben sollen“, so Bergmann weiter. „Die meisten wissen nicht, dass sie gesetzlich Anspruch auf die volle Kostenübernahme haben.“
Ihr Fazit: „Die Hürden für die Genehmigung einer Psychotherapie in der sogenannten Kostenerstattung sind hoch. Die meisten Patientinnen und Patienten geben auf, weil ihnen das Verfahren zu kompliziert ist – vor allem, wenn sie ohnehin psychisch belastet sind.“
Annette Liebmann
Schlagworte Psychotherapie | Terminservicestelle | Kostenübernahme
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