Springen Sie direkt:
Die kältere Jahreszeit steht bevor – und nach Ansicht von Experten die nächste Corona-Welle. Ab dem 1. Oktober tritt das Infektionsschutzgesetz mit neuen Regeln in Kraft.
Mit den neuen Maßnahmen will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger auf die nächste Pandemiewelle vorbereiten und vor zahlreichen Infektionen schützen. Der Bundesrat muss dem Gesetzespaket noch im September (nach Redaktionsschluss der VdK-Zeitung) zustimmen. Neben bundesweit einheitlichen Regeln werden verschiedene Maßnahmen festgelegt, die die einzelnen Bundesländer beschließen und je nach Corona-Infektionslage verhängen können.
Die FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen bleibt bundesweit bestehen. Außerdem soll vor dem Betreten von Pflegeheimen und Kliniken ein negativer Schnelltest vorgelegt werden. Jedes Pflegeheim soll zudem einen Corona-Beauftragten benennen, der sich um Impfungen, Hygieneregelungen und Therapien für Erkrankte in den jeweiligen Einrichtungen kümmert. Damit soll der Schutz besonders gefährdeter Pflegebedürftiger verstärkt werden.
Der Sozialverband VdK begrüßt eine solche Testpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftige in Pflegeheimen und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Allerdings sollten die Betreiber diese Tests verpflichtend anbieten müssen, so lautet weiterhin die Forderung des VdK. Gerade auf dem Land ist es aufgrund weniger Teststationen und großer Entfernungen schwierig, vor dem Besuch im Pflegeheim, immer einen Bürgertest zu machen.
Darüber hinaus muss bundesweit weiterhin eine FFP2-Maske bei Reisen in Fernzügen getragen werden, eine Maskenpflicht für Flugreisen entfällt allerdings. In Restaurants, im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel soll sie ab Oktober durch die einzelnen Länder verhängt werden können. Wenn sich die Corona-Lagen regional verschärfen und die Infektionszahlen steigen, können die einzelnen Bundesländer weitere Vorgaben erlassen.
Das Kinderkrankengeld soll noch bis zum Frühjahr weitergezahlt werden, wenn Schulen, Kitas oder Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderung schließen müssen. Flächendeckende Schließungen will die Politik aber vermeiden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Corona-Experten warnen jedoch vor weiteren Corona-Wellen.
juf
Schlagworte Corona | Covid | Winter | FFP2-Maske
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/gesundheit/85559/corona-regeln_fuer_den_winter_covid":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.