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Autofahrende Diabetikerinnen und Diabetiker, die an einer roten Ampel und bei laufendem Motor mal eben ihre aktuelle Glukosestoffwechsellage prüfen, verstoßen gegen die Straßenverkehrsordnung. Sie müssen mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Was sollten Betroffene daher am Steuer beachten?
Um als Diabetikerin oder Diabetiker am Straßenverkehr teilnehmen zu können, ist ein gutes Blutzuckermanagement notwendig. Denn erleidet sie oder er während des Fahrens eine Unterzuckerung, kann das starke Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit haben, zum Beispiel durch ein verlangsamtes Reaktionsvermögen sowie nachlassende Aufmerksamkeit und Konzentration. Sogar Bewusstlosigkeit kann eine Folge sein.
„Wir empfehlen unseren Patientinnen und Patienten stets regelmäßige Kontrollen ihrer Glukosewerte bei Autofahrten, um gefährliche Unterzuckerungen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden“, sagt Dr. Wolfgang Wagener, Vorsitzender des Ausschusses „Soziales“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). Dass eine spontane Blutzuckermessung – egal ob mit kontinuierlichem Glukosemessgerät (CGM) oder per Flash-Glukose-Monitoring (FGM) – bei laufendem Motor als Verstoß gegen die Verkehrsregeln gewertet wird, sei vielen Betroffenen jedoch nicht bewusst.
Das Verbot gelte auch an roten Ampeln und für Situationen, in denen sich der Motor automatisch abschaltet (Start-Stopp-Automatik). Der DDG-Ausschuss „Soziales“ weist deshalb darauf hin, dass Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ordnungsgemäß parken oder die Warnblinkanlage einschalten und an den Straßenrand fahren sowie gegebenenfalls den Motor abstellen müssen, bevor sie das CGM oder die Insulinpumpe bedienen. Zweiradfahrer müssen absteigen.
„Ein kurzer Blick aufs Display zum Ablesen des Glukosewerts ist zulässig, sofern das Messgerät dazu nicht aufgenommen oder bedient werden muss“, erklärt DDG-Rechtsexperte Oliver Ebert. Er empfiehlt den Einsatz einer Handy-Halterung.
Ein Tastendruck zum Einschalten des Displays wäre dann unproblematisch, sofern dies zu keiner Ablenkung führt. „Wir raten jedoch davon ab, das Gerät mehrfach anzutippen oder zum Messwert zu scrollen.“ Das lenke zu sehr vom Verkehr ab.
Die Folgen einer Verkehrswidrigkeit können weitreichend sein: „Kommt es im Zusammenhang mit einer Gerätebedienung zu einem Unfall, könnten Gerichte schnell ein fahrlässiges Verhalten unterstellen“, warnt Ebert. Dem Unfallverursacher drohen dann hohe Strafen, Schadensersatzforderungen oder gar Gefängnis.
Gemeinsam mit der Deutschen Diabetes-Hilfe fordert die DDG daher, dass Diabetes-Patientinnen und -Patienten bereits in Schulungen und Therapien ausdrücklich auf diese Rechtslage hingewiesen werden sollten.
Die von der DDG herausgegebene Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ empfiehlt, vor Fahrtantritt den Blutzucker zu messen und bei längeren Fahrten mindestens alle drei Stunden weitere Messungen vorzunehmen. Wird dabei eine Unterzuckerung festgestellt oder vermutet, sollte die Fahrt nicht angetreten beziehungsweise sofort unterbrochen werden, bis sich, nach Aufnahme wirksamer Kohlenhydrate, die Glukosewerte wieder stabilisiert haben.
Dementsprechend sollten kohlenhydrathaltige Lebensmittel und das Blutzuckermesssystem stets mitgeführt werden und im Auto leicht zugänglich sein. Zusätzlich kann eine Diabetesschulung Betroffenen helfen, die Fahreignung zu verbessern, ein Risikobewusstsein zu erlangen und das Verhalten anzupassen.
Mirko Besch
Schlagworte Diabetes | Blutzucker | Straßenverkehr | Autofahren
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